- 12.09.2016, 14:56
#492828
Liebe Zulassungspezialisten, folgende Frage habe ich aktuell:
- es geht um die Zulassung eines neuen U 4023
- SA 9,8 t
- soll auf 7,49 t abgelastet werden
Bisher hatte ich verstanden, dass eine Zulassung als Zugmaschine vorteilhaft sei. Besser, als die Zulassung als LKW wg. möglicher zukünftiger Fahrverbote etc.
Als Voraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine hatte ich u. a. verstanden:
- max. Zuladung = 0,4 * zul. Gesamtgewicht
- Pritschenlänge max. 1,4 mal Spurbreite
Jetzt werde ich mit der Frage konfrontiert: Zulassung als Zugmaschine oder als Zugmaschine LOF.
Wo ist da der Unterschied? Ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb und ziele auch nicht auf eine Steuerbefreiung o. ä.
Ich hoffe auf Eure erhellenden Antworten.
Beste Grüße
Guido
PS: mittelfristig ist der Aufbau einer Wohnkabine geplant; dann wird sicherlich das Gewicht > 7,49 t betragen und eine Zulassung als Womo notwendig sein
- es geht um die Zulassung eines neuen U 4023
- SA 9,8 t
- soll auf 7,49 t abgelastet werden
Bisher hatte ich verstanden, dass eine Zulassung als Zugmaschine vorteilhaft sei. Besser, als die Zulassung als LKW wg. möglicher zukünftiger Fahrverbote etc.
Als Voraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine hatte ich u. a. verstanden:
- max. Zuladung = 0,4 * zul. Gesamtgewicht
- Pritschenlänge max. 1,4 mal Spurbreite
Jetzt werde ich mit der Frage konfrontiert: Zulassung als Zugmaschine oder als Zugmaschine LOF.
Wo ist da der Unterschied? Ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb und ziele auch nicht auf eine Steuerbefreiung o. ä.
Ich hoffe auf Eure erhellenden Antworten.
Beste Grüße
Guido
PS: mittelfristig ist der Aufbau einer Wohnkabine geplant; dann wird sicherlich das Gewicht > 7,49 t betragen und eine Zulassung als Womo notwendig sein