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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#478698
Hallo Reiner,

Bei Bernd wird für einen (grünen angemeldeten) LOF-Unimog bei 55KW insgesamt nur knapp 165 Euro für die Haftpflicht (gegenüber knapp 120 Euro bei 44KW) angeboten. Da würde ich mal schnell mit Bernd bzw. seinem Büro Kontakt aufnehmen.

Wenn Dein Mog grün mit Beschränkung auf 40km/h angemeldet ist und bleiben soll dann ist er doch als LOF-Ackerschlepper/Zugmaschine angemeldet. Also trifft doch Deines Prüfers Zitat auch für Deinen Mog zu. Ich kann mich nicht erinnern, dass es in den Strassenverkehrsvorschriften einen Passus "Unimog" gibt.
#478717
Hallo Reiner
Dann hat der Prüfer noch gesehen dass zwar eine AHK eingetragen ist, aber keine Anhängelast
bei lof-Zugmaschinen wird keine Anhängelast eingetragen, die Begrenzung ergibt sich aus der verbauten Anhängerkupplung.
Die maximale Anhängelast ergibt sich normalerweise aus der Motorleistung, wovon aber lof-Zugmaschinen im lof-Einsatz ausgenommen sind
§35 StVZO B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muss eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen – ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke – von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge – auch mit Anhänger – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
#480751
Hallo Helmut,

woran erkennt der Prüfer das es sich um eine LoF-Zugmaschine handelt?
Am Eintrag "Grünes Kennzeichen"? Weil auf meinen Einwand betreffend LoF hin hat er damals komisch argumentiert.

"bei lof-Zugmaschinen wird keine Anhängelast eingetragen, die Begrenzung ergibt sich aus der verbauten Anhängerkupplung"

Kannst du mir für o. g. die Quelle nennen?

Jürgen

Mit der Versicherung das schleift noch etwas. Ich habe kurz vor dem Jahreswechsel erst den geänderten Vertrag bekommen denn die Versicherung hatte noch falschere PS-Zahlen verwendet. Jetzt warte ich noch auf die Gutschrift.
#480784
Hallo,

grünes Kennzeichen hat damit nichts direkt zu tun. Eine "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" ist als solche in den Papieren eingetragen und hat eine andere Schlüsselzahl als eine normale "Zugmaschine".
Grüne Nummer können beide haben, denn auch eine normale "Zugmaschine" ist bei reinem LoF-Einsatz in einem LoF-Betrieb steuerfrei möglich.

Gruß,
Michael
#480807
Hallo Reiner,

ja man kann das umschlüsseln lassen, wenn der TÜV Prüfer mitspielt. Hier am Besten nachfragen, was er gern sehen möchte. Oft reichen schon entsprechende AS-Reifen und Zapfwelle. Die Umschlüsselung ist allerdings mit Kosten bei TÜV und Zulassungsstelle verbunden.

Ein Vorteil ist das Befahren von Umweltzonen. Dieses ist mit LOF-Zugamaschinen generell erlaubt. Bei "normalen" Zugmaschinen aber an bestimmte Bedingungen (Abgaswerte oder H-Kennzeichen) gekoppelt.
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