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#346308
Das ist ja ein Knaller
Top Kudenmanagnet
Mwst nicht ausweisbar
mehrfach vorhanden
Wenn ein Händler keine MWSt ausweisen kann/will, das riecht doch schon nach Betrug
#346312
Moin,

Das kannst du so pauschal nicht sagen! USt ausweisen kann man nur, wenn man selber die VSt beim Kauf abziehen kann, also nicht von Privat gekauft hat. Waren die Flugmogs von der VEBEG bezogen, sollte es in der Regel gehen, hat aber ein Privatmann die gekauft und dann dieser Firma ( gar teurer) verkauft, dann kann keine USt ausgewiesen werden.

Sonst wäre die USt bei jedem Fahrzeug eines Händlers ausweichst, ist sie in der Regel aber nur bei gebrauchten Firmen- Leasingfahrzeugen oder Taxen.

Michael
#346314
Hallo Helmut,
hat mehr mit Büro als mit Werkstatt zu tun :wink: nent sich Differenzbesteuerung, Michael hat es schon beschrieben
Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamten gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.

Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.

Gruß Peter
Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.

Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, und Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der Fall.

Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.
#346378
Sorry

dann muss ich mich bei dem Hernn jetzt entschuldigen. Ich kenne §25aUStG nur in Verbindung mit Kraftfahrzeugen.
Ich möchte ja keinem was böses unterstellen. :wink:

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