Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Das Forum rund um die Events der Unimog-Community.
#456200
Hallo Frank,

nicht zu früh jubeln!

Immerhin kann noch der "Oberförster" kommen und uns verjagen. Was wir natürlich nicht hoffen.

Auf welche Anschuldigungen müssen wir uns vorbereiten?: Grober Unfug, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch ... ?

Es sieht so aus, als bekämen wir sechs 411 mit unterschiedlicher Breifung auf's Gelände.
#456202
Hallo Christoph,

beschuldigen können sie uns wegen diverser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten deren Tatbestände wir sicherlich erfüllen.
Aaaber ich würde da mal auf folgende Paragrafen aus dem StGB verweisen:

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Ich denke (andere befürchten), dass der Unimog-Virus in allen der vier genannten Alternativen zutrifft. :mrgreen:

Dann gäbe es noch die Variante mit Preisnachlass

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Mein Favorit ist aber
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Sobald, der vom Mog-Virus Befallene, einen Unimog sieht , hört oder auch nur daran denkt zeigt er alle Symptome eines Kindes unter 14 Jahren. Also kann er dann nur Kind sein :lol:

Sollte ein Richter an unserer Schuldunfähigkeit zweifeln, stellen wir den Antrag auf einen Vor-Ort-Termin mit praktischem Beispiel.
.... und schon haben wir gewonnen : trink2 :trink


Gruß Frank
#456215
Danke Frank,

dann sind wir ja juristisch bestens gerüstet - und einen Polizisten haben wir auch dabei. :wink:

Unser Testfahrzeugpark enthält nun 411 mit alten und neuen Achsen, kurzen und langen Radständen, Reifenbreiten von 7.5 bis 325 und verschiedenen Profilen, sogar einem selbstgeschnitzten. 8)

Da sollten sich ein paar Erkenntnisse erzielen lassen.
#456224
Ja, Hannes,

weil Du so schön Bitte gesagt hast - vorausgesetzt es klappt tatsächlich.

Aber zweimal musst Du noch schlafen. :wink:
#456229
Hallo zusammen,

Frank, Christoph, ich habe leider schlechte Nachrichten für Euch.
Das heraus Suchen und bewerten der Milderungsgründe bereits vor der Tat stellt den Tatbestand des Vorsatzes dar und führt wiederum unweigerlich zu einer Verschärfung des Strafmaßes häufig in Form einer Schlammpackung.

Hannes, Bilder als Email ist leider völlig ausgeschlossen und unsozial aber glücklicher Weise auch einem Christoph unwürdig.

Achso und Christoph denk dran,was ich schon fast Gebetsmühlen artig mehr fach geäußert habe.

Bin gespannt
#456238
Hallo Jürgen,

da wir vom Unimog-Virus befallen sind, haben wir doch schon die Schuldausschließungsgründe = Narrenfreiheit :wink:
Außerdem ist ja mein Favorit das mit dem Kind. Ich setz mich in den Unimog .....Zack... bin ich Kind. Da hilft das auch nix, wenn man vorher noch so vernünftig war :mrgreen:

Wenn's hart kommt dann nehm ich die Schlammpackung gerne in Kauf. Bevorzugt als Fango.

Gruß Frank
#456250
Hallo Jürgen,

wenn Du den gebetsmühlenartigen Reifenfülldruck meinst, der wird diesmal mit erledigt. :technik

Die Wettervorhersage hat sich inzwischen auch gebessert, so dass optimale Testbedingungen erwartet werden können und ich mein Verdeck nicht anbauen muss.
#456327
Liebe Unimog-Freunde,

wir haben's getan. Uns in den Matsch gestürzt, nein nur unsere Unimog. Und kaum hatte wir uns warmgefahren kam auch schon der "Oberförster" in Gestalt des Grundstückspächters und später noch eines Mitarbeiters der Landschaftsschutzbehörde des Landes Baden-Württemberg.
#456337
Hallo Christoph,

das klingt erst einmal nicht sehr gut.

Hattest Du denn nicht im Vorfeld mit dem Eigentümer / Pächter über das Vorhaben gesprochen und Dir ein Einverständnis geholt.
Ich kann nur empfehlen, dies immer zu tun denn sonst schaden wir uns nur selbst. Es geht nicht einfach mal so aus Spass Wald, Feld und Flur umzuflügen.
Egal ob alleine oder in einer Gruppe.

Aber wenn Ihr Euch warmfahren konnte gibt es doch trotzdem irgendwelche (Teil) Ergebnisse zu berichten, oder?
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 11

Hallo Dominik, das Kühlergrill ist identisch […]

VDO Tachowelle Unimog U411

Ich biete hier eine VDO Tachowelle aus einer Werks[…]

Hallo Thomas, hast du vir mit der Winde nur B&aum[…]

Membran esp om 636

Hallo Nils die Membrane hat auf der Innenseite den[…]