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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#496935
Hallo,
ich habe mir im letzten Jahr in Deutschland einen unimog 421 zum restaurieren gekauft.
Bei meinem kauf, sagte mir der Verkäufer lief der unimog in Griechenland auf einem Betriebsgebäude.
Nun wäre er soweit ihn zum TÜV zu fahren und zuzulassen.
Leider gibt es von dem mog keine Papiere mehr, also keinen Brief und auch keinen Schein.
Ich besitze den Kaufvertrag, eine Unbedenklichkeits Erklärung und ein Datenblatt von Mercedes.
Nun sagen die V..pfosten von meiner örtliche Zulassungsstelle das ich mich mit der
griechischen Botschaft in Verbindung setzen muss, und dort nachfragen muss ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist.
Kann das so richtig sein? Ich denke mal nicht.
#496943
Hallo,

Hehlerei ist auch in Griechenland strafbar. Dein Kauvertrag sagt also noch nichts darüber aus, ob der Unimog in GR nicht doch gestohlen oder unterschlagen ist. Am besten mal vorab auf einer Polizeidienststelle nachfragen, ob die FIN schengenweit zur Fahndung ausgeschrieben ist. Wenn das negativ ist, nochmal bei der Zulassungsstelle vorstellig werden. Beharren die auf ihrer Meinung, sollte der Schriftverkehr mit der griechischen Botschaft bzw. Konsulat danach nicht mehr ein großes Problem darstellen.
#496958
Moin,
Ich hatte für meinen 411er auch keine Papiere. Beim TÜV müsste ich zu einem Prüfer, der ein sogenanntes "Gutachten zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis" ausstellen darf. Mit der von ihm herausgesuchten ABE gabs dann de facto eine Vollabnahme, nur ohne Vermessung des Fahrzeuges. Der Brief wurde dann vom Amt im Verkehrsblatt aufgeboten, nach vier Wochen warten gab es Brief und Kennzeichen. Vorher musste ich eine Eidesstaatliche Versicherung ablegen das die Papiere nicht mehr existieren. Erschwerend kam hinzu das der Vorbesitzer auch nie welche hatte. Von dem musste ich dann noch eine schriftliche Erklärung holen, das er sie auch nie hatte. Das war eigentlich nur ein Zweizeiler mit erneuter Unterschrift.

Fingerzeig: Hätte ich beim Amt gesagt, ich hätte die Papiere verloren, hätte ich mir einen Besuch gespart. An der Eidesstaalichen Vers. ändert sein Blatt mit erneuter Unterschrift nämlich gar nichts.

Witz an der Sache: Zweimal da gewesen, beim ersten mal nochmal weggeschickt worden. Am zweiten Tag sagt ein anderer Sachbearbeiter was das mit dem Zusatzblatt soll - Eidesstaatlich nicht relevant. Ämter.....

Ich würde das auch beim Zoll/Polizei (keine Ahnung wer da zuständig ist) versuchen und mir dann von denen schriftlich geben lassen.
Hättest du beim Amt vom Thema Griechenland nichts erwähnt, wäre dein Verfahren wohl schon am laufen. Schlafende Hunde wecken ist aus meiner Erfahrung recht heikel.

Jedoch wird die Ausstellung und die zu Erbringende Papierflut von Landkreis zu Landkreis immer anders durchgeführt.

Gruß
Alex
#496991
Hallo zusammen,

eine Polizeiliche Abfrage der Fahrgestellnummer habe ich bereits machen lassen. Diese haben gesagt das europaweit nichts vorliegt.
Das habe ich auch schriftlich.

Bei der Zulassungsstelle war ich heute auch und hab kein Wort mehr von Griechenland gesagt, nur das es keine Unterlagen mehr gibt Die haben nur gesagt ist in Ordnung, und als nächstes müsse ich zum TÜV und einen komplette Abnahme nach dem § 21 machen. Danach haben sie gesagt kann man ihn Zulassen. Ich hoffe nun das es beim TÜV klappt und der Rest auch.
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