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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#536870
Hallo zusammen,

ich weiß jetzt nicht ob meine Frage hier richtig ist, wenn nicht dann bitte verschieben.

Meinen Mog habe ich 2011 gekauft da hatte er keine Rückstrahler an den hinteren Schmutzfängern (ich habe Bilder von der Abholung angesehen) und einen aktuellen mängelfreien TÜV.

Bisher war ich 3 x zur HU und jedes mal bei anderen Prüferen, einmal sogar in der DEKRA-Zentrale.
Bei der HU letzte Woche ist dem Prüfer aufgefallen dass keine Rückstrahler an meinem Mog vorhanden waren.

Er wusste auch nicht wirklich ob da welche ran gehören und es gäbe jede Menge Ausnahmeregelungen. Auf dem Rechner des Prüfers ist ein 400 Seiten langes Dokument über die Beleuchtung abgelegt, das konnte er bei dem Betrieb grad nicht durchsehen. Wer kennt (wenn es die gibt) die Ausnahmeregelungen?

Meine Frage ist, müssen da welche dran sein, wenn ja welche Form und welche Maße oder Anbaumaße?

Ich habe schon etwas in der STVZO gesucht bin aber nicht wirklich fündig geworden.
#536873
Hallo Reiner,
Hier der Link


http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... 922291,117

Dieses Bild zeigt die originale Version MB zum Auslieferungszeitpunkt:
Werksbild MB Unimog 403
http://www.unimog-community.de/wp-conte ... ten-kl.jpg

Es gibt keine Ausnahmeregelung für Unimog

Gruß
Jochen
#536877
Hallo Jochen,

das es keine Ausnahme für Unimog gibt sehe ich auch so.
Evtl. war das mit der Ausnahme nicht ganz korrekt ausgedrückt, der Prüfer bezog das nicht direkt auf den Unimog sondern auf LOF-Fahrzeuge.

Mein Unimog ist ein 403.

Wenn man(9).1 liest dürfen die Rückstrahler nicht am SChmutzfänger befestigt werden da dieser sich ja bewegt. Oder wird das anders gedeutet?

(9) 1 Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. 2 Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

Zulässig wären laut Prüfer auch Rückleuchten mit integrierten Rückstrahler.
#536878
Hallo Reiner
die Rückstrahler werden nicht am Schmutzlappen sonder an Halter A4045400064 befestigt, das ist ein Gummiummantelter Blechstreifen, der bei Feindberührung nachgibt, aber wieder in seine Position zurückkehrt oder zurückgekehrt werden kann.
Ein Blick ins EPC hift, ansonsten solltest du dir bessere Vorbilder suchen :D
#536892
Hallo Helmut,

danke für die Info. Ich hab mal nachgeschaut und da gibts verschiedene Bilder wo man den Halter in natürlicher Größe sehen kann. Allerdings ist am 403 der Halter A416 546 00 43 mit Rückstrahler A 000 544 41 05 verbaut.

An meinem Deutz hatte ich auch solche reversierbaren Halter von GRANIT. Wenn ich von deren Material ausgehe, dann ist doch zuerst der Kotflügel zerstört bevor der Halter (beim rückwärtsfahren ins Gestrüpp) nach gibt.

Es sind auch Bilder zu finden auf denen der Rückstrahler nicht senkrecht angebaut ist, sondern auf die hintere Schräge des Kotflügels geschraubt ist.

Schon seit den 90ern wurde am SK wenn die originalen Rücklichter (mit internen Rückstrahlern) im Gelände zerstört wurden, auf den Zubehör von HELLA zurück gegriffen. Z. B. 2VD 003 567-371/377. Oder beim Einsatz am Fertiger schmelzen die großen Plastikteile beim ersten Einsatz gleich weg.

Die o. g. Lampen sind etwas groß für den Mog, aber ähnliches gibts ja auch etwas kleiner. Die jetzt verbauten 3-Kammerleuchten ersetze ich durch andere 3-Kammerleuchten mit integrierten Rückstrahlern das ist immer noch preiswerter als nur die Halter mit Rückstrahlern zu kaufen.
#536913
Hallo,

mir sind keine Ausnahmen für Fahrzeuge bekannt, warum auch. Technisch ist es kein Problem, Rückstrahler am Mog zu verbauen, sei es in den Rückleuchten integriert oder separat wie im Original.

Dass das Fehlen selbiger bei 3 HU nicht aufgefallen ist, heißt ja noch lange nicht, dass es so zulässig ist. Du hast vielmehr Glück, dass dir keiner auf den im dunkeln geparkten Mog draufgeknallt ist und dabei ein findiger Gutachter das Fehlen der Rückstrahler bemerkt hat. Dann wärst du vermutlich mit einer Teilschuld dran, da die HU immer nur eine "Momentaufnahme" ist, hätte dir der Hinweis auf eine 3 malig so bestandene HU auch dann nicht geholfen.

In Verbindung mit den eckigen Radabdeckungen gab es nur die abgewinkelten Gummihalter mit daran angeschraubten Rückstrahlern. Der Passus in den Vorschriften mit den beweglichen Fahrzeugteilen zielt eher darauf ab, dass man Rückstrahler nicht an einer Heckklappe, Bordwand o.ä. anschrauben darf, nicht auf einen beweglichen Gummihalter, der im normalen Betriebszustand seine Position behält.

Gruß,
Michael
#536949
Hallo Michael,

die Rückstrahler waren schon beim Kauf nicht dran und damit dürften die Prüfer (3 unterschiedliche seit 2007) welche die 3 letzten (beim Kauf beigelegten) mängelfreien HUs aus dem Dithmarschen, es auch nicht bemerkt haben.

Dass es damit zulässig wird habe ich nicht geschlussfolgert. Evtl. hat der Prüfer mit Ausnahme nur die Anbauorte gemeint?

Das es ein Problem für mich ist Rückstrahler anzubauen habe ich nicht geschrieben. Ich habe meine Art der Lösung schon dargestellt.

Ich hatte auch kein Glück dass mir im dunkeln keiner draufgeknallt ist.

Ich habe dem Glück nachgeholfen, denn der Mog war so lange ich ihn habe noch nie im dunkeln unterwegs und wurde somit nie im dunkeln auf öffentlicher Straße geparkt.

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