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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#409651
Hallo René,
dein Erlebnis das du schilderst, gibt es heute nicht mehr so. Man sieht ja die Argumente der Leute, um ein grünes Kennzeichen. Es wurde früher ein Traktor als grün-Steuerfrei angemeldet.... warum auch net?? Ist ja ein Traktor. Kann man ja sonst auch nix anderes mit machen... wurde ziemlicht locker gesehen.

Jetzt ist es halt eingetreten, das das Finanzamt "lernfähig?" ist und Achtung!! Eigenständig. Was heißt, es geht nur noch um "Steuer...nicht...zahlung. Ohne eine Verbindung zu Landwirtschaft, sport-Pferde-Anhänger. usw. Das Finanzamt bezieht sich nur auf den Sachverhalt. Du hast Steuerfreiheit für ein Sportboot, und keinen Autotransport. Also Steuernachzahlung bis zu 10 jahren. Einen Umzug mit dem Pferdeanhänger, Steuerhinterziehung. usw.

Ein Beispiel von Deutschland-Holland.
Ein Autokran ist eine SFA. Steuerfrei. Manche haben einen Hänger mit, auf dem der Ballast liegt. Gehört alles zusammen. Eine Arbeitsmaschine eben. Die Holländer, liesen sich den Anhänger tiefer bauen und stellten einen PKW drauf. Der Kran blieb auf der Baustelle und der Fahrer konnte selbst heimfahren. Man musste ihn nicht holen. In Deutschland machte man das 1 mal !! Steuerhinterziehung, illegaler Autotransport usw....

Und zur Petition: es gehören alle grünen Schilder weg. Wieso sind die noch grün?? Wer eine Arbeitsmaschine benutzt, sollte einen Zuschuss bekommen für den Schlepper - Traktor etc.... (Wer Wiesen pflegt usw.) Und sich nicht Zugehörigkeiten oder nicht um die Ohren hauen.. denn dann, ging es nur darum, hab ich Anspruch oder nicht?

Man muss auch bedenken, es muss immer mehr Europäisch sein und passen.
#409652
festus hat geschrieben:Hallo René,
dein Erlebnis das du schilderst, gibt es heute nicht mehr so. Du hast Steuerfreiheit für ein Sportboot, und keinen Autotransport.
Moment...

Der Anhänger war als Anhänger für Sportgeräte zu gelassen, da stand nix von Boot,Pferd, Golfschlägern...

und der LJ war ein 100% Sportgerät, Mungareifen, 3t Bergewinde auf der Ladefläche, kein Tacho....

Sorry aber ich seh das auch lockerer. Wenn einer ne Wiese bewirtschaftet sei ihm das grüne Kennzeichen gegönnt, davon geht der Staat nicht pleite, das Geld wird anderswo x fach ausgegeben.
#409653
Hallo René,
siehst du! so rennt man in die gleiche Richtung.. :lol:
Das ist ganz klar ein Sportgerät.. :lol:
Wer ne grüne Wiese pflegt, bekommt locker ne grüne NR! :spitze

So war es bis jetzt immer! :party
Und nun kommt das Finanzamt und zwar nur! Das Finanzamt, das sagt und fragt warum ist das ein Sportgerät? Nennen sie mir bitte den § im Steuerrrecht der das aussagt? Das ist die neue WElt. :roll:

Und schon wieder wird die"grüne Nummer" mit einer ... Natur? .. Landwirtschaft? in Verbindung gebracht. :shock:

Meine Aussage war, warum muss man einer NR. ansehen? das einer keine Steuern bezahlt? Ein Landwirt, ein Autokran, eine Sattelzugmaschine.. usw. Die Natur, ist unser Eigentum. Sie erhält uns am Leben. Wer die Umwelt benutzt, sollte Abgaben bezahlen. (so wie in Australien.. ) Wer die Natur fördert - pflegt, sollte den Aufwand vergütet bekommen. Wer mit einem Fahrzeug Gewinne macht und Steuern bezahlt, sollte seine Kosten geltend machen können. Alles ohne grüne NR.

Das wäre ne einfache Lösung. Und keine Diskusion um wer gehört wo hin? Und 2014 kommt die Berufskraftfahrerqualli- dingsbums.. dann wird es noch schwerer und verrückter. :lol:
#410630
Hallo,
nur mal ne kurze Info aus Bayern.
Ich habe ein Waldgrundstück. Aus diesem Waldgrundstück habe ich Gewinne erziehlt. Relativ kleine Gewinne, jedoch habe ich sie bei der Einkommensteuer mit angegeben. Jetzt habe ich mir vor 4 Wochen einen 421 gekauft. Grüne Nummer bekommen und Genehmigt! Meinen Ausdruck der Lanwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit dem Anhang der Versteuerung der kleinen Gewinne an das Finanzamt gesendet.
Es zählt wohl auch die Gewinnerziehlungsabsicht!
Darum ein guter Tipp
Derjenige der wircklich Landschaftspflege betreibt sollte auch mal Gewinne versteuern. Denn kein Finanzbeamter dieser Welt glaubt die Story vom Unimog Man der kostenlos arbeitet!!!!!!!!
Gruß Henry
#410643
Hallo,
noch was zu dem Fall bei Rene.
Ich denke es ist ja kein Problem nachzuweisen daß man mit nem Spotgerät unterwegs ist!
Die Anmeldung beim Veranstalter, für die in Frage kommenden Tage, in Verbindung mit einer immer zwingend notwendigen Sportversicherung, dürfte jedem klar machen dass es sich um ein Sportfahrzeug handelt.
Oftmals ist es einfacher als gedacht :) :) :)
Gruß Henry
#436777
Hallo zusammen,
muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben, da ich gerade auch am kämpfen bin, bzw. ein wenig angefressen.
Ich habe ein 411.120 BJ 1963 und einen Kramer KL 220 BJ 1957 und mache damit im Jahr so 15-20 Ster Holz für den Eigenbedarf. Beide sind, da ich keinen Wald oder sonstige Landwirtschaftliche Flächen habe ganz legal mit schwarzem Kennzeichen angemeldet. Soweit so gut. Nachdem ich mir immer einen Anhänger von einem Bekannten ausgeliehen habe (Ackerwagen BJ 1951) und diesen auch immer Sorglos mit dem grünen Folgekennzeichen von ihm hinterhergezogen habe, dieser Wagen aber aufgrund des BJ nun seine besten Zeiten hinter sich hat - habe ich mich im Herbst letzen Jahres dann auf die Suche nach was eigenem gemacht.
Habe ich jetzt auch in Form eines Multicar-Anhängers vom Typ AW-K 2002 gefunden - mit Brief und allem drum und dran. Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 20KM/H - für den Kramer mit 19,9KM/H super, für den Unimog eigendlich zu gering.
Aber alles kein Thema - was mich jetzt stört dabei, sind solche Sachen, als LoF brauche ich bis 25 Km/H keinen TÜV sondern nur eine ABE (und die Nachfrage nach dieser wurde mir beim anschauen verschiedener ander Anhänger in der Gegend immer mit einem Lächen beantwortet - gibts nicht mehr, braucht man eh nicht, habe ich noch nie gebraucht), deswegen also der Multicar-Anhänger mit Brief.
Das zweite ist, das als LoF eine Geschwindigkeitsschild auf der Rückseite reicht, mit schwarzem Kennzeichen ich dann auf einmal 3 benötige (hinten und link/rechst) und das obwohl ich mit der selben Geschwindigkeit unterwegs bin. :shock: :shock:
Und das dritte ist, das ich bisher den Tüv für Kramer und Unimog in der Nachbarortschaft (4 Km) in einer Autowerkstatt machen konnte. Mit dem Anhänger muss ich aber in die Kreisstatt zur nächsten Tüv-Stelle (14 km und quer durch die ganze Stadt).

Ich muss betonen ich mir ist das schwarze Kennzeichen lieber, denn da kann ich fahren wann ich will - was aber die Sache mit dem Anhänger angeht, finde ich den bürokatischen Aufwand zwischen schwarzem und grünem Kennzeichen gigantisch und nicht gerechtfertigt.

Gruß

Sebastian
#436785
Hallo Sebastian,

ich verstehe Deinen Unmut.
Aber auch Du vermengst verschiedene Dinge.
Deine Probleme haben nichts mit einer eventuellen Steuerbefreiung / grünen Kennzeichen zu tun. Die LOF Vorteile können auch mit schwarzem versteuerten Kennzeichen genutzt werden.

Schön zu hören, dass Du Dich entschlossen hast mit einem eigenen versteuerten Anhänger Deine privaten Bedarfe zu decken und nicht versuchst auf irgendwelchen dubiosen Wegen versuchst dies zu umgehen.
Dein Mog darf ohne Probleme auch einen Anhänger ziehen der nur bis 20 km/h zugelassen/erlaubt ist. Du darfst dann halt nicht schneller als eben diese 20 km/h fahren. (Sonst dürfte ja kaum ein PKW einen Anhänger ziehen. :wink: )
Wenn Dein Mog als LOF Zugmaschine gemäß Zulassungsbescheinigung zugelassen ist (Klassifizierung des Fahrzeuges) dann reicht für den Anhänger ein Geschwindigkeitsschild. Dies ist nicht an LOF Zweck gebunden.

FZV §58 Geschwindikeitsschilder sagt:
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Allerdings gehen die Kosten für zwei weitere Schilder in den normalen Hobbykosten doch eher unter.
Im übrigen benötigt genau genommen auch der Mog auch solche Schilder wenn er nicht entweder schneller als 60km/h ist oder eben als LOF Zugmaschine zugelassen ist.

Mit der Zulassung / Betriebserlaubnis ist es leider so wie von dir geschrieben, macht aber eigentlich unter dem Strich keinen Unterschied. Selbst wenn Du nur eine Betriebserlaubnis bräuchtest muss Du ein Kennzeichen beantragen und regelmäßig zum TÜV. War bei meinem zulassungs-freien Sportgeräteanhänger so. Letztlich war nur die Überschrift auf dem Dokument anders.
#436788
Hallo Jürgen,
mir ist schon klar, das ich den Anhänger auch am Mog fahren kann - Aber eben nur mit 20KmH und nicht schneller.
Auch die 2 Schilder mehr für den Anhänger fallen nicht ins Gewicht, da gebe ich dir auch Recht. Nur der Sinn (oder Unsinn) erschließt sich mir nicht ganz. Denn wenn ich auf mein Gespann, z. B. Kramer und Anhänger seitlich draufschaue, sieht das mit im Grunde genommen erstmal gleich aus egal ob LoF oder Normal, denn das Kennzeichen sieht man von der Seite nicht - warum also einem 3 und einmal nur ein 1 Schild?
Ebenso auch die Tüv-Geschichte - ich bewege mich mit meinem Anhänger in der selben Geschwindigkeit auf den selben Straßen wie mit grünem Kennzeichen - was macht es für einen Unterschied ob ich jetzt Bierkisten mit 20 KmH fahre oder Strohballen - Keinen!!! Mir macht der TÜV-Zwang auch nichts aus, im Gegenteil, ich bin ganz froh darüber, dann bleibt wenigstens alle in Schuss und ich kann ruhig schlafen.

Aber ich würde mal sagen, 80% der bei mir in der Ortschaft befindlichen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen haben nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun. Wenn man dies nach den neuen Maßstäben der Gewinnabsicht beurteilen würde, müssten diese alle angemeldet werden mit schwarzem Kennzeichen.

Denn von 20 Höfen sind noch 4 übrig geblieben, die die Flächen der restlichen 16 gepachtet haben - jetzt kann natürlich jemand sagen, dann haben diese 16 Höfe doch Einnahmen und nach Abzug von BG, Versicherung, usw. einen Gewinn.

Ja schon - aber wozu wird bei diesem Gewinn ein Schlepper (manchmal sogar mehrere) und Anhänger benötigt?

Gruß

Sebastian
#436822
guude,

LoF ist LoF mit all seinen historisch begründeten Sonderregeln.
Die gelten für andere Transportaufgaben ganz einfach nicht.

Der Gebrauch von LoF- zugelassenen Fahrzeugen wird zunehmend von entsprechenden Stellen auf nicht rechtmäßige Nutzung geprüft, mit entsprechenden nicht ganz spaßigen Konsequenzen.
Auch Versicherungen nehmen in Unfallfällen gerne Rückgriff auf den Versicherungsnehmer.

Gut Mog! J.
#438085
Hallo Mogler,

jetzt muss ich mich auch mal melden da ich nun ein wenig mit Fragezeichen behaftet bin seit ich alle Kommentare gelesen habe. Meine Fakten: 2 x 406 LOF als Privatmann zugelassen. Die Zulassungsstelle hat GANZ ALLEIN von sich aus auf grüne Nummer zugelassen. Ich erwähnte aber sofort das dies doch eine Steuerbefreiung mit sich bringe und ob ich da keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme. Die gute, nette Frau fragte mich, ob ich denn keine Arbeiten in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft ....................... etc. ausführen würde denn schließlich ist es ein LoF mit Forstausstattung und einer mit Agrarausstattung. Ich erwähnte das ich das schon tue und auch Streuobstwiesen bearbeite, die meiner Mutter gehören und ich aber alleine bearbeite. Dann sei ja alles klar. Klarer Fall von grüner Nummer. 2 Wochen später vom Finanzamt die Abfrage der zu bearbeitenden Flurstücksnummern bekommen. Diese angegeben und auch da war dann alles geritzt. Danach von der BG nochmal eine Abfrage auf Korrektheit bekommen und auch da alles ok. Für die Polizei ist eine Sonntagsfahrt auch ok da ich sicherlich die Grundstücke inspizieren werde.
Trotzdem bin ich jetzt verunsichert wenn ich all eure Kommentare lese. Ich habe kein Problem grün zu fahren, aber wenn es schwarz sein müsste auch nicht.
#438090
Hallo Jens

die Sache wurde doch ausreichend erklärt.

Lof- Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind steuerbefreit aber zweckgebunden. Es dürfen nur Arbeiten/Fahrten für Land-oder Forstwirtschaft erledigt werden. Möbeltransport für den Nachbarn, Teilnahme an Festumzügen oder Unimogtreffen u.s.w. sind rein theoretisch Steuerbetrug und können als solches geahndet werden.
Sonntagsfahrverbot und Umweltzonen spielen keine Rolle.

Lof-Fahrzeuge mir schwarzem Kennzeichen sind steuerpflichtig aber nicht zweckgebunden. Man kann arbeiten/fahren was man möchte. Sonntagsfahrverbot und Umweltzonen spielen auch hier keine Rolle.

Gruß Lothar
#570478
Hallo,
hier auch noch ein Beitrag von mir. Da ich jetzt in diesem Monat 2 mal auf einem Oldtimertreffen war, welche weit weg von zu Hause waren, habe ich mich auch mit dem Thema grünes Nummernschild und Zweckgebunden auseinandergesetzt. Ich habe daraufhin für mich entschieden beim zuständigen Hauptzollamt die Zweckbindung für einen Monat aufheben zu lassen. Das ging sehr unkompliziert mit einer Mail ans Hauptzollamt. Geht nur für ganze Monate. Nach kurzer Zeit bekam ich einen Brief mit der Rechnung für die entsprechende KfZ-Steuer für einen Monat.
So gehe ich Diskussionen mit (über)eifrigen Ordnungshütern aus dem Weg für kleines Geld und verhalte mich gesetzeskonform. Meldung an die Versicherung empfiehlt sich auch noch.
Grüße Peter
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