- 13.12.2020, 17:12
#547853
Hallo Jürgren
Grundsätzlich darf in einem Scheinwerfer nur die bei der Konstruktion bzw Zulassung vorgesehene Leuchtmittel verbaut sein, ansonsten muss das per Gutachten nachgewiesen sein.
In Japan und USA sind die bereits zugelassen, hier kämpft u.a. auch ACDC für die Zulassung, da auch der Energieverbrauch sehr deutlich geringer ist.
selbstverständlich mit entsprechender E9 Kennzeichnung,werden die Lämpchen mit Sangria betrieben. Bisher ist mir noch keine LED bekannt, die für die Verwendung in H4-Scheinwerfern zugelassen ist. Für H7 gibt es eine von Osram, aber nur für die Verwendung im Abblendscheinwerfer. In der ABE sind alle geeigneten Fahrzeuge gelistet. Das Blatt wird permanent aktualisiert und muss bei Osram runtergeladen werden, die ABE muss immer mitgeführt werden. Elektrisch bist du mir ja immer eine Schale voraus, E9 kommt mir spanische vor.
Grundsätzlich darf in einem Scheinwerfer nur die bei der Konstruktion bzw Zulassung vorgesehene Leuchtmittel verbaut sein, ansonsten muss das per Gutachten nachgewiesen sein.
In Japan und USA sind die bereits zugelassen, hier kämpft u.a. auch ACDC für die Zulassung, da auch der Energieverbrauch sehr deutlich geringer ist.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
Helmut
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Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch