- 16.01.2020, 10:17
#538398
Moin,
im neuen Verkehrsblatt stehen einige Klarstellungen zur StVZO bezüglich RKL und Blitzer.
Inhaltlich wird gesagt:
Bei Oldtimern ist die blaue RKL erlaubt, sofern sie abgedeckt und die Abdeckung während der Fahrt nicht abgenommen werden kann. Sie muss gegen Verlust während der Fahrt gesichert sein.
Eine gelbe RKL ist hingegen nur den Fahrzeugen nach §52 (4) StVZO erlaubt, auch wenn die RKL eine EU-Kennzeichnung hat.
Gelbe Blitzer sind nicht mehr erlaubt (geringe Ausnahme, wenn RKL durch offene Kofferraumklappe verdeckt wird) oder Rettungskräfte
Blaue Blitzer sind nur den Ermittlungsbehörden erlaubt. (Anmerkung: Es steht ausdrücklich nicht Feuerwehr im Gesetz, aber vielleicht erlaubt eine Verordnung den Ländern diesbezüglich Ausnahmen, das weiß ich nicht).
Auf jeden Fall sollten die RKL-Fahrer auf die Gefahr der Diskussionen mit der Rennleitung vorbereitet sein (oder diese Abnehmen, wenn sie keine Stämme transportieren).
Gruß
Michael
im neuen Verkehrsblatt stehen einige Klarstellungen zur StVZO bezüglich RKL und Blitzer.
Inhaltlich wird gesagt:
Bei Oldtimern ist die blaue RKL erlaubt, sofern sie abgedeckt und die Abdeckung während der Fahrt nicht abgenommen werden kann. Sie muss gegen Verlust während der Fahrt gesichert sein.
Eine gelbe RKL ist hingegen nur den Fahrzeugen nach §52 (4) StVZO erlaubt, auch wenn die RKL eine EU-Kennzeichnung hat.
Gelbe Blitzer sind nicht mehr erlaubt (geringe Ausnahme, wenn RKL durch offene Kofferraumklappe verdeckt wird) oder Rettungskräfte
Blaue Blitzer sind nur den Ermittlungsbehörden erlaubt. (Anmerkung: Es steht ausdrücklich nicht Feuerwehr im Gesetz, aber vielleicht erlaubt eine Verordnung den Ländern diesbezüglich Ausnahmen, das weiß ich nicht).
Auf jeden Fall sollten die RKL-Fahrer auf die Gefahr der Diskussionen mit der Rennleitung vorbereitet sein (oder diese Abnehmen, wenn sie keine Stämme transportieren).
Gruß
Michael
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Michael Bonne
Michael Bonne