Hallo Mario,
erst mal faszinierend, was die Regulierungswut ständig weiteres findet, den Alltag Bürokratischer zu machen.
Jetzt schreibst Du
Nun darf ja seit April mit einem Kurzzeitkennzeichen (§16a FZV) nur noch die nächstgelegene Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirks angesteuert werden, da in meinem Fall keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt...
ok.
Wenn ich mir das hier durchlese
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/K ... liste.html
versuch ich da mal - wie heute ja überall üblich - die nutzbare Lücke zu finden. Wie sieht es dann damit aus:
Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.
Bist Du dir sicher, das der Mog ansonsten verkehrssicher ist? Wenn ich richtig verstanden habe, steht der Mog in Kiel und Du wohnst in ??? - auf jeden Fall 560km weg davon.
Ginge es, das Du dir von deinem Heimatkreis ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lässt - dann wär er ja schon mal bei dir daheim?! Danach kannste ja die Frage mit etwas mehr Ruhe angehen um einen TÜV zu finden, der wohl doch etwas sachlicher an das Thema rangeht.
mfG
Axel
PS: Aktuell steht auf einer kleinen Baustelle an meinem Arbeitsweg ein U1300 der Fa.Rädlinger mit zwei Wassertanks auf der Pritsche - natürlich auch ohne Unterfahrschutz.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)