Hallo zusammen,
mit etwas Abstand will ich mal über die vielen Misserfolge und den einen Erfolg der letzten Woche berichten:
Dienstag: Der bei Mercedes bestellte Schalter für das Bremslicht ist auch eingetroffen. Nachmittags abgeholt und dann nach Brühl zum Unimog. Nach dem Einbau der erwartete Erfolg: Wenn man auf die Bremse tritt, dann gehen die Bremslichter auch! Also mit dem Unimog auf nach Hause. Am Tor noch mal Kontrolle der Bremslichter und… Ja leuchten tun sie, aber auch wenn man nicht auf der Bremse stand!
Die nächsten Male hat es dann funktioniert, bei einer Kontrolle auf dem Rückweg waren sie aber wiederum an. Das war dann aber auch das letzte Mal, dass ich dieses festgestellt habe, danach waren sie immer aus, wenn ich die Bremslichter kontrolliert habe. Und das habe ich noch öfters gemacht!
Mittwoch: Morgens zur Arbeit mit dem Unimog. Anrufe bei der GTÜ hatten ergeben, dass das Eintragen der Pritsche nur beim TÜV möglich ist. Also auf der Arbeit deutlich früher Schluss gemacht und ab zum TÜV in Bonn. Dort meine Wünsche vorgetragen: Pritsche eintragen und Fahrzeug braucht eine HU. Erste Reaktion war: Geht nicht, landwirtschaftliche Zugmaschinen haben keine Ladepritsche und warum ist der Unimog seit einem Jahr eine Lof Zugmaschine und hat seit zwei Jahren ein H-Kennzeichen? Das geht nicht, weil Änderungen müssen ja 30 Jahre her sein!
Nach viel Wartezeit kam er dann zurück und hatte seine Meinung nicht geändert.
Habe dann auf die 2003/37/EG Artikel 2 Buchstabe J verwiesen ("Zugmaschine" ein land- oder forstwirtschaftliches Kraft- Fahrzeug auf Rädern oder Gleisketten mit mindesten zwei Achsen und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km / h, dessen wesentlichen Funktion in der Erzeugung einer Zugkraft und das speziell zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für Land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Land- oder forstwirtschaftlichen Anteilen bestimmt;
es kann für den Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet und mit Beifahrersitzen ausgestattet sein). Die war ihm zu neu, der Unimog ist ja immerhin Baujahr 1980, gilt nach seiner Aussage dann nicht. Also habe ich auf Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV verwiesen. Dort steht in § 2 Punkt. 16 „land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind,
auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind“. Also eigentlich das Gleiche. Darüber wollte er dann immerhin schon mal nachdenken! Also ein erster Erfolg.
Dazu wollte er sich in einigen Tagen bei mir melden. Übrings, der Hinweis das in den entsprechenden Foren ich der einzige bin, der dieses Problem hat und alle anderen Lof Zugmaschine mit Ladefläche haben (dürfen), kam nur die Aussage, dass die alle dort keine Ahnung haben.
(Da habe ich von Euch aber einen anderen Eindruck!)
Habe ihn dann gefragt, ob er wenigsten die HU machen könnte (war ja schon zwei Monate über das Datum). Aussage war dann: Ja aber mit schwerwiegenden Mängeln, weil die Pritsche montiert ist! Bin dann völlig frustriert vom TÜV Hof in Bonn gefahren.
Auf der Rückfahrt kam mir dann die Idee, mal bei der Konkurrenz vorbei zufahren. Dort angekommen kam die Aussage, dass sie eine HU machen können, aber die Eintragung der Pritsche nicht. Damit müsste ich zum TÜV. Wir haben uns dann so geeinigt, dass wir erst mal die HU machen, damit ich legal weiter fahren kann. Jedenfalls habe ich dabei sehr viel gelernt und der Prüfer ist wohl zum ersten Mal Unimog gefahren. Die bei der Prüfung auftretenden Probleme konnten wir dann lösen. Weil sich die Anhängerkupplung nicht schwenkbaren ließ, ist der Prüfer extra zur Nachbarfirma gegangen und hat eine zwei Meter Brechstange geholt. Irgendwann ist mir dann bei der HU aufgefallen, dass das Vierkreis-Schutzventil nicht richtig funktioniert.
Mit Hinweis auf die ehemalig vorhandene Einkreisbremsanlage für Anhänger habe ich es aber geschafft, die Plakette zu bekommen.
Das neue Vierkreisschutzventil ist aber schon bestellt und kommt hoffentlich die Tage an. Danach den Unimog wieder auf seinen Stellplatz gebracht. Übrings hatte der Prüfer sich mehrfach über den Zustand des Unimogs positiv geäußert.
Freitag rief der TÜV aus Bonn dann an. Lof-Zugmaschine ginge dann doch mit Pritsche.
Aber der Zustand des Unimogs wäre so schlecht, dass er bei der Umschlüsselung gleich das H-Kennzeichen entziehen würde.
Auf meine Frage, was ihm an dem Unimog nicht gefallen würde, meinte er nur der gesamte Unimog. Also keine klare Aussage was man ändern sollte.
Also die HU habe ich ja, aber zum UVC-Sommertreffen werde ich nicht fahren können, weil ich ohne Pritsche den Übernachtungscontainer nicht laden kann. Und für das Eintragen der Ladefläche werde ich mir mal einen anderen TÜV suchen müssen.