- 18.08.2015, 10:00
#473298
Hallo Jürgen,
wie immer wird hier leider einiges durcheinander geworfen:
Zulassungsrecht
Steuer und
Versicherung
Wir als VS (Versicherungsmakler Schömann) beschäftigen uns mit der Versicherung (logo). Bei unseren Kunden ist die private Nutzung von 07 er Kennzeichen mitversichert (Wald holz holen, Grünschnittabfuhr usw....)
Zulassungsrechtlich darf er aber normalerweise nur für Zwecke der vorführung oder überführung zu Oldtimerzwecken verwendet werden. (Das interessiert uns als Versicherung aber nicht)
Wenn also eine Privat Fahrt stattfindet (die Zulassungsrechtlich nicht sein dürfte; z.B. zur Grünschnittdeponie) und es dabei zu einem Schaden kommt, ist dieser versichert. Wenn die Polizei dazu kommt, kann es dann natürlich sein, dass dies an die Zulassungsstelle gemeldet wird und man möglicherweise das rote 07er Kennzeichen zurückverlangt..... wer weiß???
Alles klar?
Wenn noch Fragen - gerne - wir sind da.
Bernd Schömann
wie immer wird hier leider einiges durcheinander geworfen:
Zulassungsrecht
Steuer und
Versicherung
Wir als VS (Versicherungsmakler Schömann) beschäftigen uns mit der Versicherung (logo). Bei unseren Kunden ist die private Nutzung von 07 er Kennzeichen mitversichert (Wald holz holen, Grünschnittabfuhr usw....)
Zulassungsrechtlich darf er aber normalerweise nur für Zwecke der vorführung oder überführung zu Oldtimerzwecken verwendet werden. (Das interessiert uns als Versicherung aber nicht)
Wenn also eine Privat Fahrt stattfindet (die Zulassungsrechtlich nicht sein dürfte; z.B. zur Grünschnittdeponie) und es dabei zu einem Schaden kommt, ist dieser versichert. Wenn die Polizei dazu kommt, kann es dann natürlich sein, dass dies an die Zulassungsstelle gemeldet wird und man möglicherweise das rote 07er Kennzeichen zurückverlangt..... wer weiß???
Alles klar?
Wenn noch Fragen - gerne - wir sind da.
Bernd Schömann