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#407950
Hallo,
ich wollte mal hören ob mir jemand von Euch bei folgender Frage weiterhelfen kann :

Ich habe die Möglichkeit einen kleinen älteren LKW Fuhrbetrieb mít Werkstatt zu kaufen,
im Moment habe ich denselben angemietet.

Das Objekt besteht aus einer Halle/Werkstatt 28x10 m mit grossem Hof und Waschplatz.
Der Waschplatz ist mit einem Sandfang ausgestattet der Ölabscheiter ist ca 20 Meter weiter auf einem
braachliegendem Teil des Grundstückes eingebaut und über dieses geht auch das Abwasser zum Kanal.

Die Geschichte :
Der Betrieb wurde mitte der 90er Jahre nach dem Tod des Erbauers von den Erben an eine Baufirma verkauft ,das Grundstück wurde getrennt dh. der unbebaute Teil ca. 2000qm wurde ausgemessen und soll seit dem seperat verkauft werden, auf diesem Gründstück befindet sich der Ölabscheider.Es ist alles Gewerbegebiet.
Ich könnte nun das Grundstück mit Hof und Halle erwerben und gewerblich nutzen so wie die ganze Zeit als Mieter auch schon.
Den Ölabscheider hat seit ca 20 Jahren kein Mensch mehr interesiert der steckt halt so in der Wiese.

Die Frage:
Wer ist für das Teil zuständig, beim verkauf an die Baufirma hat sich da keiner Gedanken gemacht.Im Kaufvertrag ist auch nichts erwänt.
Sollte ich nun neuer Eigentümer des Betriebes werden kan mann mich in irgendeiner Form belangen was den Ölabscheider angeht?
Die Abflüsse in der Werkstatt wurden schon vor Ewigkeiten verschlossen und werden auch nicht gebraucht.
Der Waschplatz ist noch aktiv, wie es in dem Ölabscheider aussieht weis keiner ist seit 20 Jahren nicht mehr geöfnet worden.

So genug der Worte,ich hoffe das mir jemand eine Sachkundige Auskunft geben kann.

Gruss Steffen
#407954
Servus Steffen,

schau mal in die DIN 1999 - Teil 100
dort steht folgendes:
1. Monadliche Eigenkontrolle
2. halbjährliche Wartung durch Sachkundigen.
3. Mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion (Funktions- und Dichtheitsprüfung durch eine fachkundige Person).

Im Zweifel wirst du im örtlichen Bauamt evtl. Landratsamt eine Rechtsverbindliche Auskunft bekommen.

Gruß Schmitti
#407964
Hallo Stefan,

deine Ansprechpartner sind:
Landratsamt, Fachbereich Umwelt
Bauamt
evtl. TÜV

Vor dem Kauf unbedingt prüfen auf Altlasten - stellt sich eine solcher später heraus, so ist der aktuelle Grundstückseigentümer für die Entsorgung verantwortlich.
Wo fließen den heute die Abwasser der Waschanlage hin? Sollten diese über den Abscheider in die öffentliche Kanalisation geführt werden, so ist davon auszugehen, daß dieser überläuft oder die Brühe in den Kanal gelangt. Auf jeden Fall prüfen und nach einenm evtl. Kauf später regelmäßig von einer Fachfirma reinigen und warten lassen. Die Umweltbehörden sind hier zurecht sehr streng.

Grüsse
Peter
#407977
Hallo Stefan,
keine sachkundige Auskunft, aber:
ich würde im Kaufvertrag den alten Ölabscheider (wahrscheinlich auch nicht mehr abnahmefähig) expliziert nicht übernehmen. Schon aus dem Grund da er sich auf Fremdgrundstück befindet.
Bei Bedarf am Waschplatz einen neuen Ölabscheider einsetzen. Gibt es mittlerweile schon preigünstig als Einheit in Beton oder Kunststoff. Damit ist man dann auf der sicheren Seite und ebenfalls vom Nachbargrundstück unabhängig. Der Kanalanschluss bleibt als Grundlast im Nebengrundstück erhalten.

Wie vor schon beschrieben:
Alte Bau- und Industriegrundstücke haben auch eventuell Altlasten im Boden, dort sollte man sich auch mit Bodengutachten absichern. Sonst ist man als neuer Eigentümer plötzlich für die Entsorgung von kontaminierten Böden zuständig.

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