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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.
Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann
Auch kenne ich einige, die die Landwirtschaft schon vor Jahrzehnten eingestellt haben, aber immer noch den Traktor von damals mit der immer noch vorhandenen grünen Nummer besitzen,Jo, ich auch!
die maximal nutzbare Länge der Ladefläche, die maximal dem 1,4fachen der Spurweite der Vorderachse entsprechen darf. Dazu noch darf die Nutzlast maximal dem 0,4fachen des zul. Gesamtgewicht entsprechen.Kann dazu leider nichts finden ( https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html ).
Demnach muss sich ja durchaus auch eine für jedermann greifbare Quelle finden lassen, bei der so etwas schwarz auf weiß geschrieben steht - soweit es heute noch gilt.Die Quellen habe ich genannt, dort kann man es durch fleißiges lesen nachlesen. Die Verkehrsblätter sind für jederman zugänglich, allerdings nicht umsonst. Daher kann ich sie hier nicht abdrucken.
auch noch falschen Unterstellungen gegen michnix liegt mir ferner! Hab dir doch nur zugestimmt, das du doch nominell ein paar Jährchen älter bist als ich
Moggälä hat geschrieben: Damals (also als Du noch so richtig jung warst) dürfte es noch nicht mal die grünen Nummern gegeben haben (vielleicht deshalb auch deine Aversion gegen diese neumodischen Ideen ). Wenn ich das richtig mitgekriegt hab, bekam unser Fahr die grüne Nummer erst Anfang der siebziger - nachdem er 1955 noch mit nem Kennzeichen mit B (für Bayern - nix Berlin!) Erstzugelassen wurde.Das ist so auch nicht richtig.
Hallo zusammen, ich habe einen Esslingen Stapler […]
Hallo, hat jemand noch 2 von den Spannschrauben mi[…]