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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#272892
@JAS
die war nicht von Anfang an so komplett ausgerüstet wie sie jetzt ist. Die ganzen Werkzeughalterungen hab ich erst vor gut 3 Wochen gefertigt und angebaut nachdem ich die Kiste in Unimoggrün lackiert hatte. Vorne müssen jetzt noch Warnmarkierungen dran.
@mogli
trau Dich nicht! Du weißt, ich hab einen unbestechlichen Hund! grins. Wenn Du mit dem FL kommst kannst sie gerne mal aus der Nähe anschauen- mehr auch nicht. Grrrrrrrr!
#273142
Korrigiere mich bitte jemand wenn ich falsch liege, aber ich habe irgend etwas im Hinterkopf von max. 3,5 Meter von Mitte Lenkrad bis Vorderkante Anbaugerät. Gibt es da noch andere wichtige Maße?

Wie es genau mit Beleuchtung etc. aussieht, weiß ich jedoch nicht. Wiederholungsbeleuchtung ist klar, wenn die am Fahrzeug verdeckt wird. Und wenn das Anbaugerät mehr als 40 cm seitlich über die Beleuchtung herausragt, dann müssen zusätzliche Begrenzungsleuchten dran, soweit ich informiert bin.

Gruß Niklas
#506087
Servus Unimogfreunde und Brennholzer,

Mein jüngstes Bastelprojekt ist fertig und das Waldwerkzeug hat
endlich seinen Platz. Hier mal ein paar Bilder davon.

Gruß,
Matthias
4706
Dateianhänge:
unimogkisdn 116 (Copy).JPG
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unimogkisdn 115 (Copy).JPG
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unimogkisdn 085 (Copy).jpg
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#506637
Servus ???
Interessantes Thema. Dann dürfte kein Landwirt und arbeitsamer Unimogler mehr auf die Straße.
Siehe Eigenbau-Heck-Frontgewichte-Holzspalter-Kraftheber-etc.
Da Du das Thema ansprichst, hast Du anscheinend Ahnung davon.
Also her mit den Gesetzestexten!
Würde mich schon interessieren.

Gruß
Matthias
#506677
Hallo nochmal,
Meines Wissens zählen Transportkisten als Anbaugerät und bedürfen keiner Eintragung
oder Abnahme bei Eigengebrauch. Nur wenn sie in gewerbsmäßig Verkehr gebracht werden
brauchts das CE-Zeichen. Dass die Beleuchtungsvorschriften eingehalten werden müssen
versteht sich natürlich von selbst.

Gruß
Matthias
#506713
Hallo
Dann dürfte kein Landwirt und arbeitsamer Unimogler mehr auf die Straße.
auch wenn das schon seit "ewigen Zeiten" so gehandhabt wird, bedeuted das noch lange nicht, dass dies auch Gesetzeskonform ist. Ich verweise da auf die abeteuerlichsten Karren und Bollerwägen, die da umhergeschleppt werden, ohne je irgendeiner vorgabe zu entsprechen. Das dann auch das Auge des Gesetzes irgenwann nicht mehr geschlossen bleibt, dürfte jedem klar sein, zumal die Traktor-Szene explosionsartig anwächst, und mit ihr auch diese Abenteurer.
... zählen Transportkisten als Anbaugerät..... Nur wenn sie in gewerbsmäßig Verkehr gebracht werden brauchts das CE-Zeichen.
dazu solltest du mal die Maschinenrichtlinie 2006/42EG durchlesen. Dort wird u.a. von Anbaugeräten, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten geschrieben. Auch Selbstbaukisten sind nicht grundsätzlichvon Normen und Vorschriften befreit. Es handelt sich dabei nicht um Ladung sonden um Anbauteile oder gar Geräte, für Hersteller, ob diese gewerblich oder privat ist, gibt es keine Unterschiede. Grundsätzlich wird nur von Herstellern gesprochen, die diese vorgaben zu erfüllen haben. Ob es noch Übergangsregelungen gibt, wäre zu klären. Die meisten müssen aber schon alleine aus dem Herstellungszeitraum die EU-Regeln erfüllen.
Da gibt es solche grundsätzlichen Punkte aus der StVZO wie Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. So eine massive geschweißte Kiste vernichtet alles Bemühungen beim Aufprallschutz etc.
#506717
Servus Helmut,
Danke für Deine Antwort!
Nur werd ich leider nicht schlau draus :oops:. Zur Maschinenrichtlinie hab ich leider
nichts gefunden. Nun ists ja so, dass es viele Eigenbauten gibt. Ob
die Konstruktion abenteuerlich oder fundiert ist, ist dem Gesetz egal.
Darf man nun oder darf man nicht?

Gruß
Matthias
#506960
Hallo,

Das Thema driftet etwas in Richtung Zulassung...
Auch mit intensiver online-Suche finde ich eigentlich nur dieses Dokument
et.amazone.de/files/pdf/MG3808.pdf
zum Thema Genehmigung von Anbaugeräten.
Ich lese es so, das Anbaugeräte unter 3t keinerlei Gutachten oder Abnahmen benötigen. Sollte es jemand anders sehen, gerne Widersprechen.

Ob eine geschweißte Kiste den Aufprallschutz jetzt mehr herabsetzt als ein 12 Schar Wendepflug bezweifle ich auch stark.
Traktoren haben generell keinerlei Knautschzonen oder Aufprallschutz.

Ich bin mir auch nicht sicher ob eine Kiste oder ein Frontgewicht überhaupt eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie darstellt. Ein Holzspalter fällt schon eher darunter, aber das betrifft dann wohl eher die Sicherheit während des Betriebs als während des Transportes im Dreipunkt.

Gruß Carsten
#506970
Hallo,

einfach lesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... #entry8079
"... Anbaugeräte unterliegen nicht den Vorschriften über die Zulassungs- und Betriebserlaubnispflicht. ..."
"... Für Anbaugeräte besteht keine Bauartgenehmigungspflicht. ..."
"... Anbaugeräte unterliegen nicht der Überwachungspflicht. ..."
"... Anbaugeräte müssen so gebaut, beschaffen und so am Fahrzeug angebracht sein, dass sihr verkehrsüblicher Betrieb weder die Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer schädigt oder mehr als unbermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und dass bei Unfällen Ausmaß und Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Dies gilt auch für ständig am Fahrzeug angebrachte Teile von Anbaugeräten. ..."
usw.

mfG
Axel
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