Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#280880
Hallo,
Mit Klasse T darf man grundsätzlich jedes Fahrzeug auf dem Acker fahren
Nur, wenn der Acker eindeutig nicht als öffentlicher Verkehrsraum zählt. Da gibt's unterschiedliche Meinungen, so zählt z.B. auch ein privates Hofgrundstück, wenn nicht durch Schranke, Tor oder ähnliches eindeutig abgegrenzt, als öffentlicher Verkehrsraum, wo auch eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt wird.

Gruß,
Michael
#392883
Hallo,
Man darf einen unimog mit klasse t fahren abber lediglich nur nur zu land und forstwirtschaftlichen zwecken egall wie schnelll er läuft man darf halt ledicglich nur 60 kmh schnel fahren
Darf man nicht. Es geht um die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", das ist das, was in den Fahrzeugpapieren steht. Was soll der Quatsch, einen 3 Jahre alten Thread hier auszugraben um eine Fehlinformation reinzuschreiben, die keinem nützt. Die passenden und richtigen Antworten wurden hier längst gegeben.

Gruß,
Michael
#393070
Hallo Justin
kann man bei einen 406er irgendwie das getribe sperren so dass man ihn mit 16 fahrn darf also den 5 und 6 Gang sperren oder so
Ja Kann man, sofern du den Mog im Betrieb fährst.
Wenn man den Umschaltfinger für die Straßengruppe entfernt hat der Mog nur die vier Gänge in der Geländegruppe und der Rückwärtsgangruppe.
Diese Version gab es im 406 als trac-Getriebe.
Der Mog läuft im 4.Gang und Bereifung 14,5R20 bei Abregeldrehzahl 2800U/min ca 25Km/h
#393081
Ok! Auch wenn ich jetzt wieder der Glugscheisser bin.. :D :D :D

Ich habe mich in der Schweiz mit ein paar Leut's unterhalten, was die Probleme betrifft, den Unimog durch unseren Nachwuchs fahren zu lassen. Für manche ein nicht zu unterschätzender teuerer Spass, das zu ermöglichen, oder nicht machbar ist. Und was die möglichkeit der Landwirtschaftlichen Zwecke betrifft, heißt es immer öfter!! Landwirtschaft betreiben und Gewinne nachweisen !
Alle Spielereien in die Richtung sollten Hand und Fuß haben, sonst ist es nichts längerfristiges.
#393113
Hallo
@ festus,
.du hast also nicht die die anderen Beiträge von Justin gelesen.

@ Justin
auch diese Möglichkeit gibt es, ist aber sehr viel aufwändiger.
Dazu muss dann nur der 6.Gang gesperrt werden und im fünften eine Drehzahlbegrenzung bzw eine permanente Drehzahlbegrenzung.
Eine andere Möglichkeit ist die Umrüstung auf einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer.
Das Thema kommt regelmäßig wieder.
Nutze dazu die Suchfunktion.
#393117
Hallo Helmut,
meine Bemerkung sollte nur zum nachdenken anregen, ich kenne die vielen Wiederholungen des immer gleichen Themas.
Wer plant Fahrbarkeit eines großen Unimogs durch Veränderungen zu ermöglichen, sollte dies unter Beachtung aller kommenden Gesetzgebung tun !! Und da meine ich nicht die "der auf dem Amt hatt gesagt - Gesetzgebung"
Schlimm genug das es regional solche "noch nicht umgesetzte" Unterdschiede gibt.
Und wer sich in mühevoller Arbeit z.Bsp. eine Holzrücke - Spalten - Unimog-etc. Ausrüstung zugelegt hatt, steht bald vor dem Problem, das unser Nachwuchs dies nur fahren darf unter extrem hohen Kosten. (Berufskraftfahrerquallifikation - güne Nr./Landwirtschaft, ist ein Steuervorteil! Keine Gewinne keine Vorteile)

trotzdem danke Helmut für den Hinweis. :) :)
Wenn ich jeden Beitragsschreiber erst mal durchleuchten würde über sein bisheriges posten, wäre das eine Lebensaufgabe... :D :D
#393118
Hallo,
Und wer sich in mühevoller Arbeit z.Bsp. eine Holzrücke - Spalten - Unimog-etc. Ausrüstung zugelegt hatt, steht bald vor dem Problem, das unser Nachwuchs dies nur fahren darf unter extrem hohen Kosten. (Berufskraftfahrerquallifikation - güne Nr./Landwirtschaft, ist ein Steuervorteil! Keine Gewinne keine Vorteile)
Und immer wieder kommt gesundes Halbwissen: Die Berufskraftfahrerqualifikation braucht kein Mensch für privates Unimog-Fahren oder -arbeiten in irgendeiner Form. Somit fallen an Kosten lediglich der passende Führerschein C1 bzw. C1E (bis 7,5t, derzeit allerdings ist der C1E für Anhänger kaum nutzbar, wird sich aber bald ändern, da die Leermassenregelung entfallen wird) oder C bzw. CE (was den Nachteil hat, dass man auch unter 50 alle 5 Jahre zum Arzt muss.
Die sehr teure Berufskraftfahrerqualifikation ist nicht nötig, es sei denn, man will mit seinem Unimog eine Spedition eröffnen.

Gruß,
Michael
#393121
Hallo Zitaten-weyrich! :D
wir lassen es bis hierher so wie es ist. Denn du beschimpfst dich gerade selbst. Nur wer Dinge im größeren Umfang überdenkt ist immer einen Schritt vorraus. Es wurden schon BAG § diesbezüglich gepostet.
Und mit Zitaten-posterei ist keinem gedient. Das Problem ist! Wir sollen alles abgenommen bekommen, es sei denn wir zahlen Steuern das es kracht!! Und warum ?? Weil sie es mit uns machen können.
Wenn das so weitergeht, haben wir alle ein Unimogmuseum zu Hause, nur fahren können wir damit nicht.
In diesem Sinne, nachdenken oder nicht, jedem sein Bier.
#393124
Hallo,

was willst du mit deinem Beitrag sagen? Ich hab's so verstanden, als bräuchte man deiner Meinung nach die Berufskraftfahrerqualifikation zum (privaten) Unimogfahren. Das ist definitiv nicht der Fall. Dass jüngere Unimogler den passenden Führerschein erwerben müssen und der heutzutage erstens deutlich teurer und zweitens deutlich aufwändiger ist als vor 30 Jahren, steht außer Frage.

Gruß,
Michael[/quote]

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