- 17.12.2008, 14:55
#222886
Energiekonsensvertrag
Folgende Punkte werden als bindend für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes festgelegt:
§1 (1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.
§2 (1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
(4) Die elektrischen Anlagen des Atomkraftwerks werden durch eine auf dem Dach des AKW installierte Solaranlage versorgt.
§3 Sämtliche Generatoren werden strikt nach dem Rotationsprinzip betrieben. Andernfalls droht die sofortige Stillegung.
§4 (1) Frauen, Ausländer, Ausländerinnen und behinderte MitbürgerInnen haben jederzeit freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muß ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof vom Atomkraftwerk müssen ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§5 (1) Atommüll muß sortenrein getrennt und in mindestens drei verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf aber erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist, daß man nicht noch irgendwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft, kann was erleben.
§6 (1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände des AKW legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren vorher schon da.
§7 (1) In sog. Schnellen Brütern dürfen nur noch Freilandelektronen aus Bodenhaltung verwendet werden.
(2) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden, wenn ein GAU oder so eintreten sollte.
(4) Der Bierpreis beträgt auf dem gesamten AKW-Gelände fünf Mark pro Liter.
(5) Die zum Betrieb eines AKW nötigen Tiertransporte dürfen nicht über mehr als 150 Kilometer Entfernung führen. Der Fahrer muß zwischendurch auch mal anhalten und den Tieren gut zureden.
§8 (1) Homosexuelle dürfen im Atomkraftwerk heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.
§9 Politisch Verfolgte genießen Asyl im Atomkraftwerk.
§10 Uran darf nicht aus solchen Ländern bezogen werden, wo es von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§11 (1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muß er zum Arzt.
§12 Die Grünen müssen an der Regierung bleiben, sonst macht die Atommafia, was sie will.
Folgende Punkte werden als bindend für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes festgelegt:
§1 (1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.
§2 (1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
(4) Die elektrischen Anlagen des Atomkraftwerks werden durch eine auf dem Dach des AKW installierte Solaranlage versorgt.
§3 Sämtliche Generatoren werden strikt nach dem Rotationsprinzip betrieben. Andernfalls droht die sofortige Stillegung.
§4 (1) Frauen, Ausländer, Ausländerinnen und behinderte MitbürgerInnen haben jederzeit freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muß ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof vom Atomkraftwerk müssen ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§5 (1) Atommüll muß sortenrein getrennt und in mindestens drei verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf aber erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist, daß man nicht noch irgendwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft, kann was erleben.
§6 (1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände des AKW legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren vorher schon da.
§7 (1) In sog. Schnellen Brütern dürfen nur noch Freilandelektronen aus Bodenhaltung verwendet werden.
(2) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden, wenn ein GAU oder so eintreten sollte.
(4) Der Bierpreis beträgt auf dem gesamten AKW-Gelände fünf Mark pro Liter.
(5) Die zum Betrieb eines AKW nötigen Tiertransporte dürfen nicht über mehr als 150 Kilometer Entfernung führen. Der Fahrer muß zwischendurch auch mal anhalten und den Tieren gut zureden.
§8 (1) Homosexuelle dürfen im Atomkraftwerk heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.
§9 Politisch Verfolgte genießen Asyl im Atomkraftwerk.
§10 Uran darf nicht aus solchen Ländern bezogen werden, wo es von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§11 (1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muß er zum Arzt.
§12 Die Grünen müssen an der Regierung bleiben, sonst macht die Atommafia, was sie will.
Gruß
Jens-Alexander
Aktuell:
403.121| U54
Historie:
424.121| U1000 / 416.141| U110L / 411.117| U32
U N I M O G: "letzte verbliebene Landmaschinenlegende in deutscher Hand"
Jens-Alexander
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