- 06.11.2022, 16:23
#565680
Hallo,
mein 406er Forstunimog ist über LoF zugelassen und hat diese Woche die HU bestanden.
Da ich es nicht weit bis zu meinem Wald habe, soll der Forstunimog als zulassungsfreie Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM - 20 km/h) laufen. Die Versicherung der SAM besteht über die Betriebshaftplicht. Für Holztransportarbeiten soll dann ein weiterer Unimog über LoF angemeldet werden.
Nun meine zwei Fragen zum Thema SAM bis 20 km/h.
Ich benötige ja für die SAM eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis. Ich gehe mal davon aus, dass ich dafür zunächst ein Prüfer-Gutachten (TÜV etc.) benötige, das mir im Wesentlichen die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h bescheinigt. Da der Unimog gerade die HU bestanden hat, sollte der weitere Prüfer-Aufwand im Rahmen bleiben. Mir wurde aber über meine Werkstatt was von Vollabnahme / §21 berichtet. Kann das zutreffend sein ?
Mit dem Prüfer-Gutachten gehe ich dann zur Zulassungsstelle und lasse mir dort die ABE oder Einzelbetriebserlaubnis ausstellen und kann so den SAM-Unimog auf die Straße bringen. Wäre das der Weg ?
Zu der Drosselung auf 20 km/h habe ich bereits in diesem Forum die Mitglieder befragt und nach Infos gesucht.
Laut Infos von Helmut gibt es die Möglichkeiten, die Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe einzubauen. Dann sind nur die ersten 4 Gänge vorwärts und rückwärts fahrbar. Mit 10,5er Bereifung beträgt die Höchstgeschwindigkeit dann 20,54km/h. (12,5R20= 21,77km/h, 14,5R20= 22,8km/h). Oder alternativ die 6-Gang-Schaltplatte umbauen.
Hat jemand so eine Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe anzubieten ?
Die 6-Gang-Schaltplatte umbauen, heißt sicherlich, mit Flacheisen die Schaltgassen für den 5. und 6. Gang blockieren, oder ? Kann mir dazu jemand noch detaillierter Infos geben ?
Gibt es noch weitere praktikable Möglichkeiten zur 20 km/h-Drosselung ?
Gruss
Ludger
mein 406er Forstunimog ist über LoF zugelassen und hat diese Woche die HU bestanden.
Da ich es nicht weit bis zu meinem Wald habe, soll der Forstunimog als zulassungsfreie Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM - 20 km/h) laufen. Die Versicherung der SAM besteht über die Betriebshaftplicht. Für Holztransportarbeiten soll dann ein weiterer Unimog über LoF angemeldet werden.
Nun meine zwei Fragen zum Thema SAM bis 20 km/h.
Ich benötige ja für die SAM eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis. Ich gehe mal davon aus, dass ich dafür zunächst ein Prüfer-Gutachten (TÜV etc.) benötige, das mir im Wesentlichen die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h bescheinigt. Da der Unimog gerade die HU bestanden hat, sollte der weitere Prüfer-Aufwand im Rahmen bleiben. Mir wurde aber über meine Werkstatt was von Vollabnahme / §21 berichtet. Kann das zutreffend sein ?
Mit dem Prüfer-Gutachten gehe ich dann zur Zulassungsstelle und lasse mir dort die ABE oder Einzelbetriebserlaubnis ausstellen und kann so den SAM-Unimog auf die Straße bringen. Wäre das der Weg ?
Zu der Drosselung auf 20 km/h habe ich bereits in diesem Forum die Mitglieder befragt und nach Infos gesucht.
Laut Infos von Helmut gibt es die Möglichkeiten, die Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe einzubauen. Dann sind nur die ersten 4 Gänge vorwärts und rückwärts fahrbar. Mit 10,5er Bereifung beträgt die Höchstgeschwindigkeit dann 20,54km/h. (12,5R20= 21,77km/h, 14,5R20= 22,8km/h). Oder alternativ die 6-Gang-Schaltplatte umbauen.
Hat jemand so eine Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe anzubieten ?
Die 6-Gang-Schaltplatte umbauen, heißt sicherlich, mit Flacheisen die Schaltgassen für den 5. und 6. Gang blockieren, oder ? Kann mir dazu jemand noch detaillierter Infos geben ?
Gibt es noch weitere praktikable Möglichkeiten zur 20 km/h-Drosselung ?
Gruss
Ludger