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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#565680
Hallo,
mein 406er Forstunimog ist über LoF zugelassen und hat diese Woche die HU bestanden.
Da ich es nicht weit bis zu meinem Wald habe, soll der Forstunimog als zulassungsfreie Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM - 20 km/h) laufen. Die Versicherung der SAM besteht über die Betriebshaftplicht. Für Holztransportarbeiten soll dann ein weiterer Unimog über LoF angemeldet werden.

Nun meine zwei Fragen zum Thema SAM bis 20 km/h.

Ich benötige ja für die SAM eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis. Ich gehe mal davon aus, dass ich dafür zunächst ein Prüfer-Gutachten (TÜV etc.) benötige, das mir im Wesentlichen die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h bescheinigt. Da der Unimog gerade die HU bestanden hat, sollte der weitere Prüfer-Aufwand im Rahmen bleiben. Mir wurde aber über meine Werkstatt was von Vollabnahme / §21 berichtet. Kann das zutreffend sein ?

Mit dem Prüfer-Gutachten gehe ich dann zur Zulassungsstelle und lasse mir dort die ABE oder Einzelbetriebserlaubnis ausstellen und kann so den SAM-Unimog auf die Straße bringen. Wäre das der Weg ?

Zu der Drosselung auf 20 km/h habe ich bereits in diesem Forum die Mitglieder befragt und nach Infos gesucht.
Laut Infos von Helmut gibt es die Möglichkeiten, die Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe einzubauen. Dann sind nur die ersten 4 Gänge vorwärts und rückwärts fahrbar. Mit 10,5er Bereifung beträgt die Höchstgeschwindigkeit dann 20,54km/h. (12,5R20= 21,77km/h, 14,5R20= 22,8km/h). Oder alternativ die 6-Gang-Schaltplatte umbauen.

Hat jemand so eine Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe anzubieten ?
Die 6-Gang-Schaltplatte umbauen, heißt sicherlich, mit Flacheisen die Schaltgassen für den 5. und 6. Gang blockieren, oder ? Kann mir dazu jemand noch detaillierter Infos geben ?

Gibt es noch weitere praktikable Möglichkeiten zur 20 km/h-Drosselung ?

Gruss
Ludger
#565693
Hallo Ludger
der Mog besitzt einen ABE, die gilt auch für 20Km/h, im Brief bzw Schein ist die üblicherweiese mit angegeben.
Der MB-trac 65/70 hatte diese Schaltung.
Am einfachsten eine 2x4 Schaltplatte besorgen und den Schalthebel Gelände/Straße rausschmeißen.
Wenn die Schaltgabel für die Gruppe im Geländegang festgesetzt wird sind nur noch 4 Gänge schaltbar, vorwärts und rückwärts.
Alternatv den Umbau auf 2x4-Schaltung und den Umwerfer rausoperieren oder festschweißen.
#565711
Hallo Ludger,

nur mit dem bestandenen TÜV Nachweis oder der von Helmut angesprochenen ABE wird es wohl eher nicht gehen.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind :
...
17.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind; unter den Begriff fallen auch selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h;
...
Ein normaler Unimog erfüllt dies schon auf Grund seiner allgemein nutzbaren Ladefläche nicht. Er benötigt irgendeinen fest verbauten Aufbau der nur diese besondere Nutzung erlaubt. Denkbar wäre ein fester Kran oder soetwas ähnliches. Deinen Forstunimog kenne ich nicht, hat er vielleicht eine festverbaute nicht abnehmbare Forstwinde statt Ladefläche verbaut. Dann könnte es auch klappen. Aber um das zu bestätigen wäre dann vermutlich wirklich eine Einzelabnahme nötig.
#565729
Guuden,

Eine Lademöglichkeit ist zulässig, sie darf jedoch nur zum Mitführen von für den Betrieb der Arbeitsmaschine
notwendigen Hilfsmittel der Arbeitsmaschine genutzt werden.
Zum.B. Unterlegklötze bei Kränen, Werkzeuge zur Herstellung der Transportierbarkeit von Stämmen...

Gut Mog! Justus.
#565737
ludgerm hat geschrieben: 06.11.2022, 16:23 mein 406er Forstunimog ist über LoF zugelassen und hat diese Woche die HU bestanden.
unter Forstunimog verstehe ich einen Forstaufbau. Ein "normaler" Unimog ginge wohl als SAM, darf aber keinen Anhängerkupplung besitzen, da keine zum Betrieb notwendigen Bauteile mitgeführt werden müssen und darf nicht mal den Spalter hinterherziehen.
Ein Unimog ohne besondere Aufbauten ist rechtlich genau die gleiche Zugmaschine wie jeder andere Traktor, das geht auch nix mit SAM.
#565743
Hallo,
danke für Eure Info's.

Wg. Drosselung auf 20 km/h werde ich wohl den von Helmut angeführten Weg über die MB Trac 65/70 Getriebeschaltplatte umsetzen.

Die SAM Anforderungen sollte mein Werner-Forstunimog mit u.a. Doppelwinde, Bergstütze und komplettem Unterbodenschutz erfüllen. Ich erwarte, das der TÜV auf Grundlage der Forst-Unimog Spezifikation und Drosselung auf 20 km/h eine Umschlüsselung auf SAM vornimmt - ohne Einzel-/Vollabnahme.

Wie Ihr schon ausgeführt habt, darf eine SAM auch eine Pritsche zum Transport von Arbeitsmitteln haben. Und die AHK darf nach meinen Infos auch montiert sein - z.B. zum Rangieren von Geräten im Wald.

Ansonsten, wie Ihr sicherlich auch wisst, ist an der SAM auf linker, rechter und hinterer Seite ein 20 km/h Schild anzubringen. Und es sind noch an der SAM die Kontaktdaten des Betreibers sichtbar anzubringen.

Ich werde mich jetzt an meine Zulassungsstelle wenden und anfragen, was ich für die SAM-Betriebserlaubnis beibringen muss - und hier über das Ergebnis berichten.

Vielen Dank und Gruss
Ludger
#565769
Hallo Ludger
die ABE ist im Brief auf der letzten Seite eingetragen. Bei Einzelabnahme müsste die Einzelbetriebserlaubnis dort eingetragen sein.
ABE 406.jpg
ABE 406.jpg (120.26 KiB) 2922 mal betrachtet
#565897
Hallo Ludger,

habe meine 406 Forst (Baujahr 1982) als SAM mit grüner Nummer zugelassen, Umschlüsselung war kein Problem, keine Vollabnahme nötig. Die AHK kann dran bleiben, allerdings nur zu Rangierzwecken. Aufgrund der grünen Nummer steuerfrei und Versicherung ist mit ca. 300 Euro pro Jahr überschaubar, wie ich finde. Das Beste daran, keine Drosselung nötig, also weiterhin mit 80 Km/h unterwegs.
Wenn Du Fragen hast schreib gern eine PN.

VG Sebastian
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