- 15.09.2012, 11:31
#393128
Hallo
a) Justin arbeitet auf dem eigenen Hof und ist somit bei FSK-L clean
b) die von Festus angemerkte "zukünftige" Gesetzgebung ist schon in meinen Überlegungen einbezogen.
Die Gesetzgebung besagt im Kern, dass nur Systeme vom Hersteller oder von zertifizierten Herstellern für Geschwindigkeitsregelanlagen zulässig sind.
Hier ist der Grund die Geschwindigkeitsregelanlagen von LKW´s. Nach dem Gesetzestext trifft das aber für alle Fahrzeuge zu, da das Getz hier keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen bennent sondern schlichtweg nur Geschwindigkeitsdbegrenzer.
Es muss also ein System gewählt werden, dass der Hersteller so bereits anbietet oder angeboten hat.
MB hat für den MB-Trac eine Kombi aus Gangsperre und Drehzahlabsenkung im 7.Gang angeboten. Insofern ist eine Nachrüstung mit etwas Aufwand gesetzeskonform möglich.
Die Möglichkeit/Notwendigkeit oder Kostenfrage der entsprechenden Führerscheinklasse im privaten, gewerblichen und lof-Bereich einschließlich (BKrFQG klammere ich hier ausdrücklich aus, das ist ein anderes Thema. und ist in anderen Themen bereits beleuchtet worden.
@ Justin
Die Höchstheschwindigkeit bei FSK-L für 15-jährige wird in der Regel auf 25 oder 32Km/h beschränkt, ab 16 Jahren wäre dann T möglich mit 60Km/h.
Daher wäre der Einbau eines Automatischen Geschwindigkeitsbegrenzers (VDO) die beste Lösung, da dieser einstellbar ist und einfach nur entsprechen neu justiert und verblombt werden muss. Später kann die Anlage einfach auf 80Km/h hochgedreht werden, ohne weitere Arbeiten durchzuführen.
Vor allem ist kein Eingriff am Getriebe erforderlich.
a) Justin arbeitet auf dem eigenen Hof und ist somit bei FSK-L clean
b) die von Festus angemerkte "zukünftige" Gesetzgebung ist schon in meinen Überlegungen einbezogen.
Die Gesetzgebung besagt im Kern, dass nur Systeme vom Hersteller oder von zertifizierten Herstellern für Geschwindigkeitsregelanlagen zulässig sind.
Hier ist der Grund die Geschwindigkeitsregelanlagen von LKW´s. Nach dem Gesetzestext trifft das aber für alle Fahrzeuge zu, da das Getz hier keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen bennent sondern schlichtweg nur Geschwindigkeitsdbegrenzer.
Es muss also ein System gewählt werden, dass der Hersteller so bereits anbietet oder angeboten hat.
MB hat für den MB-Trac eine Kombi aus Gangsperre und Drehzahlabsenkung im 7.Gang angeboten. Insofern ist eine Nachrüstung mit etwas Aufwand gesetzeskonform möglich.
Die Möglichkeit/Notwendigkeit oder Kostenfrage der entsprechenden Führerscheinklasse im privaten, gewerblichen und lof-Bereich einschließlich (BKrFQG klammere ich hier ausdrücklich aus, das ist ein anderes Thema. und ist in anderen Themen bereits beleuchtet worden.
@ Justin
Die Höchstheschwindigkeit bei FSK-L für 15-jährige wird in der Regel auf 25 oder 32Km/h beschränkt, ab 16 Jahren wäre dann T möglich mit 60Km/h.
Daher wäre der Einbau eines Automatischen Geschwindigkeitsbegrenzers (VDO) die beste Lösung, da dieser einstellbar ist und einfach nur entsprechen neu justiert und verblombt werden muss. Später kann die Anlage einfach auf 80Km/h hochgedreht werden, ohne weitere Arbeiten durchzuführen.
Vor allem ist kein Eingriff am Getriebe erforderlich.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch