Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#438178
Hallo Thomas,
dann lese mal die Entscheidungsgründe.
Dieses Forum oder besser die öffentliche Diskussionen um Schlupflöcher im Gesetzestext dürften wohl dazu beigetragen haben.

Deshalb hier wieder mal der Hinweis: auch die Entscheidungsträger/ Finanzbeamte/ Richter/Polizisten lesen hier mit und lernen daraus

Gruß
Jochen
#438180
Hallo,

nach der Begründung dürften keine Hecktainer mehr an die Buldlogs dran geschweige denn das Fendt-GT mehr "grün" zugelassen werden dürften.
Sollte dieses Urteil Schule machen - Bravo! :mauer

mfG
Axel
#438200
Hallo zusammen,

da hat Thomas mit seinem Beitrag ein großes Faß aufgemacht, vermutlich eins ohne Boden.

Daß ein Dorfpolizist hier mitgelesen hat und seither den Unterschied zw. Zugmaschine und Zugmaschine LoF anhand der Schlüsselnummer erkennt, könnte schon sein.

Daß ein Gericht die Beiträge hier in der UC zur Entscheidungsfindung braucht, halte ich für ein Gerücht.

Vielleicht hat das Gericht den zu Recht steuerbefreiten Fahrzeugpark der Klägerin gekannt, und deshalb einen Siebenkommafünftonner, mit 3t erlaubter Zuladung nicht mehr als für den Betrieb ausschlaggebend gesehen.

Wir sollten uns in Steuerfragen nur auf den Gesetzestext einlassen. Spekulationen können nur schädlich sein.

Ich bin schon zwei mal beim Lanzbulldog-Treffen in Seifertshofen gewesen. Dort waren mehr als hundert Traktoren u. Straßenzugmaschinen, Oldtimer, z.T. mit erheblichem Aufwand restauriert, mit grüner Nummer, also steuerbefreit.

In der Landwirtschaft werden solche Schätze nicht mehr eingesetzt, womit die Steuerbefreiung eigentlich entfällt. Wir sollten den Ball diesbezüglich flach halten.

Ich bin keinem auf eine Steuerbefreiung neidisch, ob gerechtfertigt oder nicht.

So nach dem Motto: "Ein Geschäft wird erst zu einem Geschäft, wenn man das Finanzamt überzeugen konnte, daß es ein Verlustgeschäft war.

Gruß Lothar
#438204
Hallo zusammen,

es gitbt aber auch Fahrzeuge mit grüner Nummer, welche z.B. im Sommer "freiwillig" versteuert werden und somit rechtlich unbedenklich zu Treffen genutzt werden können. So mache ich das mit meinem 411er. Die Vorraussetzungen des FA müssen natürlich dennoch "für den Rest des Jahres" erfüllt werden.

Gruß aus dem momentan windigen Sauerland

Frank
#438271
guude,

das erwähnte Urteil ist in der ersten Instanz gefallen.
vor anderen Gerichten und in höheren Instanzen kann es durchaus anders ausfallen.
wenn ich an den Fendt F 225 GT denke, der kann auch 3 Personen transporten und hat eine Ladefläche, und ist mit Sicherheit ein Traktor.
https://www.google.de/search?q=Fendt+F+ ... 35&bih=576

gut Mog! J.
#438371
guude,

Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten
1. die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen, die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei sowie die Saatzucht;
2. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach den §§ 51 und 51a des Bewertungsgesetzes zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Land-_und_ ... er_Betrieb

meines Wissens fallen auch Fahrzeuge in der Nutzung im Natur- und Gewässerschutz darunter, sowie sonstige NFZ, die ausschließlich LoF-Güter von oder zu LoF-Betriebe befördern (z.B. Mlichtankwagen).

Nicht vergessen, grüne Schilder NUR zu den genannten Zwecken verwenden oder vorher versteuern.


Melde den Mog auf LOF an, das o.g. Urteil aus Köln hat in Niedersachsen keine Bedeutung.
Ich halte es nachinstantzlich kaum für haltbar.

Wenn das FA bei Dir nicht mitmacht kann man weitersehen.

Gut Mog! J.
#438397
Hallo Zusammen,

das Thema hatten wir schonmal --> siehe hier!!

Allerdings habe ich aktuell ein schönes Merkblatt dazu beim Zoll gefunden.
(Der Zoll ist ja seit neusten (Stichzeit Juni 2014) für die Kfz-Steuer zuständig)
Hier mal der Link auf zoll.de.

Interressant ist dieser Ausschnitt (bezogen auf den Urteil aus Köln, wo eine Personenbeförderung ein Ausschlusskriterium ist)
Zoll-Merkblatt hat geschrieben:...
Verwendung des Fahrzeugs
...
Eine bestimmungswidrige Verwendung liegt
insbesondere vor, wenn
...
• mit einer Zugmaschine Personen
entgeltlich oder unentgeltlich zu nicht
begünstigten Zwecken befördert werden;
...
Daraus kann man schliessen, dass auch mehrere Personen befördert werden können -solange dies den lof-Zweck dient.

Bemerkenswert ist auch die konsiquente Bezeichnung mit "eine Landwirtin bzw. ein Landwirt".

Glückauf
Lutz
#438405
Hallo Lutz,
ja das Thema gibt's schon. :lol:
Aha der Zoll zuständig für KFZ-Steuer...das heißt, sie haben noch Personal frei. Obwohl sie in Hessen jeden Heizölhändler überwachen und jeden Kunden überprüfen. Um dann in voller Aufmachung mit Schuss sicheren Westen mit großer Aufschrift ZOLL das Grundstück nach links drehen... und sich entschuldigen mit den Worten! Wir wissen ja das Ihr Fahrzeugbestand nur aus Benzinfahrzeugen besteht, aber! Was machen sie mit dem im Kanister gekauften Heizöl??? Na was?? Heizen. Schauen sich die Heizung an und gehen. Den Nachbarn erklären warum ich ne Hausdurchsuchung hatte muss ich.. :party

Zurück zum Thema, man muss aufpassen, zu unterscheiden zwischen grüner Nr. und oder Steuerfrei. Wer Gewinne erwirtschaftet und die Kosten beim Finanzamt geltend macht, dem steht auch Steuererstattung zu.
Wie gesagt, es wird alles dicht gemacht was schwammig oder dazwischen liegt.
Und DAS!! Hat nix mit grüner NR oder Lof ..oder...oder zu tun. Es geht um Entzug jeder Selbständigkeit und totaler Überwachung.
Die Nummer mit dem Zoll heißt?? Ständige Kontrolle des Fahrenden steuerfreien Fahrzeuges? Um so, jeden noch so kleinen Missstand aufzuspüren? Ich denke das war es mit Steuerfrei bzw. grüner NR. :mrgreen:
#438434
Hallo
moggl48 hat geschrieben:Daß ein Gericht die Beiträge hier in der UC zur Entscheidungsfindung braucht, halte ich für ein Gerücht.
wenn man so blauäugig ist, ist die Welt noch in Ordnung. Lothar, du hättest den Vorgang mal genauer studieren sollen, der Auslöser liegt wo ganz andrers.
#438521
Hallo Helmut,

an meiner Aussage, daß ein Gericht die UC zu einer Urteilsfindung nicht braucht, halte ich fest.

Die Begründung des Gerichts, die zur Ablehnung der Steuerbefreiung geführt hat, kann ich nicht nachvollziehen.

§ 3/7 KraftStG gibt das jedenfalls nicht her. In der Begründung des Gerichts, ist von Zugleistung die Rede. Im genannten § kommt aber Zugleistung gar nicht vor. Hier ist von Beförderung von LoF-Betrieb zu Lof-Betrieb die Rede. Daß die Beförderung durch Zugleistung oder der vorhanden Hilfsladefläche erbracht wird, ist nicht speziell unterschieden.

Auch mit der Anzahl der Sitzplätze könnte das Gericht nicht punkten. Gibt der oben genannte § jedenfalls nicht her. Ein Unimog ist ein Nutzfahrzeug, hier könnte man ja auf den Beifahrersitzen auch Säcke mit Saatgut befördern wenn die Ladefläche nicht ausreicht.

Die Ablehnung einer Steuerbefreiung gibt § 3/7 meiner Meinung nach in diesem Fall allein nicht her.

Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, daß es interne Dienstanweisungen gibt, in denen Situationen ausgenutzt werden sollen, besonders wenn sie grenzwertig sind.

Ist ja auch kein Problem. Verliert der Kläger, hat er die Kosten an der Backe. Gewinnt der Kläger, macht nix, dann zahlen wir halt alle.

nix für ungut Lothar
#438638
Hallo @all,
Lutz postete:
Allerdings habe ich aktuell ein schönes Merkblatt dazu beim Zoll gefunden.
(Der Zoll ist ja seit neusten (Stichzeit Juni 2014) für die Kfz-Steuer zuständig
Ich weis, es hat nix mit dem Steuerbescheid zu tun.... aber ich muss das einfach posten :mrgreen: ich finde es lustig. :lol: Hmm.. oder doch nicht. : trink2
:ironie
is das jetzt ein Pferd im Pferdeanhänger oder ein Möbelstück? :respekt

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