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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#543872
Guuden,

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Es müssen alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden,

bei Geburtsjahr vor 1953 spätestens bis 19.01.2033 umgetauscht werden,
Geburtsjahr 1953 - 1958 spätestens bis 19.01.2022,
Geburtsjahr 1959 - 1964 spätestens bis 19.01.2023,
Geburtsjahr 1965 - 1970 spätestens bis 19.01.2024,
ab Geburtsjahr 1971 spätestens bis 19.01.2025.

Es müssen alle Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden
je nach

Ausstellungsjahr 1999-2001 bis spätestens 19.01.2026 umgetauscht werden,
Ausstellungsjahr 2002-2004 bis spätestens 19.01.2027,
Ausstellungsjahr 2005-2007 bis spätestens 19.01.2028,
Ausstellungsjahr 2008 bis spätestens 19.01.2029,
Ausstellungsjahr 2009 bis spätestens 19.01.2030.
Ausstellungsjahr 2010 bis spätestens 19.01.2031.
Ausstellungsjahr 2011 bis spätestens 19.01.2032.
Ausstellungsjahr 2012- 18.01.2013 bis spätestens 19.01.2033.


Nach Ablauf der o.g. Fristen werden alte Führerscheine ungültig.
Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden, außer bei speziellen Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (z.B. LKW, Bus).

Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... inen.html

Die Kosten betragen ca. 25 Euro, plus evtl. Kosten für das Bild.
Bei unterlassenem Umtausch droht 10 Euro Verwarnungsgeld.
Ein alter Führerschein kann je nach Reiseland im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen.

Gut Mog! Justus.

PS.: Zur Verdeutlichung, für die umgeschriebenen Klasse 3 Führerscheine ist der letzte Satz von besonderer Bedeutung:

Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig, danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden.
C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle (LKW) Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig.

---->Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt) umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen.

Gut Mog! Justus.
#543911
Guuden,

das wäre ja mal richtiger Service vom Staat!

Ob der das hinbekommt?
Die ausstellende Führerscheinstelle kennt nur die Anschrift
zum Zeitpunkt der Ausstellung,
das Einwohnermeldeamt weiß nicht wer welchen Führerschein hat.

Ob die überhaupt die Datenzusammenführen dürfen,
teilweise über Bundesländergrenzen hinweg
und noch ein entsprechendes Programm hinbekommen?
Na ja, evtl. bekommt das von Scheuert geführte KBA so etwas hin ;-))

Gut Mog! Justus.
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