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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#560947
Moin ich hab einige Unimog 416 bei VDI Auktion gefunden. Eigentlich sehr interessant weil die nicht viel Km und Stunden haben. Feuerwehr halt. Nur haben die ja leider französische Papiere. Ist das ein Problem die hier anzumelden bzw zulassen.

Würde mich freuen über eine Antwort :D

Gruß Marc
Zuletzt geändert von unimogler-404 am 14.03.2022, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
#560948
Hallo Marc,

in der Regel ist das aus eigener Erfahrung kein Problem... Du benötigst die französischen Fahrzeugdokumente ("carte grise"... normalerweise erhältst Du eine Kopie, da das Original bei der Abmeldung eingezogen wird) und einen gültigen Kaufvertrag.

Bei der Prüforganisation Deines Vertrauens lässt Du dann eine Vollabnahme machen und kannst das Fahrzeug anschließend zulassen. Sofern Du aus Hessen kommst, muss im Rahmen der Zulassung noch die Bündelungsbehörde einbezogen werden.

Viele Grüße,
Torsten
#560950
Auch die Card Griese ist nicht zwingend notwendig, da der Fahrzeugtyp beim KBA bekannt ist. ES hilft für die Datenübernahme die K-Nummer zu kennen, dann muss der Prüfer nicht alles einzeln aufnehmen und eintragen. Die Daten können dann aus dem Systemübernommen werden. Vorraussetzung ist noch, dass die FGN nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Vollabnahme nach §21 StVZO ist allerdings immer notwendig bei Fahrzeugen aus dem Ausland.

Gruß
Markus

P.S.: Die Überschrift hat mich zuerst vermuten lassen, du willst einen Unimog in Frankreich zulasssen. Daher die Überschrift möglichst eindeutig wählen.
#560967
mhame hat geschrieben: 14.03.2022, 08:03 Auch die Card Griese ist nicht zwingend notwendig, da der Fahrzeugtyp beim KBA bekannt ist.
Hi Markus,

die Kopie der Carte grise ist bei uns nicht für die Vollabnahme, sondern für die Zulassungsstelle relevant und dient der Identifikation des Fahrzeugs (in Verbindung mit dem Kaufvertrag als Eigentumsnachweis). Unsere Zulassungsstelle gleicht z.B. bei Importfahrzeugen, die erstmals in D zugelassen werden, vor dem Abstempeln der Kennzeichen auch stets nochmal persönlich die Fahrgestellnummer ab... obwohl der TÜV dies im Rahmen der Vollabnahme ja auch schon getan hat.

Wie so oft kocht hier wohl jeder Landkreis ein wenig sein eigenes Süppchen...

Viele Grüße,
Torsten
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