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#188189
Hallo,

unser 2003er Twingo mit Automat-Getriebe hat bei nur 23.000 km ein Getriebe-Problem.

Aktueller Zustand:

Der Rückwärtsgang geht gar nicht mehr rein. Vorwärts geht es nur in den Gängen 1, 3 oder 5, eine Art Notlauf des Getriebes nehme ich an.

Im Prinzip kann man nicht sinnvoll fahren, da Anfahren und Gangwechsel sehr schlecht funktionieren.

Wir hatten auch die abgeschwächte Variante: Vorwärts alles ok, Rückwärtsgang geht ab dem dritten Versuch nicht mehr rein.

In diesem Zustand war der Twingo bereits in der Werkstatt.

Dort hat man das Getriebeöl gewechselt und "das Getriebe neu programmiert".

Man sprach von einem bekannten Problem, das mit dem Ölwechsel in den Griff zu bekommen sei.

Nur geholfen hat es nichts (seither ca. 250 km gefahren).

Zwei Fragen dazu?

1. Kann man bei dem geringen KM-Stand auf Kulanz von Renault hoffen?
Wo es doch "ein bekanntes Problem" ist?

2. Hat jemand so viel Ahnung von diesem Teil, dass er eine ferndiagnose stellen kann?

Gruß, Daniel
#191389
Hallo Daniel,

habe diesen Fred leider erst jetzt wahrgenommen. Ist vielleicht auch schon zu spät...

23tkm ist wohl definitiv zu wenig, um von normalem Verschleiß zu reden.

Erstmal würde ich es mit dem Händler freundlich probieren, nützt das nix, Renault Deutschland (auch freundlich) schriftlich ins Boot holen.

Fruchtet das nicht, dem Händler mal andeuten, dass es auch Verbraucherschutz-Organisationen gibt.

Bringt das wieder nicht, die gleiche Info an Renault Deutschland.

Nächster Schritt ist, diese "Drohung" in die Tat umzusetzen.

Wenn diese Organisationen Chancen sehen sollten - wovon wohl im vorliegenden Fall auszugehen sein wird, die mal wirken lassen.

Was auch immer recht erfolgreich ist, ist, mit der Öffentlichkeit zu drohen (Auto-Bild Kummerkasten, etc.) und als Ultima Ratio auf der Messe (IAA) mal richtig Rabatz anzetteln...

Meist wird es aber zu den letzten Schritten nicht kommen müssen. Wichtig ist, dass sowohl Händler, als Hersteller Deine Entschlossenheit erkennen, das durchzuziehen!

Viel Erfolg

Holger

Grüße

Holger
#191708
Hallo,

der aktuelle Stand nach längerer Diskussion mit Renault Deutschland:
Kulanz Null.

Das zwingende Kriterium, dass alle Kundendienste bei Renault gemacht sind, trifft leider nicht zu. Mein Argument, dass das Getriebe beim ersten Kundendienst nicht beteiligt ist, wurde nicht akzeptiert.

Ich habe es bisher nur auf die freundliche Methode versucht.
Naja ... mal sehen.

Danke für die Tips.

Daniel
#191718
Hallo Daniel,

juristisch ausschlaggebend ist das Alter oder vielmehr das Kaufdatum des Fahrzeugs.

Ich erzähle vielleicht nix Neues, aber rein rechtlich sieht es so aus, dass man das Recht auf "beim Kauf" funktionsfähige Ware hat - mehr nicht.

In der juristischen Praxis wird allerdings davon ausgegangen, dass bei Problemen innerhalb der ersten 6 Monate, der Mangel "im Kern" schon beim Kauf vorhanden war, sodass du, sofern der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass dem nicht so gewesen sei, das Recht auf kostenlose Reparatur, Tausch oder Wandlung - man muss übrigens im allgemeinen nicht mehr als drei fehlgeschlagene Reparaturversuche hinnehmen - danach hat man das Recht auf Wandlung.

Ist die Ware älter als 6 Monate, müsste, wenn sich der Verkäufer stur stellt, der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, was meistens mit teueren Gutachten und erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden ist :-/ und daher häufig nicht durchgefochten wird.

Also wenn dein Twingo älter als 6 Monate ist, müsstest du nachweisen, dass er das Problem von Anfang an hatte, was in deinem Fall durchaus möglich sein könnte, denn wenn das Problem "bekannt" ist, handelt es sich vermutlich um einen konstruktiven Mangel und der war definitiv schon beim Kauf vorhanden.

Ist Ware erst mal älter als 2 Jahre, kann der Käufer grundsätzlich nur noch auf Kulanz hoffen, denn dann sind sogar Ansprüche gegen offensichtlich schon beim Kauf vorhandene Mängel verjährt.

In deinem Fall also mal in die Richtung "konstruktiver Mangel" argumentieren und hoffen.

Die anderen Varianten sind natürlich auch noch möglich, aber die Erfahrung zeigt, dass vor allem die Verkäufer hier eine ziemliche dicke Haut beweisen können :-(

Ein anderes Beispiel aus der Praxis:

Die Klimaanlage im VW Sharan: Die werden reihenweise undicht, was zu Luft im System und damit dem Kompressortod führen kann.
Problem ist bei VW bekannt, aber wenn es dir nur 2 Tage nach Ablauf der 2-Jahres-Frist passiert oder erst dann reklamiert wird, kannst du prozessieren, bis du...

MfG Maatsch
#191728
Moin!
maatsch hat geschrieben: Die Klimaanlage im VW Sharan: Die werden reihenweise undicht, was zu Luft im System und damit dem Kompressortod führen kann.
Problem ist bei VW bekannt, aber wenn es dir nur 2 Tage nach Ablauf der 2-Jahres-Frist passiert oder erst dann reklamiert wird, kannst du prozessieren, bis du...
...oder einfach nur die richtige Werkstatt haben. Mein Sharan hatte bei 65 TKM und 4 Jahren einen Turboschaden. Die haben sich beim Werk dahinter geklemmt und die Rechung wurde um 770,-¤ auf halbwegs erträgliche 620,-¤ gekürzt - geht doch.

Ciao,
Stefan
#191732
Hallo Stefan,
Picard hat geschrieben:...oder einfach nur die richtige Werkstatt haben. Mein Sharan hatte bei 65 TKM und 4 Jahren einen Turboschaden. Die haben sich beim Werk dahinter geklemmt und die Rechung wurde um 770,-¤ auf halbwegs erträgliche 620,-¤ gekürzt - geht doch.
...es ist natürlich erfreulich, wenn hier die Rechnung um 150 Euro gekürzt wurde, aber auf der anderen Seite würde ich mich bei der Laufleistung immer noch "grün und blau" ärgern, wenn der Turbo den Geist aufgäbe - es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür.

Nur so am Rande: unser WoMo, ein California Exclusive auf T4 hat jetzt 320.000 km runter und bis auf eine beim Berganfahren mit Anhänger - und dann einem Zugsgesamtgewicht von ca. 4 to ;-) - läuft er noch "wie am ersten Tag" - ok: ist übertrieben, aber er läuft ohne Probleme.

MfG Maatsch
#191741
Picard hat geschrieben:...um die besagten 770,-¤ also doch schon deutlich. Und ärgerlich was's allemal...
OK - wer lesen kann, ist klar im Vorteil - ich hatte gelesen von 770 auf 620... - gut, da macht's natürlich schon was aus - aber 1.400 Euro für den Turbo?
Hat's da am Motor durch Trümmer etwas "mitzerlegt"?

Sonst wäre das wohl etwas teuer, oder?

MfG Maatsch
#191744
Hallo!

Nö, Motor ganz geblieben; knappe 1400 Euronen ist der Standardsatz beim Sharan für Aus-/Einbau und Brocken dazu.

Da sage noch einer, unsere besternten Schätzchen wären teuer im Unterhalt...

Übrigens steht beim Klimakompressortausch beim Sharan ein 2 davor - tut also richtig weh.

Zurück zu Twingos Getriebeproblem: Holgis Vorschläge sind ok, das der Kundendienst nicht komplett beim Hersteller war ist alles andere als hilfreich -
trotzdem viel Glück bei der Suche nach einer kulanten Regelung.

BTW: Was steht bei so einer Geschichte eigentlich als Kostenvoranschlag im Raum?

Ciao,
Stefan
#191746
Picard hat geschrieben:...Übrigens steht beim Klimakompressortausch beim Sharan ein 2 davor - tut also richtig weh.
na dann war die Frischzellenkur für die Klimaanlage unseres T4 mit 600 Euro ja ein Schnäppchen ;-)

Und bei meinem Fiat frage ich mal gar nicht, was es kosten würde, sondern spendiere ihm spätestens alle 2 Jahre eine Wartung inkl. Kühlmitteltausch für 50 Euro - und hoffe...

MfG Maatsch
#198233
Hallo,

hier ein kleines Update zu dieser Schottkarre und gleichzeitig eine Bitte um gute Ratschläge ...

- unser 2003er Twingo (das Fahrzeug meiner Mutter) mit Automat-Getriebe hatte bei nur 23.000 km ein Getriebe-Problem: Nach dem Warmfahren geht der Rückwärtsgang gar nicht mehr rein. Vorwärts geht es nur in den Gängen 1, 3 oder 5. Im Prinzip unfahrbar.

- Der Renault-Händler spricht von einem "bekannten Problem" mit diesem Getriebe (Automatisiertes Schaltgetriebe "Quickshift").

- Erster Werkstattaufenthalt, 1 Woche:
Dort hat man das Getriebeöl gewechselt und "das Getriebe neu programmiert". ca. 100 Euro Kosten, kein Erfolg, Problem besteht nach wie vor.

- Verhandlungen mit dem Renault-Händler und Renault Deutschland: Keine Kulanz, da der erste Kundendienst nicht bei Renault gemacht wurde.
Erst freundliche Briefe, dann weniger freundliche, Drohung mit Autobild usw. Renault bedauert und wünscht "weiterhin Bon Route".

- Zweiter Werkstattaufenthalt, 3 Wochen:
Umfangreiche Tests durch Renault. "Das Getriebe klemmt und muss gewechselt werden." Die Werkstatt hat auch noch mal versucht, eine Kulanz zu erreichen. Vergeblich.

- Internetrecherche: Etliche Leute haben Ärger mit diesem Getriebe, aber nichts wirklich konkretes und vergleichbares.

- Beschwerde an Renault-Vorstand - wieder ablehnende Antwort.

- Ich hätte die Kiste vertickt. Meine Mutter aber wollte "Ihren Twingo" wieder haben und mir den Stress Verkauf / Beschaffung Ersatzfahrzeug ersparen, daher Reparatur.

- Also: Neues Getriebe rein, Kosten 3500 inkl. Einbau, auf 2750 heruntergehandelt.

- Und jetzt kommts: Problem ist nicht behoben, Getriebe streikt nach wie vor.


Und jetzt die Frage:

Wie ist das weitere Vorgehen aus eurer Sicht?

Die Diagnose der Renaultwerkstatt war offensichtlich falsch, bekomme ich da mein altes Getriebe und die 2750 Euro zurück?
Oder bleibe ich auf der Rechnung und auf dem Getriebeproblem sitzen?

Gruß Daniel (der mit dem dicken Hals ...)
Zuletzt geändert von Daniel_Buck am 09.06.2008, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
#198247
Hallo Daniel,

:shock: Das ist ja mal Sch****!
Ich weiß nicht, ob Dir das hilft, ich jedoch würde zur Werkstatt fahren, mir schriftlich bestätigen lassen, das die Reparatur kein Erfolg gebracht hat und mit Rechnung und diesem Schreiben zum Anwalt gehen.

Sollte die Werkstatt das nicht machen, würde ich gleich mit einem Gutachter drohen. Woher sollen die wissen, das nicht dein bester Kumpel Gutachter ist...?

Solltest Du keine Rechtschutzversicherung (evtl. bist Du ADAC Mitglied, oder aber deine Mama, dann hast Du wenigstens die Beratung "umsonst"?) haben, auf jeden Fall zu irgendeinem Verbraucherschutz.
Gleichzeitig würde ich dieses Schreiben vom Autohaus auch zu Renault Deutschland schicken, natürlich mit entsprechendem Verweis auf die Vorgeschichte.
Damit schießt man zwar auf das "Autohaus seines Vertrauens", aber bei der Summe und dem Aufwand...
Ich würde auch gleich eventuelle Ausfallzeiten, Bereitstellung und Kosten von Mietwagen aufzeigen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Alfa Romeo. Am Ende bin ich über ein "günstigen" neuen Motor, der wohl "von Laster gefallen ist", bekommen... wohlgemerkt "offiziell" über einen zweiten Alfa- Händler!

Egal, die Möglichkeit besteht bei Dir nicht, was sagt eigentlich das Autohaus dazu? Wie verhalten die sich? Es liegt ja wohl auf der Hand, das sie Mist gebaut haben!

Arrrgh, mir platzt auch gleich der Hals! Ich kann mit Dir und deiner Mama fühlen! Da zahlt man utopische Summen für Etwas, was nach der Reparatur immer noch nicht funktioniert und man ist immer noch der Ar*** und hat die Rennerei am Hacken!!!

Ich auf jeden Fall würde mir keinen Alfa mehr kaufen, sind sie auch noch so schöne Autos... und an deiner Stelle würde ich mich auch mal mit Mama unterhalten, zwecks Markenwechsel (das ist übrigens auch immer ein schönes "Druckmittel", ausserdem bist Du Moderator in einem großen Unimog -Forum, mit sehr vielen Usern...)
#198271
Hallo Daniel,

der Fall macht mich sehr betroffen - speziell auch die ganze Vorgeschichte.
Auf jeden Fall wirst Du Dich jetzt an den Händler wenden müssen, der die Reparatur durchgeführt hat. Aber: Recht haben und Recht bekommen ist leider in dieser Welt, in der wir leben, nicht immer das gleiche.

Jeder mit halbwegs gesundem Menschenverstand würde jetzt sagen, dass das kostenlos rückgebaut werden muss und das Geld erstattet gehört.

Das sieht aber wahrscheinlich schon wieder anders aus, wenn Du vor der Reparatur einen Auftrag mit reichlich Kleingedrucktem unterschrieben hast.
In der Regel steht da das gleiche drin, wie in dem Wisch, den man vor einer Operation (oder der Installation einer Software) unterschreiben (oder zustimmen) muss, nämlich dass, egal, was passiert, der Auftraggeber immer schuld ist und dass dabei einiges schieflaufen kann.

Für die falsche Fehlerdiagnose und die dadurch eigentlich überflüssige Reparatur (Getriebeaustausch) ist nicht der Hersteller des Fahrzeuges verantwortlich zu machen, das hat die durchführende Werkstatt verbockt...

Versuch es bei der Werkstatt noch mal im Guten, danach halt die nächste Härtestufe, u.s.w.

Wenn der sich auf stur stellt, bleibt wohl nur der "Rechtsweg"...

Jerry's Idee mit Rechtsschutz, notfalls ADAC oder Verbraucherverbänden ist die richtige Richtung!

Vielleicht solltest Du dann wirklich zu Autobild gehen.
Sollten die ablehnen, können wir ja dort mit mehreren Anträgen auf Deinen Fall aufmerksam machen, dann werden die sich des Falles bestimmt annehmen.

Für Deine Stimmungslage habe ich vollstes Verständnis und wünsche Dir von Herzen, dass das gut ausgeht.

Viele Grüße und allen Erfolg!

Holger

...der zur Zeit auch 2 Renault (Safrane Phase I, Modus 1,6 16V) besitzt, weil er einen davon geschenkt, einen geerbt hat und das, obwohl er sich mal geschworen hatte, nie wieder ein französisches Auto zu kaufen. Gekauft habe ich auch keins, trotzdem haben wir jetzt 2 davon.

Wie sagt der TÜV-Prüfer: Es sind so einfach strukturierte Menschen, die mit einer Sorte Weißbrot zufrieden sind, wollen aber derart komplizierte Autos bauen...
Von wegen "Createur d'automobil..."
Wären sie doch bei Käse, Wein und Champagner geblieben...
#198302
Hallo, mein Vorschlag ist: sammle alle Belege, Rechnungen, Kostenvoranschläge und Reparaturaufträge und übergebe den Fall deiner örtlichen Schiedsstelle. Für dich als Verbraucher ist es auf jeden Fall kostenlos und erstmal besser als jeder Rechtsanwalt(der ja schon für den Handschlag Geld verlangt :roll: ) Der Spruch der Schiedsstelle ist für die Werkstatt endgültig, für dich als Verbraucher aber nur ein Vorschlag, der Rechtsweg bleibt dir immer noch offen.

www.kfz-schiedsstellen.de/

Gruß Ulli

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