- 31.01.2013, 04:04
#407950
Hallo,
ich wollte mal hören ob mir jemand von Euch bei folgender Frage weiterhelfen kann :
Ich habe die Möglichkeit einen kleinen älteren LKW Fuhrbetrieb mít Werkstatt zu kaufen,
im Moment habe ich denselben angemietet.
Das Objekt besteht aus einer Halle/Werkstatt 28x10 m mit grossem Hof und Waschplatz.
Der Waschplatz ist mit einem Sandfang ausgestattet der Ölabscheiter ist ca 20 Meter weiter auf einem
braachliegendem Teil des Grundstückes eingebaut und über dieses geht auch das Abwasser zum Kanal.
Die Geschichte :
Der Betrieb wurde mitte der 90er Jahre nach dem Tod des Erbauers von den Erben an eine Baufirma verkauft ,das Grundstück wurde getrennt dh. der unbebaute Teil ca. 2000qm wurde ausgemessen und soll seit dem seperat verkauft werden, auf diesem Gründstück befindet sich der Ölabscheider.Es ist alles Gewerbegebiet.
Ich könnte nun das Grundstück mit Hof und Halle erwerben und gewerblich nutzen so wie die ganze Zeit als Mieter auch schon.
Den Ölabscheider hat seit ca 20 Jahren kein Mensch mehr interesiert der steckt halt so in der Wiese.
Die Frage:
Wer ist für das Teil zuständig, beim verkauf an die Baufirma hat sich da keiner Gedanken gemacht.Im Kaufvertrag ist auch nichts erwänt.
Sollte ich nun neuer Eigentümer des Betriebes werden kan mann mich in irgendeiner Form belangen was den Ölabscheider angeht?
Die Abflüsse in der Werkstatt wurden schon vor Ewigkeiten verschlossen und werden auch nicht gebraucht.
Der Waschplatz ist noch aktiv, wie es in dem Ölabscheider aussieht weis keiner ist seit 20 Jahren nicht mehr geöfnet worden.
So genug der Worte,ich hoffe das mir jemand eine Sachkundige Auskunft geben kann.
Gruss Steffen
ich wollte mal hören ob mir jemand von Euch bei folgender Frage weiterhelfen kann :
Ich habe die Möglichkeit einen kleinen älteren LKW Fuhrbetrieb mít Werkstatt zu kaufen,
im Moment habe ich denselben angemietet.
Das Objekt besteht aus einer Halle/Werkstatt 28x10 m mit grossem Hof und Waschplatz.
Der Waschplatz ist mit einem Sandfang ausgestattet der Ölabscheiter ist ca 20 Meter weiter auf einem
braachliegendem Teil des Grundstückes eingebaut und über dieses geht auch das Abwasser zum Kanal.
Die Geschichte :
Der Betrieb wurde mitte der 90er Jahre nach dem Tod des Erbauers von den Erben an eine Baufirma verkauft ,das Grundstück wurde getrennt dh. der unbebaute Teil ca. 2000qm wurde ausgemessen und soll seit dem seperat verkauft werden, auf diesem Gründstück befindet sich der Ölabscheider.Es ist alles Gewerbegebiet.
Ich könnte nun das Grundstück mit Hof und Halle erwerben und gewerblich nutzen so wie die ganze Zeit als Mieter auch schon.
Den Ölabscheider hat seit ca 20 Jahren kein Mensch mehr interesiert der steckt halt so in der Wiese.
Die Frage:
Wer ist für das Teil zuständig, beim verkauf an die Baufirma hat sich da keiner Gedanken gemacht.Im Kaufvertrag ist auch nichts erwänt.
Sollte ich nun neuer Eigentümer des Betriebes werden kan mann mich in irgendeiner Form belangen was den Ölabscheider angeht?
Die Abflüsse in der Werkstatt wurden schon vor Ewigkeiten verschlossen und werden auch nicht gebraucht.
Der Waschplatz ist noch aktiv, wie es in dem Ölabscheider aussieht weis keiner ist seit 20 Jahren nicht mehr geöfnet worden.
So genug der Worte,ich hoffe das mir jemand eine Sachkundige Auskunft geben kann.
Gruss Steffen