- 02.03.2015, 20:24
#464857
Hallo zusammen,
die Bescheinigung zur Umschlüsselung von Mercedes ist mittlerweile kostenpflichtig. Wenn ein Fahrzeug keine Heckzapfwelle und keinen Heckkraftheber und man eine Umschlüsselung in Zugmaschine Ackerschlepper (8710) möchte, kommt ma also nicht drum rum.
Wenn man ihn jedoch in Zugmaschine Geräteträger (8720) umschlüsseln möchte ist laut TÜV Prüfer auch eine Bescheinigung erforderlich. Meiner Meinung nach ist der Unimog ja der Geräteträger schlecht hin und wird als solcher ja auch immer beworben, folglich müsste hier doch eigentlich gar keine Bescheinigung erforderlich sein.
Welche Erfahrungen habt ihr bei den Umschlüsselungen gemacht, gibt es auch TÜV Prüfer die bei Umschlüsselung in Zugmaschine Geräteträger (8720) auf eine Bescheinigung vom Hersteller verzichten?
MfG Andreas.
die Bescheinigung zur Umschlüsselung von Mercedes ist mittlerweile kostenpflichtig. Wenn ein Fahrzeug keine Heckzapfwelle und keinen Heckkraftheber und man eine Umschlüsselung in Zugmaschine Ackerschlepper (8710) möchte, kommt ma also nicht drum rum.
Wenn man ihn jedoch in Zugmaschine Geräteträger (8720) umschlüsseln möchte ist laut TÜV Prüfer auch eine Bescheinigung erforderlich. Meiner Meinung nach ist der Unimog ja der Geräteträger schlecht hin und wird als solcher ja auch immer beworben, folglich müsste hier doch eigentlich gar keine Bescheinigung erforderlich sein.
Welche Erfahrungen habt ihr bei den Umschlüsselungen gemacht, gibt es auch TÜV Prüfer die bei Umschlüsselung in Zugmaschine Geräteträger (8720) auf eine Bescheinigung vom Hersteller verzichten?
MfG Andreas.