- 20.01.2020, 12:08
#538521
Hallo,
Gruß,
Michael
mogli406 hat geschrieben:Jeder Traktor also landwirtschaftliche Zugmaschine hat heutzutage eine oder gar zwei RKL in gelb.Die fallen unter keines der oben genannten Fahrzeuge.Deswegen benötigen selbige eine Genehmigung, damit sie legal sind. Sonst sind sie illegal.
mogli406 hat geschrieben:Mein Unimog darf die sehr wohl haben da er zum einen selbstfahrende Arbeitsmaschine ist und zur Warnung an Arbeitsstellen diese nutzen darfWenn deine SAM Arbeiten im Straßenbereich verrichten soll, wäre selbige mit entsprechender Genehmigung zulässig. Oder wenn spezielle Anbaugeräte verwendet werden, die diese auch wieder nötig machen (Schneepflug usw.). Ebenso wenn deine SAM selbst diese zum fahren schon braucht (siehe größere Autokräne).
mogli406 hat geschrieben:und der LoF Unimog ebenfalls da beim ziehen von Lw-Anhänger mit geringer Geschwindigkeit die RKL eine Warnung vor langsamfahrenden Fahrzeugen darstellt...Aha, für die Regelung würde mich dann mal die Gesetzesgrundlage interessieren. In Frankreich ist das so, vielleicht auch in anderen Ländern. In Deutschland ist es jedenfalls nicht erlaubt.
mogli406 hat geschrieben:ebenso wenn ich mit Mulcher, Grubber oder ähnlichem unterwegs bin und eine Breit von 3m habe ist es auch zur Warnung erlaubt obwohl ich kein Schwertransport bin....Ab einer bestimmten Breite ist es erlaubt und auch nötig, darunter verboten. Wenn du teilweise Geräte betreibst, wo es nötig ist, mit gelber RKL zu fahren, bekommst du eine ensprechende Genehmigung und kannst sie dir dann an deinem Fahrzeug eintragen lassen.
mogli406 hat geschrieben:Und bisher hatte ich nie Probleme beim TüV oder der Polizei.Vielfach sagt der TÜV nix, manchmal aber schon. Und nur dass man seitens der Kontrollorgane drüber wegsieht, heißt noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Bei "gelb" ist es den meisten noch egal, bei "blau" hört aber der Spaß schneller auf.
Gruß,
Michael