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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#349385
Hallo Freunde,
eine sehr interessante Broschüre zum Download:

http://www.kev-download.de/lof_25-3-2011_kev.pdf

Das dürfte die Diskussion um diverse Zulassungs- und Rechtsfragen vereinfachen.

Gruß
Jochen
#349614
Liebe Bauwagenfreunde,

für die Liebhaber der Primärliteratur unter Euch hier eine Sammlung von Gesetzestexten, zusammen- und zur Verfügung gestellt von unserem Forumsmitglied Moggälä (Axel).

Da bleiben keine Fragen mehr offen - oder doch?

Z. B. nach dem Motto: "Das versteh' ich jetzt nicht!"

EDIT:
So viel Text und vorgebliche juristische Präzision in der Formulierung kann es nicht verhindern, daß auch hier wieder Fehlinterpretationen wahrscheinlich sind.
Z. B. hier:
§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, hier fehlt: sofern die Baubude ausschließlich zu ihrem eigentlichen Zweck verwendet wird - oder so ähnlich!
Dateianhänge:
(21.25 KiB) 632-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von OPTI-MOG am 11.08.2011, 21:30, insgesamt 3-mal geändert.
#349657
Hallo,

nur damit da kein falscher Eindruck entsteht
zusammen- und zur Verfügung gestellt von unserem Forumsmitglied Moggälä (Axel)
muß ich nochmal da drauf verweißen
Hab das ganze von nem Bekannten (Gutachter) mal zusammengestellt gekriegt.
:wink:

Hab's nur rüberkopiert und hoffe so den ein oder andren vernünftigen wachzurütteln. Will da keine falschen Lorbeeren einheimsen, bzw. "Guttenbergen"...

mfG
Axel
#550718
Jochen.Schäfer hat geschrieben:Hallo Freunde,
eine sehr interessante Broschüre zum Download:

http://www.kev-download.de/lof_25-3-2011_kev.pdf

Das dürfte die Diskussion um diverse Zulassungs- und Rechtsfragen vereinfachen.

Gruß
Jochen


leider ist der link nicht mehr aktuell...
hat jemand die Texte noch?

schöne grüße aus Hambach, Nils Neumann
#550721
Hallo Nils,

auch Behörden, man solte es kaum glauben, aktualisieren in 10 Jahren schon mal Ihre WEB-Auftritte und Informationsblätter.

Aber mit etwas suchen findet man diese etwas aktuellere Ausgabe:

https://www.gib-acht-im-verkehr.de/wp-c ... gesamt.pdf

Wielange dieser Link Bestand hat und wie weit das Dokument den aktuell gültigen Regeln entspricht habe ich nicht geprüft.
#550722
Hallo,

schau einfach in die aktuelle FzV §3 Abs. 2 sowie ergänzend §4 Abs. 2 Satz 3. Findest du mit dem Suchbegriff "FzV" in wenigen Sekunden, da steht alles erschöpfend drin. Noch dazu aus erster Hand, weil direkt der aktuell gültige Gesetzestext und nicht irgendein umkopiertes und umformuliertes Gewäsch, bei dem wieder nur die wichtigsten Fälle genannt und die Sonderfälle untergehen.

Gruß,
Michael
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