- 05.04.2021, 21:44
#552503
Hallo zusammen,
mal wieder ein leidiges Thema welches schon oft diskutiert wurde. Ich aber genau in dieser Kombi noch keine Infos gefunden habe.
Es handelt sich dabei um einen Unimog 403 der auf 3,5T abgelastet wurde. Dieser ist mit einem H-Kennzeichen angemeldet.
Wir haben einen Lof Betrieb gemeldet, hinsichtlich unserer Wiese und der Versicherung (BG). Allerdings "verwenden" wir diesen Betrieb nicht. Wie das genau gehandhabt wird, müsste ich meinen Vater fragen.
Wir haben nun aktuell zwei Anhänger in Aussicht:
1.) Einen 1-Achser.
Ein ehemaliger Miststreuer mit einem zgG von 3990 kg.
Stützlast vorn 800kg und zulässiger Achslast hinten 3190kg.
Baujahr ist 1987.
Gebremst mit einem Sibrazug.
2.) Einen 2-Achser.
Leider sind uns keine genauen Daten bekannt. Das Alter wird auf ca 1980 geschätzt und das zgG auf ca. 5000kg.
Typenschilder sind leider keine mehr vorhanden.
Handbremse und stillgelegter Druckluftbremse.
Beide Hänger wurden bisher bei Lof-Betrieben genutzt. Wir wollen nun den Hänger zum Transport von Holz nutzen.
Geplant war ein 25kmh Schild sowie die Nummerntafel des Unimog.
Folgende Fragen stellen sich uns gerade:
1.)
Geht das überhaupt aus mit der Ablastung des Unimogs?
Ich hatte mal einen Artikel gelesen, der bei einem 1-Achser es zulässt das selbe zgG wie beim Zugfahrzeug zu haben. Somit wäre nur eine Ablastung des Anhängers nötig.
2.)
Der Transport von Holz zählt ja als Lof-Zweck, somit wäre eine Nutzung mit einem 25kmh Schild zulässig?
3.)
Reicht eine Betriebserlaubnis des Herstellers aus, oder muss der Hänger dem TÜV vorgeführt werden? Ggf. selbst zugelassen werden?
Ich hatte mal etwas gelesen hinsichtlich Baujahr 1964, werde aber daraus nicht schlau.
Kurz gefragt, welche Möglichkeiten oder Vorrausetzungen müssen gegeben sein, dass wir diesen Hänger mit unserem Unimog ziehen dürfen.
Es sind folgende Führerscheine vorhanden:
Ich: B
Vater: B, BE, C1, C, CE, C1E
Es tut uns leid, dass dieses Thema relativ häufig aufkommt, aber aus den Paragraphen werden wir nicht sonderlich schlau.
... jetzt auch im richtigen Bereich
Ich hoffe auf euer Verständnis und eure Erfahrung.
Österliche Grüße
Peter
mal wieder ein leidiges Thema welches schon oft diskutiert wurde. Ich aber genau in dieser Kombi noch keine Infos gefunden habe.
Es handelt sich dabei um einen Unimog 403 der auf 3,5T abgelastet wurde. Dieser ist mit einem H-Kennzeichen angemeldet.
Wir haben einen Lof Betrieb gemeldet, hinsichtlich unserer Wiese und der Versicherung (BG). Allerdings "verwenden" wir diesen Betrieb nicht. Wie das genau gehandhabt wird, müsste ich meinen Vater fragen.
Wir haben nun aktuell zwei Anhänger in Aussicht:
1.) Einen 1-Achser.
Ein ehemaliger Miststreuer mit einem zgG von 3990 kg.
Stützlast vorn 800kg und zulässiger Achslast hinten 3190kg.
Baujahr ist 1987.
Gebremst mit einem Sibrazug.
2.) Einen 2-Achser.
Leider sind uns keine genauen Daten bekannt. Das Alter wird auf ca 1980 geschätzt und das zgG auf ca. 5000kg.
Typenschilder sind leider keine mehr vorhanden.
Handbremse und stillgelegter Druckluftbremse.
Beide Hänger wurden bisher bei Lof-Betrieben genutzt. Wir wollen nun den Hänger zum Transport von Holz nutzen.
Geplant war ein 25kmh Schild sowie die Nummerntafel des Unimog.
Folgende Fragen stellen sich uns gerade:
1.)
Geht das überhaupt aus mit der Ablastung des Unimogs?
Ich hatte mal einen Artikel gelesen, der bei einem 1-Achser es zulässt das selbe zgG wie beim Zugfahrzeug zu haben. Somit wäre nur eine Ablastung des Anhängers nötig.
2.)
Der Transport von Holz zählt ja als Lof-Zweck, somit wäre eine Nutzung mit einem 25kmh Schild zulässig?
3.)
Reicht eine Betriebserlaubnis des Herstellers aus, oder muss der Hänger dem TÜV vorgeführt werden? Ggf. selbst zugelassen werden?
Ich hatte mal etwas gelesen hinsichtlich Baujahr 1964, werde aber daraus nicht schlau.
Kurz gefragt, welche Möglichkeiten oder Vorrausetzungen müssen gegeben sein, dass wir diesen Hänger mit unserem Unimog ziehen dürfen.
Es sind folgende Führerscheine vorhanden:
Ich: B
Vater: B, BE, C1, C, CE, C1E
Es tut uns leid, dass dieses Thema relativ häufig aufkommt, aber aus den Paragraphen werden wir nicht sonderlich schlau.
... jetzt auch im richtigen Bereich
Ich hoffe auf euer Verständnis und eure Erfahrung.
Österliche Grüße
Peter