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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#465393
Hallo,

Zuerst mal zur Versicherung. Das ist Verhandlungssache. Als ich mit dem Unimoghobby begann, wollte mir auch meine damalige Haus- und Hofversicherung über 1.000,-€ für einen als LKW zugelassenen 416.141 (406.200) abknöpfen. Dazu sollte ich ihn aber auch noch ablasten, damit ich nur noch max. eine Tonne Nutzlast hätte. Ich hab dann nach einer anderen Versicherung gesucht und hab dann eine für knapp 150,-€ gefunden. Später bei meinem 406er gings sogar noch billiger, der ist aber auch LoF Zugmaschine und hat nur 80PS sowie ein H-Kennzeichen. Aber auch da einzeln ausgehandelt, ohne km-Begrenzung oder sonstige Auflagen. Für meinen 1300L San-Koffer Bj. 1987, als LKW zugelassen, bezahle ich etwas über 200,-€, auch ohne km-Begrenzung oder sonstwas.

Zur Umschlüsselung: Willst du das Fahrzeug in der Landwirtschaft einsetzen und damit evtl. auch legal zulassungsfreie LoF-Anhänger ziehen, kommst du um eine Zugmaschinenzulassung nicht rum. Wesentliches Kriterium dafür ist die maximal nutzbare Länge der Ladefläche, die maximal dem 1,4fachen der Spurweite der Vorderachse entsprechen darf. Dazu noch darf die Nutzlast maximal dem 0,4fachen des zul. Gesamtgewicht entsprechen. Die Verkürzung der Ladefläche kann man durch festen Aufbau z.B. einer großen Werkzeugkiste erreichen. Eine evtl. nötige geringere Nutzlast durch Ablastung, was zudem dann auch bei normaler Zulassung noch Steuern spart.
Eine LoF-Zugmaschine Ackerschlepper muss keinerlei andere Voraussetzungen als eine Zugmaschine erfüllen, sie muss insbesondere weder Kraftheber noch Hydraulikanlage oder Zapfwellen besitzen.
Steuerfreie Zulassung (grüne Nummer) geht sowohl bei Zugmaschine als auch bei LoF-Zugmaschine Ackerschlepper. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Steuerbefreiung sind oft regional stark unterschiedlich. Reichte bei einem Finanzamt der Besitz oder die Bewirtschaftung von einem Hektar Land, verlangten andere Finanzämter auch schonmal Nachweise eines mit Gewinn geführten Landwirtschaftlichen Betriebes, um selbst Hobbylandwirte ausschließen zu können. Auch kenne ich einige, die die Landwirtschaft schon vor Jahrzehnten eingestellt haben, aber immer noch den Traktor von damals mit der immer noch vorhandenen grünen Nummer besitzen, die anscheinend niemand in Frage stellte. Bei der steuerfreien Zulassung ist aber immer zu beachten, dass der Mog nur zu genau diesem Zweck eingesetzt werden darf. Selbst bei der Fahrt auf ein Unimogtreffen oder ähnliches macht man sich da, wenn man nicht explizit versteuert, strafbar. Auch das ziehen eines Wohnwagens ist damit schwer zu vereinbaren.

Gruß,
Michael
#465394
Auch kenne ich einige, die die Landwirtschaft schon vor Jahrzehnten eingestellt haben, aber immer noch den Traktor von damals mit der immer noch vorhandenen grünen Nummer besitzen,
Jo, ich auch!


Einer von Ihnen erhielt vor 5 Wochen "Post"....

...und hat nun seit 4 Wochen ein schwarzes Kennzeichen.!!!


Der "böse" Zoll "gräbt" und "gräbt"..... :)
#465396
Danke für die ausführliche Antwort Michael
Kannst du mir evtl einen Kontakt deiner Versicherung senden?
Zur Umschlüsselung: was du geschriebe hast ist mit Sicherheit richtig, nicht umsonst sieht man immer wieder mogs die ohne große Umbauten die umschlüsselung bekommen haben. Mein Problem ist nur: Was soll ich machen wenn zwei Tüv Stellen mir bereits telefonisch mitgeteilt haben die umschlüsselung ohne kraftheber oder zapfwelle nicht durchführen??
#495998
Hallo,

bin grad auf der Suche nach dem rechtlichen Hintergrund von
die maximal nutzbare Länge der Ladefläche, die maximal dem 1,4fachen der Spurweite der Vorderachse entsprechen darf. Dazu noch darf die Nutzlast maximal dem 0,4fachen des zul. Gesamtgewicht entsprechen.
Kann dazu leider nichts finden ( https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html ).
Sollte das in irgendwelchen VwV'n versteckt sein?
Oder ist das Thema Zuladungs-Faktor mit der Unterordnung zum Zoll entfallen?
Beim Sonntagsfahrverbot ist es ja nach wie vor vorhanden ( http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 420014.htm ).

Würd mich mal rein aus Neugier interessieren, auch wenn ich nicht vorhabe, meinen 406 zu ersetzen.

mfG
Axel
#496013
Hallo Axel,

das liegt möglicher weise an Deinem jugendlichen Alter und der Tatsache das damals die Verkehrsblätter noch in Papierform veröffentlich wurden.

Der Begriff der Zugmaschine wie hier beschrieben durch das Verkehrsblatt BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309 definiert und nochmals 1980 mit VO115 Seite 386 ergänzt.
#496059
Hallo Jürgen,

ich geb ja zu, das ich während deines Aufenthaltes in der achten Klasse grad mal die Windeln gefüllt habe. Seit dieser Zeit hat sich doch einiges geändert - Autos von 1962 hatten ja bekanntlich noch keine Gurte, geschweige denn Klima, Airbags, meist noch nicht mal Radio - von Abgaseinstufungen jeglicher Art ganz zu schweigen. Darum sind Autos aus dieser Zeit auch recht beliebt für große Motorumbauten - keine Abgasauflagen jeglicher Art.

Damals (also als Du noch so richtig jung warst) dürfte es noch nicht mal die grünen Nummern gegeben haben (vielleicht deshalb auch deine Aversion gegen diese neumodischen Ideen :mrgreen: ). Wenn ich das richtig mitgekriegt hab, bekam unser Fahr die grüne Nummer erst Anfang der siebziger - nachdem er 1955 noch mit nem Kennzeichen mit B (für Bayern - nix Berlin!) Erstzugelassen wurde.
Die hier immer wieder genannten Schlüsselnummern 87 für lof-Zugmaschinen haben sich ja auch geändert in 89 ( https://www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_n ... index.html )
So ändern sich die Zeiten. :wink:

Allein bei den Führerscheinen hat sich ja die letzten Jahre einiges geändert durch die neuen Klassen als auch durch die letzte "Verfeinerung" (keine Achszahlbegrenzung bis 12to z.B.). Demnach muss sich ja durchaus auch eine für jedermann greifbare Quelle finden lassen, bei der so etwas schwarz auf weiß geschrieben steht - soweit es heute noch gilt.


mfG
Axel
#496067
Hallo Axel,

was jetzt dies mit der genannten und auch noch falschen Unterstellungen gegen mich zu tun hat verstehe ich nicht.

Ja, natürlich ändern sich im Zuge der Zeit auch Verordnungen und Interpretationen dazu.
Demnach muss sich ja durchaus auch eine für jedermann greifbare Quelle finden lassen, bei der so etwas schwarz auf weiß geschrieben steht - soweit es heute noch gilt.
Die Quellen habe ich genannt, dort kann man es durch fleißiges lesen nachlesen. Die Verkehrsblätter sind für jederman zugänglich, allerdings nicht umsonst. Daher kann ich sie hier nicht abdrucken.
#496074
Moäsche Jürgen,

um Himmels willen
auch noch falschen Unterstellungen gegen mich
nix liegt mir ferner! Hab dir doch nur zugestimmt, das du doch nominell ein paar Jährchen älter bist als ich :wink:
Die von dir zitierten Stellen sind sicherlich vor einiger Zeit noch völlig korrekt gewesen, meine Frage war nur, ob die im zarten Alter von 54 Jahren noch so in Fels gemeisselt ist, nachdem erst in den letzten 5 bis zehn Jahren so deutliche Umbrüche stattfanden und ein sehr ähnlicher Verweis frei zugänglich ist.
Hab leider auch mit dem Verweis von dir nur das http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=42826# gefunden, was auch schon 10 Jahre alt ist. Schade, wenn solche Vorschriften, die quasi Jedermann betreffen (können), nicht mal frei zugänglich sind.

mfG
Axel
#496078
Moggälä hat geschrieben: Damals (also als Du noch so richtig jung warst) dürfte es noch nicht mal die grünen Nummern gegeben haben (vielleicht deshalb auch deine Aversion gegen diese neumodischen Ideen :mrgreen: ). Wenn ich das richtig mitgekriegt hab, bekam unser Fahr die grüne Nummer erst Anfang der siebziger - nachdem er 1955 noch mit nem Kennzeichen mit B (für Bayern - nix Berlin!) Erstzugelassen wurde.
Das ist so auch nicht richtig.
Die "normalen" Kennzeichen und auch die grünen steuerbefreiten Kennzeichen kamen 1956, mit der Ablösung der alten schwarzen Kennzeichen. Diese basierten ja noch auf den Besatzungskennzeichen, auch wenn stellenweise seit 1950 die Kürzel für die jeweilige Besatzungszone bereits weg gefallen waren.

Die schwarzen Kennzeichen waren ab 1956 meines Wissens nach auch nicht mehr zugelassen, sondern mussten ersetzt werden. So zumindest nachweislich bei einer ganzen Reihe Schlepper hier passiert.

mfG
Fabian
#496096
Hallo Fabian,

zwar etwas OT aber trotzdem interessant.
Will dir aber da gar nix in Abrede stellen! Kann eben in dem Fall unseres D130 nur von dem schreiben, was mir überliefert wurde und was ich noch an Papieren habe - von den Vorfahren ist leider keiner mehr da.
Hab noch den alten Original-Brief von 1955 (der wurde erst mir der Umschreibung auf mich entwertet), in dem steht eben das originale Kennzeichen von 1955 noch drin. Irgendwann wurde dann dieses durch das nach wie vor gültige Nummernschild/Kennzeichen ersetzt und der ursprüngliche Eintrag durchgestrichen. Und das scheint bei der Umschreibung von meinem Großvater auf meinen Vater geschehen zu sein - 1980. Das war die einzige Änderung in den Papieren.
Mein Vater hatte mal erzählt, das Anfang der siebziger Jahre die grüne Nummer eingeführt worden wäre - irgendwas scheint sich da "zu beißen".

Nichts desto Trotz wäre es noch interessant, falls doch jemand ne öffentlich und vor allem für jedermann einfach zugängliche Quelle für diesen Faktor bei den Zugmaschinen vorweisen könnte.

mfG
Axel
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