Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

:clap: 100 %
#572114
Hallo an alle UniMoggler,

mein Name ist Alexander, bin wohnhaft im Landkreis Schwäbisch Hall und Jahrgang 1969.

Habe mir nun einen :mog5 Feuerwehr-Unimog U1300L/37 RW1 (K100/2400 min-1; 5917 cm³, Erstzul. 04.10.1988, Anhängekupplung, Wernerwinde) inkl. Teilbeladung von der Feuerwehr gekauft.

Bezüglich der Zulassung habe ich im Internet recherchiert und es ist ein bunter Mix aus Möglichkeiten, Unklarheiten und teilweise sehr interessante Prüferentscheidungswege aus verschiedenen Zeitepochen.

Derzeit ist der Unimog noch in Oberhausen bei einer Fachwerkstatt zwecks technischer Durchsicht für die Vollabnahme§21 und für H-Kennzeichen.

Der dortige Werkstattleiter hat mir auch gesagt, dass die Eintragung als LKW oder SO.KFZ FeuerwehrFZ oder usw. auch vom Prüferverständnis/-kenntnisse abhängig sind.

Leider ist der Prüfer, den er bis jetzt hatte, nicht mehr verfügbar (geht in Rente, er kannte sich bestens aus).
Es gibt nun einen neuen Prüfer und ich bin sozusagen für diesen der ERSTLING.

Nutzung des Unimogs wird rein privat sein, wird auch auf mich privat zugelassen.

Meine Ziele:
- H-Kennzeichen
- Keine Mautplicht
- Kein Fahrtenschreiber
- Kein Fahrverbot (also 24/7 soll möglich sein)
- Für Unimogtreffen sollen Blaulicht und Horn am Fahrzeug verbleiben
(Funktion wird per zusätzlichen Schalter oder Steckverbindung von mir unterbrochen,
damit nicht aus Versehen im öffentlichen Straßenbetrieb was angeht.
Die Blaulichter erhalten na klar eine Mütze/Kappe)*

- Aufbau (Wackenhut) wird im Laufe der Zeit entkernt und innen auf Grundcamper umgebaut
Die Hülle vom vorhandenen Aufbau bleibt, damit der H-Charakter des Fahrzeugs nicht verloren geht.
Eigentlich vom Grunde her wie beim Feuermog vom David und Alexandra Schröder.

So nun zu meiner Frage bezgl. wie sollte der Unimog als was zuglassen, in Bezug auf meine oben aufgeführten Ziele, werden:

Der Vorschlag vom Werkstattleiter ist aus der derzeitigen Eintragung SO.KFZ FeuerwehrFZ RUESTWAGEN RW 1 in Abstimmung mit dem Prüfer eine Eintragung mit SO.KFZ FeuerwehrFZ für die Zulassung zu erhalten (keine Eintragung LKW).

Ich schwimme hier nun ein wenig (blubb blubb).

Könnt Ihr mir hier helfend unter die Arme greifen, dass ich hier keinen Kardinalsfehler mache?

Bin für alle Hinweise, Infos, Vorschläge und so weiter unendlich dankbar. :danke

* Blaulicht-Witz:
Wenn man eine Tüte über das Blaulicht stülpt, was ist es dann?........................Es ist dann eine Tatüte. :lol:

Mit sonnigen Grüße
Alexander
#572123
Hallo Alexander
Schwabe_01 hat geschrieben:Der Vorschlag vom Werkstattleiter ist aus der derzeitigen Eintragung SO.KFZ FeuerwehrFZ RUESTWAGEN RW 1 in Abstimmung mit dem Prüfer eine Eintragung mit SO.KFZ FeuerwehrFZ für die Zulassung zu erhalten (keine Eintragung LKW).
Schwabe_01 hat geschrieben:- Aufbau (Wackenhut) wird im Laufe der Zeit entkernt und innen auf Grundcamper umgebaut
Die Hülle vom vorhandenen Aufbau bleibt, damit der H-Charakter des Fahrzeugs nicht verloren geht.
Der Eintrag SO.Feuewehr geht nach der FZO nicht bei Privatleuten und ist auch so in der FZO beschrieben.
Sofern das Fahrzeug als Historisches Feuerweherfahrzeug mit H-Zulassung als private Nutzung auch im Original verbleibt, kann eine Ausnahme erfolgen. Beim Entkernen und Womo-Umbau ist das kein historischen Fahrzeug mehr, und der Staus erlischt . Das H-Kennzeichen wird dann zwar nicht aberkannt, es gibt aber keine HU mehr, der H-Status ist Bestandteil der HU.
#572128
:spitze
Hallo Helmut,

vielen Dank für Deine Infos und den Hinweis bezgl. der FZV (dieser ist ja ein umfangreicher Schmöker)
und dem direkten Zusammenspiel zwischen H-Status und HU.

Daraus folgernd darf ich mein Vorhaben/Ziele nur so umsetzen:

1. Keinen inneren Umbau (Camper) beim Aufbau (Wackenhut) um die folgenden Punkte:
- H-Kennzeichen
- Keine Mautplicht
- Kein Fahrtenschreiber
- Kein Fahrverbot (also 24 Std./7 Tage fahren)
- Horn und Blaulicht (alles per Schalter/Stecker getrennt und Blaulicht mit Kappe)

zu haben.

Somit bleibt der H-Status erhalten, da der H-Status ein Bestandteil zum Bestehen/Erlangen der HU ist.

Was für einen Eintrag ist dann hierfür (Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau) sinnig bzw. so üblich?
Von SO.KFZ FeuerwehrFZ auf ______________?


2. Wenn ich dann so grob in 3 Jahren den Aufbau (Wackenhut) entkerne und mir den Innenraum zum Camper umbau (Hülle bleibt aussenseitig erhalten), ergibt sich dann folgendes:

- Entfall des Oldtimerstatus, somit Entfall H-Kennzeichen, somit auf normales schwarzes Kennzeichen umschwenken damit weiterhin HU möglich.
- Demontage von Horn und Blaulicht (kann man ja beim UnimogTreffen, auf reinem Privatgelände vorausgesetzt, wieder montieren und vor Abfahrt wieder demontieren.)
- Es soll dabei aber weiterhin möglich sein:
-- Keine Mautplicht
-- Kein Fahrtenschreiber
-- Kein Fahrverbot (also 24 Std./7 Tage fahren)

- Neues Vollgutachten oder einfach zur Zulassungsstelle und dort Umschlüsselung zu _________ was wäre hierfür dann sinnig bzw. so üblich als Eintrag?

Für alle Tipps, Hinweise, Infos usw. vielen vielen Dank. :danke

Alexander
#572135
Moin,

nach meinem derzeitigen Wissensstand fallen sowohl die Kombination privat und H-Kennzeichen als auch die Zulassung als Wohnmobil nicht unter die Mautpflicht.

Wenn Du allerdings jetzt als LKW geschlossener Kasten auf H zulässt und Dein Umbau die Kriterien für eine Wohnmobilzulassung nicht erfüllt, dann könntest Du mit einem "normalen" LKW in die Mautpflicht fallen.

Hängt von Deinen Umbauplänen ab.

Was für Touren hast Du denn vor, wäre ein Anhänger zum wohnen (z.B. auf 1,5 tonner) nicht eine Alternative?

Gruß
Michael
#572139
Hallo Alexander,
Schwabe_01 hat geschrieben: 18.10.2023, 11:15

- Aufbau (Wackenhut) wird im Laufe der Zeit entkernt und innen auf Grundcamper umgebaut
Die Hülle vom vorhandenen Aufbau bleibt, damit der H-Charakter des Fahrzeugs nicht verloren geht.
Eigentlich vom Grunde her wie beim Feuermog vom David und Alexandra Schröder.
du könntest eventuell auch mal probieren besagtes Vorbild auf Instagram per Privatnachricht zu fragen, wie es da geregelt ist.
Das wird wahrscheinlich wie von dir schon angedeutet auf der Argumentation basieren, dass das Fahrzeug von außen bzw den ersichtlichen Teilen unverändert bleibt.

Was ich verstehen würde, wobei da bei denen auch schon einige Grenzen überschritten wurden nach meinem Bauchgefühl (z.B. Faltdach mit Solar).
Ohne ihnen jetzt was böses zu wollen, die haben ja auch einiges an Unmut von der norwegischen Overländer-Community erhalten, weil sie sich nicht an Gesetze gehalten haben. Also muss auch bei dem anderen auch nicht alles perfekt nach den Regeln laufen, solange es ein TÜV Prüfer mit macht. Nicht, dass es denen zu verübeln wäre, aber falls es dann bei einem zweiten nicht so klappt ist es nicht zwingend "falsch".



Grüße
Sebastian
#572153
@ Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Infos. :danke

Im ersten Schritt wird sauber ein H-Kennzeichen, also Oldie gemacht.

Der zweite Schritt erfolgt evtl. in ein paar Jahren.
Nach meinen derzeitigen Recherchen wird es dann so aussehen, dass das H-Kennzeichen usw. wegfallen
wird und somit zu einem normalen zugelassen Fahrzeug mit Kennzeichen ohne H werden würde.
Hmm mal sehen, … ob so überhaupt noch … Hmm

Zu den Touren:
- Heimische bzw. in die Nachbarländer.

Zu der Alternative:
Der Gedanke mit dem Anhänger ist auch bei mir im Hintergrund da.
Vorteil vom Anhänger wäre, dass der schöne Unimog als historischer Feuerwehr Unimog mit dem Aufbau und seinem Charakter erhalten bleibt.

Witziger Weise habe ich mir letztens (September) bei der VEBEG einen Zeppelin-Shelter FM1 (Mat-Lager Karlsruhe) sehr kostengünstig geangelt (da er innendrin nur noch den verschiebbaren Sitz und die Aussenleiter dazu hatte, der Rest innen war schon schön von der Bw ausgebaut.

Habe mich jedoch noch nicht damit befasst, ob der 1-achsige Bw-Anhänger 1 to.(auflaufgebremst) oder der 1,5 to. (druckluftgebremst) für den Zeppelin-Shelter am geeignetsten ist.

Der Vorteil mit Anhänger wäre auf jedenfalls:

a) Der schöne Feuerwehr-Unimog bleibt historisch mit seinem Charakter erhalten
b) Man kann den Aufbau als Stauraum für verschiedene Dinge, die mitgenommen werden, verwenden.
c) Der Anhänger könnte man am Camping-/Übernachtungsort abstellen und mit dem Unimog können in verschiedene Richtungen Solo-Tagestouren unternommen werden :cam
d) Für den Zepplin-Shelter gibt es auch schon viele geniale durchgeführte Umbauten
e) Oder mal ohne Anhänger: Zelt und zugehöriges Equipment in den Aufbau verstauen und los geht´s … :mog5

VG
Alexander

++++++++++++++++++++++++++++++++++++

@ Hallo Sebastian,

Dir auch vielen Dank für Deine Infos. :danke

Bin nicht auf/mit Instagram unterwegs.
Habe aber per Email Ihn mal angeschrieben, aber noch keine Rückinformation erhalten.

VG
Alexander

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Werde, sobald das Vollgutachten durch ist, der Unimog zugelassen ist, meine Ergebnisse und Erlebnisse hier ins Forum schreiben.
Schönes Bild vom Unimog folgt auch noch.

VG
Alexander
#572278
Hallo,

ob das H-Kennzeichen bei einem Umbau der Innereien noch möglich ist, musst du mit dem Prüfer abstimmen. Es gibt genügend Beispiele aller Richtungen. Manchen Prüfern ist es nur wichtig, dass das äußere Erscheinungsbild weiterhin passt, andere wollen bei der kompletten Ausstattungen alle Details sehen. Da bringt es üblicherweise auch wenig, andere Beispiele zu bringen, es ist im Prinzip vom Willen des Prüfers abhängig.

Generell:
Mit H-Kennzeichen hast du erstmal keine Mautpflicht, es sei denn du führst gewerblichen Gütertransport durch, auch bei LKW-Zulassung
Ich gehe mal davon aus, dass du unter 7,5t bleiben willst und keinen gewerblichen Gütertransport machen willst, dann ist da sowieso keine Fahrtenschreiber- oder Kontrollgerätepflicht. Bei H dann erst recht nicht.
Gleiches für Sonntagsfahrverbot.

Wie schon geschrieben muss man bei der Sondersignalanlage und der Zulassungsart unterscheiden:
Üblicherweise ist eine Zulassung auf So. KFZ Feuerwehrfahrzeug (...) nicht auf Privatpersonen möglich, allerdings kenne ich da je nach Ort/Zulassungsstelle auch Unterschiede. Bei H-Kennzeichen muss sogar teils die Fahrzeugart erhalten bleiben und es wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Teilweise wird da sogar verlangt, dass die SoSi-Anlage eingebaut ist, manchmal wird verlangt, dass sie auch noch funktionsfähig ist, manchmal muss sie stillgelegt sein. Hier ist vieles auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Gruß,
Michael
#572280
Hallo Michael,
hallo Zusammen,

Die Aussage, das LKW mit H-Kennzeichen wenn sie nicht gewerblich genutzt werden, Maut befreit sind ist ein wenig zu relativieren.
Die Aussage ist zwar derzeit generell richtig aber dazu muss aktiv eine entsprechende Mautbefreiung bei Toll Collect beantragt werden. Ohne dies beantragte und genehmigte Mautbefreiung bleibt das Fahrzeug Mautpflichtig.
Der Halter des Fahrzeug muss also selbst aktiv werden und das im Voraus für zukünftige Fahrten / Zeiträume.
Dies betrifft natürlich ab Mitte nächsten Jahres auch alle Halter von entsprechenden Fahrzeugen mit einem zGG von mehr als 3,5 to.
#572312
Hallo,
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:Die Aussage ist zwar derzeit generell richtig aber dazu muss aktiv eine entsprechende Mautbefreiung bei Toll Collect beantragt werden. Ohne dies beantragte und genehmigte Mautbefreiung bleibt das Fahrzeug Mautpflichtig.
Nein. Du musst gar nichts beantragen. Du musst nur nachweisen können, dass du entweder leer fährst oder keinen gewerblichen Transport durchführst. Die "Befreiung" befreit auch nicht, sie dient lediglich TollCollect als Hinweis, dass du vermutlich mautfrei bist. Sie hat keinerlei rechtliche Bindung, die erfolgt ggfs. im Einzelfall bei einer Kontrolle.

Gruß,
Michael
#572314
Hallo Michael,
auch wenn Du prinzipiell Recht hast zeigt die Realität etwas anderes.
Wenn Dein Fahrzeug von dem automatischen Kontrollsystem erfasst wird und nicht als Mautbefreit hinterlegt ist bekommst Du eine entsprechende Rechnung.
Ich kenne Rechtsstreits bei solchen Situationen die mittlerweile sich über Jahre hinziehen aber zunächst erst einmal gezahlt werden musste und jetzt versucht wird das Geld zurück zu bekommen.
Das Bundesfernstraßenmautgesetzt sieht tatsächlich in der jetzigen Version keine Befreiung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen vor und auch nicht eine Befreiung für Leer- oder Privatfahrten.
Also lieber im Vorfeld vorsichtig als hinterher ein böses Erstaunen.
#572332
Hallo Jürgen,
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:Das Bundesfernstraßenmautgesetzt sieht tatsächlich in der jetzigen Version keine Befreiung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen vor und auch nicht eine Befreiung für Leer- oder Privatfahrten.
Das stimmt teilweise. Es gibt natürlich keine Befreiung für Leer- oder Privatfahrten, wenn das Fahrzeug an sich mautpflichtig ist, dann bleibt es bei der Mautpflicht. Die Mautpflicht bestimmt sich allerdings aus dem Satz " (...) die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und (...)", wobei nach dem "und" noch das Gewicht kommt, das derzeit bei mehr als 7,5t, zukünftig dann bei mehr als 3,5t liegen wird. Sobald man also ein Fahrzeug gleich welcher Art für den Güterkraftverkehr benutzt, ist man mautpflichtig. Sobald man ein Fahrzeug nutzt, das für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, also einen normal zugelassenen LKW, auch. Bei historischen Fahrzeugen ist das aber was anderes. Die sind zwecks ihrer Zulassung nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt sondern zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Solange man damit also keinen Güterkraftverkehr betreibt, sind diese Fahrzeuge nicht mautpflichtig. Gleiches gilt übrigens auch für LoF-Fahrzeuge. Eine Registrierung ändert daran erstmal gar nichts. Ob man das nun vorher per Registrierung bescheinigt oder nachher, falls eine Rechnung kommt, ist dabei prinzipiell egal. Auch die Registrierung ist keine rechtliche Anerkennung der Mautfreiheit.

Gruß,
Michael
#572335
Hallo Michael,
ja und genau hier beschreibst Du die Krucks in dem System.
1. LOF Fahrzeuge sind explicit aufgeführt.
2. Historische Fahrzeuge dürfen nach wie vor gewerblich genutz werden und sind auf jeden Fall dafür geeignet. Und genau darauf beruft sich TollCollect in den Rechsstreiten und hat bereits in entsprechenden Verfahren Recht bekommen. In den Begründungen geht es um das von außen offensichtliche. Und da sieht man dem historischen LKW genauso wenig wie dem privaten LKW an woführ er genutzt wird.
Ich möchte hier an der Stelle nicht mit Dir über Sinn oder Unsinn oder sonst etwas streiten. Ich möchte nur zur Vorsicht, vielleicht zur übertrieben Vorsicht, aufrufen. Ich bin auch kein Jurist und kenne natürlich auch nicht alle Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Aber wir als einzelne Privatpersonen haben leider oft das Nachsehen.
So habe ich für meinen rein privat als Sportgerätetransporter genutzten LKW weder ein Mautbefreiung noch eine Änderung der Zulassung al So.Kfz Sportgerätetransport bekommen. Dass war letztlich mit ein Ausschlag gebender Punkt, warum ich den LKW wieder verkauft habe.
#572342
Hallo Jürgen

ja, LoF-Fahrzeuge sind speziell nochmal aufgeführt. Historische Fahrzeuge können zwar prinzipiell gewerblich genutzt werden, sind aber nicht dafür bestimmt. Die werden erst mautpflichtig, wenn sie für den Gütertransport eingesetzt werden.

Dein LKW ist insofern ein schlechtes Beispiel, da er ja einfach als LKW zugelassen war und wohl auch nicht mit H. Daher ist er immer mautpflichtig. Es steht auch nirgends, dass ein reiner Sportgerätetransport mautfrei ist.

Mir sind aktuell keine entsprechenden Probleme bei nichtregistrierten Fahrzeugen bekannt. Hab ich aber vielleicht auch nicht mitbekommen. Ich geb auch zu, dass ich mit meinem Gespann aus U406 und Müller-Mitteltal fast nie Autobahn gefahren bin und nur ab und an mal Bundesstraße, auf der aber keine Mautsäule installiert ist. Sowohl Mog wie Anhänger sind H-zugelassen und werden nur für den nichtgewerblichen Transport eingesetzt bzw. leer gefahren.

Gruß,
Michael
#572344
Hallo Michael,
Hallo Jürgen,

vielen Dank für Eure tollen Infos. :danke

Der Unimog wird von mir nicht gewerblich (also keine gewerblichen Gütertransporte) genutzt; die Nutzung wird rein privat erfolgen. Der Unimog wird mit 7,49 to. eingetragen (im Fahrzeugschein der Feuerwehr waren auch schon die 7,49 to. eingetragen).

Bezüglich des Mautthemas werde ich dann mal TollCollect anschreiben.

Der Prüfertermin steht noch aus (vorgesehen ist er in KW-45). :mog5 Bin gespannt wie ein Flitzebogen :wink:

VG Alexander
#572348
Moin,

man kann viel diskutieren, aber ein (kostenloser) Antrag sich auf die Liste der mautbefreiten Fahrzeuge setzen zu lassen kann ja nicht schaden und nur Nutzen.

Mein 1300L wäre bereits mautpflichtig, da 7500kg.

Ich gehe mal davon aus, dass ich gar nicht erst Schreiben bei einer Erfassung erhalten werde und mit der Bestätigung auch etwas für einen gelangweilten BALMler in der Hand habe, mich nicht stundenlang fest zu halten um den Fall zu prüfen.
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