Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#280451
Hallo,

derzeit besitze ich "nur" einen komplett restaurierten Fahr D180H. Aber ein Mann sollte in seinem Leben einen Unimog besitzen. Leider gibt es da ein kleines Problem. Ich besitze nur den Führerschein Klasse T. Darf man damit einen Unimog fahren???? Ich habe zwar eine Landwirtschaft , aber macht es einene Unterschied ob man ihn auf Land bzw forstwirtschaft anmeldet oder als Normale Zugmaschine? Wenn ja, was für Modelle würden dann zur Auswahl kommen???
#280467
Servus Elm,

und herzlich willkommen. Dein Anliegen ist vollkommen verständlich und scheinbar bist Du ja schon heiss auf nen Unimog.

Zur Beantwortung Deiner Fragen findest Du unzählige Antworten über die "Suche-Funktion", das ist das zweite Feld von links in der zweiten Dir angezeigten Button-Leiste von oben. Füttere die Suchmaschine mit "Führescheinklasse T" oder ähnlichen Begriffen.

Dort sollten dann alle notwendigen Antworten für Dich zu finden sein.

Falls dennoch Fragen offenbleiben, nur zu, melde Dich und schreibe wenigstens Deinen Vornamen dazu, dann ist es nicht ganz so anonym, das halten hier alle so.

Good luck, bis bald, Christian
#280468
Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge(siehe § 6 FeV):

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Da kannste Dich Drehen und Wenden wie Du willst, Moggeln mit T nur so zum Spass ist nicht.


Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.

Sonstiges:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
#280686
Hallo Elmar,

Unimogs des Typs 411 (bzw. dessen Vorgänger 401, 402, 2010, Böhringer 70200) haben nur ein zul. GG von max. 3,5t und dürfen auch mit Klasse B gefahren werden. Ebenso kann der 421 sowie der 404 auf ein zul. GG von 3,5t abgelastet werden (je nach Aufbau, natürlich unter Verlust eines Teils der Nutzlase) und darf nach entsprechender Eintragung in den Papieren auch mit Klasse B gefahren werden.
Mit Klasse T geht direkt auch nur wenig, da die größeren Mogs (z.B. 403, 406 und neuer) auch mit mehr als 60km/h eingetragen sind, die müssen dann zumindest gedrosselt werden und es gilt wieder die LoF-Einschränkung.

Gruß,
Michael
#280695
Na toll,

sag ruhig bescheid, wenn Dir noch was einfällt :roll:

Ansonsten kannst Du auch gern mal googelen

Führerschein Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
#280814
ret hat geschrieben:Moin Elmar,

Was laufen denn die alten 'Modelle an höchstgeschwindigkeit?
ist bei einem alten Golf GTI die Anhängelast auch ein Kaufkriterium für Dich?


Die Faszination beim Mogfahren macht etwas anderes, als Geschwindigkeit, aus.

Hallo, klar hast du recht. War auch ned so gemeint,sondern ne allgemeine frage weildies ja davor im Forum angesprochen wurde mit Höchstgeschwindigkeiten von Führerscheinen und so.

Elmar
#280820
UNIMOG mit Führerscheinklasse T?

Ja, aber nur auf dem Acker! (Siehe §§§§§§§)

(Vorschlag für Kurzform dieses Threads)
#280870
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
UNIMOG mit Führerscheinklasse T?

Ja, aber nur auf dem Acker! (Siehe §§§§§§§)

(Vorschlag für Kurzform dieses Threads)
Vorschlag abgelehnt, da die Antwort schlichtweg falsch ist.

Gruß,
Michael
Ebenfalls falsch :roll: Mit Klasse T darf man grundsätzlich jedes Fahrzeug auf dem Acker fahren :lol:

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