- 12.09.2004, 10:17
#36334
Hallo Andreas,
Gefahr erkannt, ist halb gebannt (oder so ähnlich)
- Wie Du richtig schreibst, gibts bei der Winde nur eine Möglichkeit, halbwegs gefahrlos zu arbeiten: Ein zweiter Mann muss sich im Führerhaus befinden, und bei einem Problem blitzschnell die Kupplung treten und damit die Winde anhalten. Alles andere ist Harrakirie(wie schreibt man das eigentlich)
- Eine ZW Kreissäge hat doch eine Rutschkupplung, wenns klemmt, steht das Ding
- Mit dem Spalter hochziehen hast Du recht, ist ärgerlich. Aber es geht ja um Sicherheit des Bedieners, nicht um Materialschäden.
- Nein auch 3-Punkt mit mechanischer Steuerung sind als \"Totmann\" eingestuft. Du kannst die Winde ja nur mittels Zugseil betätigen, d.h. wenn keine Kraft des Bedieners am Seil (Totmann) kein Zug, sofortiger Stillstand.
-Richtig, verboten nur durch BG. Unfallversicherungstechnisch macht das aber keinen Unterschied, warum sollte deine private UV bezahlen, wenn Du mit einem Gerät arbeitest, dass durch einen anderer Sozialvers. träger verboten ist.
- Wir haben jahrelang mit einem Kegelspalter gearbeitet, nur bei Buche, weil wir damit doppelt so schnell spalten konnten, wie mit Hydraulik.
Ich hab darin keine grössere Gefahr gesehen, wie z.B. beim Schneiden mit der Motorsäge.
-Generell ist die Wald/Holzarbeit entsprechende Gefahrenträchtig und hat halt ein höheres Risiko als z.B. rasenmähen.
Manfred
P.S. Dadurch, dass Bilder eingefügt sind, wird der Text so breit. Das ewige scrollen ist ganz schön nervig. Wie kriegt man das weg?
Gefahr erkannt, ist halb gebannt (oder so ähnlich)
- Wie Du richtig schreibst, gibts bei der Winde nur eine Möglichkeit, halbwegs gefahrlos zu arbeiten: Ein zweiter Mann muss sich im Führerhaus befinden, und bei einem Problem blitzschnell die Kupplung treten und damit die Winde anhalten. Alles andere ist Harrakirie(wie schreibt man das eigentlich)
- Eine ZW Kreissäge hat doch eine Rutschkupplung, wenns klemmt, steht das Ding
- Mit dem Spalter hochziehen hast Du recht, ist ärgerlich. Aber es geht ja um Sicherheit des Bedieners, nicht um Materialschäden.
- Nein auch 3-Punkt mit mechanischer Steuerung sind als \"Totmann\" eingestuft. Du kannst die Winde ja nur mittels Zugseil betätigen, d.h. wenn keine Kraft des Bedieners am Seil (Totmann) kein Zug, sofortiger Stillstand.
-Richtig, verboten nur durch BG. Unfallversicherungstechnisch macht das aber keinen Unterschied, warum sollte deine private UV bezahlen, wenn Du mit einem Gerät arbeitest, dass durch einen anderer Sozialvers. träger verboten ist.
- Wir haben jahrelang mit einem Kegelspalter gearbeitet, nur bei Buche, weil wir damit doppelt so schnell spalten konnten, wie mit Hydraulik.
Ich hab darin keine grössere Gefahr gesehen, wie z.B. beim Schneiden mit der Motorsäge.
-Generell ist die Wald/Holzarbeit entsprechende Gefahrenträchtig und hat halt ein höheres Risiko als z.B. rasenmähen.
Manfred
P.S. Dadurch, dass Bilder eingefügt sind, wird der Text so breit. Das ewige scrollen ist ganz schön nervig. Wie kriegt man das weg?