- 30.07.2015, 15:26
#472422
Mir wurde vor Jahren ein 07-er Kennzeichen zugeteilt In das rote Fahrzeugscheinheft für Oldtimer-Fahrzeuge ist bis jetzt ein U 411 eingetragen. Außerdem besitze ich noch einen U 411, welcher ein H-Kennzeichen hat.
Gestern habe ich für einen Hummel-Langholzanhänger Bj.1954, 5,6 Tonnen zul. Gesamtgewicht, Hinterwagenlenkung und Einkreis-Druckluftbremse ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO anfertigen und eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Die Zulassungsstelle sagte mir zu, den Anhänger in das 07-er Fahrzeugscheinheft einzutragen mit der Auflage, dass der Anhänger nicht zusammen mit dem bereits im Fahrzeugscheinheft eingetragenen Unimog betrieben werden dürfe, weil ich sonst zwei Fahrzeuge zugleich mit einem einzigen Kennzeichen bewegen würde, was nicht erlaubt ist. Ich dürfe aber den Anhänger mit dem U 411 mit H-Kennzeichen bewegen, jedoch nur Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, welche die 07-er Nummer des Anhängers vorgibt.
Eine Rückfrage beim Versicherer für das 07-er Kennzeichen machte jedoch meinem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung, weil der Versicherer keine Anhänger über das 07-er Kennzeichen versichere.
Alternativ müsste ich den Anhänger ebenfalls mit H-Kennzeichen zulassen. Das käme auf ca. 240 Euro (~ 190 Euro Steuer und ~ 50 Euro Versicherung) pro Jahr, also etwa genauso teuer wie ein U411 mit 07-er Nummer. Das ist mir die Sache nicht wert, zumal der Anhänger 3-4 mal pro Jahr unbeladen zu Treffen gezogen und dort ausgestellt werden sollte. Eine andere Nutzung ist nicht vorgesehen.
Mein Frage: Weiß jemand eine Versicherung, die auch Oldtimer Anhänger innerhalb des 07-er Kennzeichens versichert?
Wäre auch für andere Lösungsvorschläge dankbar.
Der Vollständigkeit halber:
Zulassungsfreier Betrieb mit 25 km/h ist nur bei Land- und Forstwirtschaft möglich. Habe ich nicht.
Ablastung auf Eigengewicht 1.700 kg bei Betrieb mit regulärem schwarzem Kennzeichen wäre etwa genau so teuer wie H-Kennzeichen. Also auch keine günstige Lösung.
Gestern habe ich für einen Hummel-Langholzanhänger Bj.1954, 5,6 Tonnen zul. Gesamtgewicht, Hinterwagenlenkung und Einkreis-Druckluftbremse ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO anfertigen und eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Die Zulassungsstelle sagte mir zu, den Anhänger in das 07-er Fahrzeugscheinheft einzutragen mit der Auflage, dass der Anhänger nicht zusammen mit dem bereits im Fahrzeugscheinheft eingetragenen Unimog betrieben werden dürfe, weil ich sonst zwei Fahrzeuge zugleich mit einem einzigen Kennzeichen bewegen würde, was nicht erlaubt ist. Ich dürfe aber den Anhänger mit dem U 411 mit H-Kennzeichen bewegen, jedoch nur Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, welche die 07-er Nummer des Anhängers vorgibt.
Eine Rückfrage beim Versicherer für das 07-er Kennzeichen machte jedoch meinem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung, weil der Versicherer keine Anhänger über das 07-er Kennzeichen versichere.
Alternativ müsste ich den Anhänger ebenfalls mit H-Kennzeichen zulassen. Das käme auf ca. 240 Euro (~ 190 Euro Steuer und ~ 50 Euro Versicherung) pro Jahr, also etwa genauso teuer wie ein U411 mit 07-er Nummer. Das ist mir die Sache nicht wert, zumal der Anhänger 3-4 mal pro Jahr unbeladen zu Treffen gezogen und dort ausgestellt werden sollte. Eine andere Nutzung ist nicht vorgesehen.
Mein Frage: Weiß jemand eine Versicherung, die auch Oldtimer Anhänger innerhalb des 07-er Kennzeichens versichert?
Wäre auch für andere Lösungsvorschläge dankbar.
Der Vollständigkeit halber:
Zulassungsfreier Betrieb mit 25 km/h ist nur bei Land- und Forstwirtschaft möglich. Habe ich nicht.
Ablastung auf Eigengewicht 1.700 kg bei Betrieb mit regulärem schwarzem Kennzeichen wäre etwa genau so teuer wie H-Kennzeichen. Also auch keine günstige Lösung.
Dateianhänge:
Hummel Bj 1954 Langholzanhänger.jpg (82.6 KiB) 3719 mal betrachtet