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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#552768
mhame hat geschrieben:Hallo,

die mechanische ESP zu beschränken, kann keine sinnvolle Möglichkeit sein! Diese Beschränkung wirkt sich auf alle Gänge gleich aus.

Das Sperren des 6. Ganges würde nur die Höchstgeschwindigkeit betreffen, in den unteren Gängen aber weiterhin die volle Leistung zur Verfügng stellen.
Hallo,
Mein Unimog hat vom Vorgänger eine elektronische Drossel bekommen (diese wurde so auch vom TÜV abgenommen und ist eingetragen). Hersteller ist NTS, das System heißt "TRUCK-CRUISE", die kosten für Einbau, Material und Abnahmen betragen laut der mitgegebenen Unterlagen ca. 1500€. Ich weiß, das ist ne Stange Geld, aber so bleiben alle Gänge erhalten. Man kann nur ab der eingestellten Geschwindigkeit kein Gas mehr geben. Fällt die Geschwindigkeit unter die maximal zulässige und eingestellte Geschwindigkeit, so kann man wieder "normal" Gas geben.
Ist vielleicht auch eine, wenn nicht gerade kostengünstige, Lösung.


Gruß Samuel
#552772
Hallo,

so wie es aussieht, muss dabei das mechanische Gaspedal auf eine elektriche Ansteuerung umgebaut werden und dass ist nicht ganz einfach bei den alten Unimog, da hier ja auch das Handgas integriert ist. Sicher eine Lösung und einfacher bei Fahrzeugen mit elektrischem Gaspedal zu realisieren.

Gruß
Markus
#552785
Hallo Markus,

Mein Unimog ist ein 406er mit 72er Baujahr.
Ich bin aktuell nicht daheim, kann daher nicht genau nachschauen wie das exakt gelöst ist. Soweit ich es aber im Kopf habe ist die Mechanik an sich gleich geblieben. Nur im Gasgestänge kurz vor dem Motor ist ein "Stellmotor" verbaut.
Falls Interesse besteht kann ich am Wochenende gerne Bilder von der "Drossel" machen und mich in die Einbauunterlagen einlesen.

Gruß
Samuel
#552786
Hallo Samuel,

danke für deine Mühe. Für mich kommt das nicht in Frage, da ich die entsprechende Fahrerlaubnis mein eigen nenne und nur 411er habe.

Das mit dem Stellmotor vor der ESP klingt einleuchtend. Da umgeht man die Sache mit dem Handgas. Ich vermute, dass das Gasgestänge ein Poti bedient, welches bis zur eingestellten Grenze das Signal proportional wandelt und an den Stellmotor weiter gibt. Ist die Geschwindigkeitsgrenze erreicht, ignoriert der Stellmotor einen weiteren Anstieg. Dazu muss dann nur noch ein Geschwindigkeitssignal am Tacho etc. abgegriffen werden.

Ich will dir keine unnötige Mühe machen. Aber vielleicht interessiert es andere hier.

Gruß
Markus
#552804
Hallo
so wie es aussieht, muss dabei das mechanische Gaspedal auf eine elektriche Ansteuerung umgebaut werden und dass ist nicht ganz einfach bei den alten Unimog, da hier ja auch das Handgas integriert ist.
nein, im Gestänge ist ein federbelastetes Glied, bei erreichen der Geschwindigkeit überdrückt der Stellmotor in dieser Baugruppe den vom Gaspedal vorgegebenen Stellweg. Unterhalb der eingestellten Geschwindigkeit wird die Einspritzpumpe ganz normal über das Gestänge betätigt. Bei Anlagen mit integrierter Geschwindigkeitsregelung kann der Stellmotor auch Gasgeben.
#552921
tesa hat geschrieben:
mhame hat geschrieben:Hallo,

die mechanische ESP zu beschränken, kann keine sinnvolle Möglichkeit sein! Diese Beschränkung wirkt sich auf alle Gänge gleich aus.

Das Sperren des 6. Ganges würde nur die Höchstgeschwindigkeit betreffen, in den unteren Gängen aber weiterhin die volle Leistung zur Verfügng stellen.
Hallo,
Mein Unimog hat vom Vorgänger eine elektronische Drossel bekommen (diese wurde so auch vom TÜV abgenommen und ist eingetragen). Hersteller ist NTS, das System heißt "TRUCK-CRUISE", die kosten für Einbau, Material und Abnahmen betragen laut der mitgegebenen Unterlagen ca. 1500€. Ich weiß, das ist ne Stange Geld, aber so bleiben alle Gänge erhalten. Man kann nur ab der eingestellten Geschwindigkeit kein Gas mehr geben. Fällt die Geschwindigkeit unter die maximal zulässige und eingestellte Geschwindigkeit, so kann man wieder "normal" Gas geben.
Ist vielleicht auch eine, wenn nicht gerade kostengünstige, Lösung.


Gruß Samuel
Hallo Samuel,

von diesem System hat mir mein TÜV Prüfer auch erzählt. Laut ihm kann bzw. darf man es auch selbst einbauen. Muss dies dann von einem Tachodienst abnehmen bzw. verplomben lassen und kann dann zum TÜV fahren.

@all
Ich danke euch nun erstmal für eure Infos und Anregungen. :danke

Wir verbleiben nun erstmal so, dass wir den 6. Gang sperren. Dazu reicht dem TÜV-Prüfer ein Flachmaterial in der Kabine, dass das Gestänge nicht in den 6. Gang lässt. Flachmaterial liegt noch in der Garage und die Abnahme wie auch die Auflastung liegen irgendwo um die 150€. Zukünftig wird dann der LKW-Führerschein angepeilt.

Das man im 5. Gang bei den 40 kmh mit maximaler Drehzahl fährt ist uns bekannt. Können wir aber aufgrund des Hängers eh nicht mehr ;)


Hinsichtlich des LoF Zwecks habe ich mal einen Bekannten gefragt, der bei der Polizei arbeitet. Für ihn, wäre der Zweck zum Holz fahren, also sprich vom Wald zur Wiese, als LoF Zweck anzusehen. Das soll nun aber nicht als Freifahrtschein für alle dienen. Es ist nur eine Aussage.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Gruß
Peter
#552925
Hallo,

du solltest dir aber drüber im klaren sein, dass du dich im Bereich einer Straftat bewegst, wenn dein Fahrtzweck nicht als LoF-Zweck angesehen wird bzw. nicht einem LoF-Zweck dient und du nur Klasse L hast. Da ist nix mit nur ein paar Euro Ordnungswidrigkeit, Bußgeld oder sowas. Solange der Mog nicht explizit auf den Inhaber eines LoF-Betriebes zugelassen ist und evtl. auch noch mit schwarzer Nummer bewegt wird, deutet vieles auf den nicht LoF-Zweck hin. Ganz schnell ist man mit den genannten Anhängern da auch mit weiteren Straftaten dabei (Verstoß gegen Zulassungsbestimmungen und fehlende Haftpflichtversicherung). Ein schwarzes oder gar kein Wiederholungskennzeichen oder fehlende 25er Schilder lädt direkt zur Kontrolle ein. Ebenso wenn du zu schnell mit Anhänger unterwegs bist.

Gruß,
Michael
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