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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#554885
Hallo

Ich habe vor kurzem einen U421 Scheunenfund in Südtirol gekauft.
Ich habe vor diesen jetzt über die nächsten Jahre wieder her zu richten.
Mich würde interessieren ob jemand hier weiß was genau man machen muss um diesen wieder anzumelden.
Ich besitze den Originalkaufvertrag und die Abmeldebescheinigung aus Italien.
Macht es mehr Sinn ihn als Landmaschine anzumelden oder Oldtimer.
Es wäre auch hilfreich wenn mir jemand sagen könnte wo ich solche Informationen her bekomme.

Danke schon mal für jede Hilfe.
#554907
Moin,

Du benötigst eine Abnahme nach §21 StVZO durch einen zugelassenen Prüfer
von z.B. TÜV, GTÜ, DEKRA, KÜS...,
dabei kann auch ein H-Gutachten nach § 23 StVZO erstellt werden.
Das sollte vorher mit den Prüfer/ der Prüfstelle besprochen werden.
Meistens ist es hilfreich, Kopien der Papiere eines vergleichbaren Fahrzeugs vorlegen zu können.

Zur Fahrt zur Prüfstelle kann man ein Kurzzeitkennzeichen verwenden,
dessen Nutzung ohne gültige HU für die Fahrt zur Prüfstelle im eigenen Zulassungsbezirk
und den benachbarten beschränkt ist.

Mit den Gutachten und den anderen Unterlagen (dabei Wichtig: Kaufvertrag) zur Zulassungsstelle zum Anmelden.
Für eine landwirtschaftliche Zulassung muss eine entsprechende Verwendung in einem entsprechenden
Betrieb oder Organisation aus der Landwirtschaft, Fischzucht, Naturschutz, Imkerei.. nachgewiesen werden,
die Nutzung ist dann auch auf Einsätze im Sinne dieses Betrieb oder Organisation beschränkt.

Gut Mog! Justus.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... auchtwagen
V.Philipp liked this
#554909
Hallo und herzlich willkommenen Philipp,
(Ist Philipp Dein Vor- oder Nachname? Hier ist es üblich und gern gesehen, dass diese alte Art bekannt aus der Zeit der Handschriftlichen analogen Briefe mit Anrede und persönlichem Gruß ruhig weiter gepflegt wird genauso wie unsere alten Unimogschätze)
Was Du für die Wiederzulassung in Deutschland benötigts, sagt Dir am aller Besten Deine Zulassungsstelle. Ist die italienische Abmeldebestätigung ähnlicheinem Fahrzeugschein? Du benötigst Dokumente aus denen eindeutig das Fahrzeug und die Erstinbetriebnahme identifiziert werden könnenen.
Um was geht es bei Deiner Frage nach Zulassung als Landmaschine oder Oldtimer. Vermutlich geht es Dir um das Kennzeichen und damit verbundenen Steuervergünstigungen, oder. Den Begriff Landmaschine gibt es eigentlich in der Zulassung nicht und auch nicht die Fahrzeugart Oldtimer. Einen 421 kann man bei entsprechender Ausrüstung als Fahrzeugart Zugmaschine / Ackerschlepper und gleichzeitig mit entsprechendem Gutachten als Oldtimer zulassen.
Auch kann er als LoF Fahrzeug zugelassen werden, hier gibt es aber besondere Bedingungen für den berrechtigten Personenkreis und die Nutzung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss für einen echten Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen werden und darf ausschlieslich nur für diesen Land oder Forstwirtschaftlichen Zweck genutzt werden. Keine reine Bewegungsfahrt, Fahrt zur Eisdiele etc.
#554919
Hallo Vincent

Für Oldtimerstatus sollte der Zustand mindestens 2 bs 3 betragen, wobei die Klassifizierung heutzutage nicht mehr genau vorgeschrieben ist. Da sind die Prüfer sehr unterschiedlicher Meinung.
Allerdings müssen die Baugruppen schon dem originalen Umfang entsprechen, eine originale Kipperspinnen mit selbstgebastelten Bordwänden z.B. ist da nicht zielführend.
kinzigsegler hat geschrieben:Auch kann er als LoF Fahrzeug zugelassen werden, hier gibt es aber besondere Bedingungen für den berrechtigten Personenkreis und die Nutzung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss für einen echten Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen werden und darf ausschlieslich nur für diesen Land oder Forstwirtschaftlichen Zweck genutzt werden.
´Hier werden zwei verschiedene Sachverhalte vermischt. Eine steuerbegünstigte Zulassung geht nur für lof-Betriebe und zu lof-Zwecken.
Die Fahrzeugbauart lof Zugmaschine geht für jedermann. Am Fahrzeug müssen bei den meisten Prüfern dazu typische Baugruppen wie Zapfwellen und/oder Heckkraftheber vorhanden sein, auch das ist häufig ein Diskussionspunkt, definitiv haben muss er das nicht, wird aber schwierig.
Wenn du keine Fahrzeugpapiere vorweisen kannst, kann man von Daimler ein Datenblatt für die Zulassung beantragen, darin kann dann die Bauart LoF-Zugmaschine ausgewiesen werden, was sämtliche Diskussionen beim TÜV obsolet macht, die ist aber kostenpflichtig. Den Ansprechpartner findest du oben angepinnt.
Ein weiterer Punkt erledigt sich damit auch, nämlich die Bestätigung des Alters. Wenn kein Tag der ersten Zulassung ermittelt werden kann, gilt die Inverkehr-Bringung, das Datum kann mit angefordert werden, ansonsten hilft die Datenkarte, die du im Unimog-Museum bei der Alttypenberatung erhalten kannst.
Dieses Prozedere haben schon viele hier erfolgreich durchgezogen. Wichtig ist, den Prüfer frühzeitig mit einbinden, was er verlangt. Du kannst die Prüforganisation TÜV, DEKRA, KÜS.... etc wählen, der Prüfer muss halt die entsprechende Zulassung als aaS oder aaP besitzen, das musst du halt erfragen. Manchmal lohnt es sich, eine entferntere Prüfstelle zu wählen, wenn die Sachkompetenz fehlt, hier wäre auch eine Landmaschinen-Service-Werkstatt hilfreich, die kennen lof-afine Prüfer.
Vielleicht stellst du mal Bilder ein oder berichtest über den Fortschritt, das hilft auch bei Fragen zu den verschienen Problempunkten und erhöht auch die Hilfsbereitschaft.
V.Philipp liked this
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