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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#440360
Moin,

ich hab da mal ne neue Frage zum Thema Kugelkopf.. alles natürlich in TÜV konformer Lösung!

Es gibt scheinbar verschiedene Ausführungen von Kugelköpfen bezüglich Durchmesser des Gewindes..
Die Bodenkonstante Ackerschiene hat 22mm Bohrungen. Im Netz habe ich nur einen Kugelkopf gefunden mit 22mm Gewindedurchmesser der kann 2.000kg ziehen.

-Welche Kugelköpfe habt ihr verbaut?
-gibt es verschiedene Anhängelasten bei gleichem Gewindedurchmesser oder ist die Last immer auch abhängig vom Durchmesser?
-Gab es verschiedene Bohrungsdurchmesser in der Bodenkonstanten Ackerschiene?

Bin dafür das ganze Thema mal gebündelt mit den wichtigsten Fakten in der Wissensdatenbank zu erstellen.

Danke für Eure Antworten,
lieben Gruß Jochen
Zuletzt geändert von Jochen am 05.03.2014, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.
#440364
Hallo Jochen,

bei diesen ganzen angebotenen Kugelköpfen die direkt in die Ackerschiene geschraubt werden, habe ich noch keinen gesehen, der eine Zulassung hat, so das du ihn auch "TÜV" konform eintragen lassen bzw. nutzen kannst.
Oft steht bei den Daten: "nur zu Rangierzwecken" und das bedeutet nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Wenn du das richtig angehen willst, geht das nur mit einem Kugelkopfbock, der ein Typenschild besitzt und natürlich geprüft ist. Wie du diesen dann am Unimog befestigst ist ein ganz anderes Thema.
Dabei kann es über käufliche Befestigungen oder auch über die bodenkonstante Ackerschiene funktionieren, aber nur mit geschraubten Verbindungen, allein mit Bolzen am Rahmen verbunden wird das der Prüfer nicht akzeptieren.

Grüße

Ralf
#440370
Moin Ralf,

da hast du mich falsch verstanden. Es geht nur um die (originale) Lösung mit der Bodenkonstanten Ackerschiene.

Hier stellt sich die Frage welchen Kugelkopf kann man (wo) verwenden. Immer aber mit TÜV konformen Teilen.

Die Fragestellung richtet sich daher eher an die Nutzer der bodenkonstanten Ackerschiene..

lieben Gruß Jochen
#440374
Hallo,

zuerst mal wäre es hilfreich, wenn du erwähnst, um welchen Unimogtyp es sich handelt. Deinem Bild nach um einen 421. Ich kann's dir nur für den 403/406 sagen, wie ich's bei mir gelöst habe. Es ergeben sich beim 406, natürlich auch noch abhängig von der Reifengröße, 2 Probleme:

1. Die Ackerschiene hat einen zu großen Bohrungsdurchmesser (dies scheint ja bei deiner nicht der Fall zu sein)

2. Die Ackerschiene ist für einen direkt eingeschraubten Kugelkopf viel zu hoch.

Lösung beider Punkte war ein Adapter-"Klotz", der zum Einen an 3 Bolzenlöchern befestigt wird, zum anderen einen Anschraub-Kugelkopf an seiner nach hinten gerichteten Seite aufnimmt. Die zulässige Anhängelast hängt vor allem von dem verwendeten Anschaub-Kugelkopf ab. Der "Klotz" bekam eine Einzelabnahme beim TÜV. Ich habe aber auch schon Einschraub-Kugelköpfe mit genereller Zulassung gesehen, sind natürlich ein paar Euro teurer als die "nur-für-Rangierzewecke"-Billigteile.

Gruß,
Michael
#440378
Moin Michael,

den Typ habe ich extra nicht erwähnt (es ist ein 421er, wie du richtig erkannt hast) da ja die Bodenkonstante Ackerschiene auf mehrere Typen passt.

Mich interessiert eben auch die anscheinend doch verschiedenen Ausführungen dieser.. abhängig vom Loch in der Schiene kann eben auch bei einem direkt eingeschraubten TÜV gerechtem Kugelkopf die Anhängelast erheblich schwanken..

Demnach wäre die nächste Frage ob man die Löcher in der Schiene aufbohren darf?

Daher der Aufruf an die Besitzer der BKAS um Hinweise bzw. Daten..

Lgj
#440383
Guten Morgen Jochen,

ich wüsste nicht wo ich dich in deinen bisherigen Ausführungen falsch verstanden habe, ich habe mir über viele Jahre zu eigen gemacht, nur einen Kommentar zu schreiben wenn ich auch etwas Fundiertes dazu beitragen kann.
Ergo müsstest du deine Frage eventuell präzisieren, denn die bodenkostante Ackerschiene passt in der Tat an verschiedene Modelle, das bezieht sich aber nur auf die Befestigung dieser, nicht auf die entschiedenen Maße wie z.B. die Höhe und diese variiert z.B. in der Wahl der Bereifung und da hast du bei jedem Baumuster eine große Bandbreite, wie auch schon geschrieben wurde.
Ich selbst hatte/habe die bodenkonstante Ackerschiene zuerst am 421er und aktuell an einem 408er in Benutzung. Trotzdem funktioniert das an beiden Fahrzeugen nicht mit einer Einschraubkugel, sondern nur mit einem "Adapterblock" der dann die Montagebasis für eine geprüfte AHK von einem anderen Transporter von Mercedes bietet. Da diese verschiedenen geprüften AHK´s auch in einer Vielzahl unterschiedlicher Varianten gebaut werden, ist es kein Problem die Höhe über die Variante des "Halses" unter der Kugel zu definieren.

Grüße

Ralf
Dateianhänge:
AHK_klein.jpg
AHK_klein.jpg (68.06 KiB) 4966 mal betrachtet
#440392
Moin Ralf,

ich denke wir meinen beide das gleiche :-) mir ist durchaus klar daß die praktische Lösung in einer Variante wie auch du sie realisiert hast funktioniert. Die einfachere Lösung ist einfach einen Kugelkopf in die Schiene zu schrauben und mittels Freigabebescheinigung von MB das ganze unkompliziert eintragen zu lassen.

Deine Lösung bedarf zusätzlich eines verständnisvollen TÜV Ingenieur der das ganze auch eintragen kann bzw. will... hier sehe ich dann doch wieder Schwierigkeiten. Je nachdem ob ein Gutachten für die Konsole bezgl. Festigkeit verlangt wird kann das leich scheitern..

Ich für meinen Teil dachte (vielleicht auch falsch) das es mit nem Einschraub-Kugelkopf erstmal gut ist.. eigentlich will ich nur mal zu nem Treffen meinen kleinen Wohnwagen anhängen oder einen kleinen PKW Anhänger ziehen - alles nur Hobbymäßig.

Dafür möchte ich eine praktikable Lösung finden. Natürlich bin ich sehr froh wenn es dann eine durchdachtere Lösung wird :-) wichtig ist mir nur daß es problemlos beim TÜV eingetragen werden kann!

Ist deine Lösung eingetragen?

lieben Gruß Jochen
#440394
Hallo Jochen

für die Anhängerkupplung an der bodenkonstanten Ackerschiene gibt es eine Freigabebescheinigung von Daimler, ist zwar kostenpflichtig aber legal. Mit dazu gibt es eine Beischeinigung des KBA. Für den Kugelkopf, für deinen Wohnwagen reicht der der geprüften Bolzen, Eintragen bzw Abnahme ist sowieso erforderlich.
Allerdings ist die Kugel auf der Ackerschiene nicht wirklich optimal, da bei scharfen Einschlagen die Deichsel auf der Ackerschiene aufsetzen kann. Ein hinten freistehende Kugel ist günstiger.
#440397
Danke Helmut,

Das mit der Bescheinigung von MB ist klar, dazu wurde hier ja schon alles geschrieben. Diese will ich natürlich besorgen um hier eine legale Basis zu schaffen.

..gibt es eine Lösung wie auch Ralf sie hat welche TÜV mässig machbar ist? Entscheidend ist ja der Winkel bzw. die Konsole an die dann ein geprüfter Kugelkopf montiert werden kann.
Mit solch einer Lösung wäre auch eine vernünftige Höhe realisierbar..

Hat jemand so etwas gebaut und eingetragen? ->Ralf, geb doch hierzu mal Bescheid

lieben Gruß Jochen
#440421
Das gefällt mir, vor allem der Wohnwagen in deiner Signatur ähnelt meinem sehr stark :-)

Wie war das beim TÜV.. hast du vorher mit denen gesprochen oder ist die Konsole frei Schnauze entstanden? Was für Material/-stärke hast du verwendet..?

Diese Lösung gefällt mir gut.. eventuell auf das notwendige Maß minimieren um so tief wie nötig aber auch so hoch wie möglich zu bleiben damit die Bodenfreiheit nich unnötig leidet.. im Gelände bzw. Nichtgebrauch kann man die BKAS ja einfach demontieren.. (Denke da an Aufenau :-))

lieben Gruß Jochen
#440427
Hallo Jochen

die Lösung von Ralf habe ich auch, nur habe ich zusätzlich noch die Rockinger Varioblock-Wechselvorrichtung dran. Daran habe ich die die tiefgesetzte Anschraubplatte 32907160000 von Westfalia. Die Version von Werner erfordert normalerweise ein Material- und Herstellerzeugnis oder das Wohlwollen des Prüfers, da es sich um ein Schweißteil handelt. Sind die Teile nur geschraubt, so ist bei Verwendung von Schraubengüte mindesten 10.9 die Sache rechnerisch einfach nachvollziehbar, deshalb bevorzugen Prüfer diese Lösung.
#440433
Moin Helmut,

schön daß wir die Thematik immer enger einkreisen :-)

Hab ich das richtig verstanden,
die Variante von Ralf und Dir erfordert keine Schweißarbeiten da hier oberhalb und unterhalb der BKAS eine Metallplatte aufgeschraubt wird in die die Kugelkopfplatte verschraubt ist (sind das Gewindebohrungen oder ist das durchgesteckt und mit Muttern verschraubt!)
Bedingt durch die rechnerisch einfacher zu beurteilenden Schraubverbindungen sollte das TÜV mäßig einfacher durchzusetzen sein (vernünftiger Ingenieur beim TÜV vorausgesetzt)

Auf deiner verlinkten Westfalia Seite würde dann zb. Art Nr. 329062600001 mit einem Befestigungsloch Abstand von 56mm ganz gut passen.
Die Ackerschiene ist 25mm dick, dann könnten die Eisen oben und unten ca. 30mm dick sein damit die Befestigungsschrauben des Kugelkopfes immer mittig sitzen.. Bleibt nur die Frage ob Gewindebohrungen oder durchgesteckt ?
Breit wären sie entsprechend des Lochabstandes in der Ackerschiene, hier bleibt offen ob man 2 oder 3 Schrauben (etwa M22 x 100mm) für die Eisen verwendet..


hab ich das soweit richtig interpretiert?

lieben Gruß Jochen
#440444
Hallo Jochen
meine Platten (S355 oder St 52) sind 30mm dick und mit 3x M30x3 10.9 und Muttern der Güte 10 an der BKAS verschraubt. Ich habe zusätzlich als Kontermutter dann nochmals eine flache Mutter M30x3 DIN439 verwendet. (Meine Ackerschiene hat 31er Bohrungen)
Du kannst an der Kugelpaltte keine Durchgangsschrauben verwenden, da die drei M30er Schrauben sonst durchbohrt werden müssten. Deshalb sind nur Sacklochbohrungen möglich. Für die Schrauben der Anschraubplatte gibt es Mindest-Einschraubtiefen (Tabellenbücher, Regeln der Technik, mind 1d), da ist kein besonderer Nachweis erforderlich, die Schraubenlänge ist ja einfach zu überprüfen. Ich habe als Einschraublänge 2d gewählt, um jeglicher Diskussion vorzubeugen. Die Schraubenqualität ist in der Einbauanleitung des Herstellers gelistet, somit auch über jede Zweifel erhaben. Das Lochbild ist einheitlich 56x83mm, damit kannst du die Zugkugel nach deinen Bedingungen wählen.
Grundsätzlich steht einer Schweißkonstruktion nichts entgegen, der Nachweis ist jedoch immens größer und viele Prüfer lehnen diese mangels eignerer Überprüfbarkeit ab. Bei der geschraubten Variante ist alles einfach nachvollziehbar.
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