Hallo zusammen,
in der letzten Zeit hat sich was bzgl. der Ladefläche und dem Ausschluss im Fahrzeugschein ergeben. Es begann mit dem Aufsetzen der Ladefläche, langsam kann ich es im Schlaf...
Vorher hatte ich mir eine Bescheinigung von MB ausstellen lassen, hat 142 Euro gekostet. Dann zum TÜV, jede Menge Diskussionen, wieder Verweis auf die Fahrzeugzulassungsverordnung und dann hat es einen Teilerfolg gegeben: Der Zusatz "Ohne Ladefläche" wurde gestrichen.
Aber der TÜV Prüfer hat trotzdem noch einen Satz ergänzt: "Mit Hilfsladefläche laut §2 Nr.16 FZV ist der Transport von Lasten nur im Zusammenhang nur im Zusammenhang mit Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeiten zulässig".
Das steht zwar so ähnlich in der FZV, aber halt nur so ähnlich (auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet sind).
Der TÜV hat für seine Arbeit 111 Euro berechnet, das Strassenverkehrsamt bekam dann noch mal bescheidene 12 Euro.
Aber für mich habe ich beschlossen, dass ich es wohl nicht so eng sehen werde, da §2 Nr.16 FZV nicht OWI belegt ist, insbesondere da es nur eine Begriffsbestimmung ist. Und falsch wieder gegeben wurde der Text auch noch. Seht Ihr das anders?
Nebenbei hat der Unimog noch ein paar neue Anbauteile bekommen:
Stossstangenmittelteil und Gitter vor den Scheinwerfern:
Und das Reserverad ist auch montiert: