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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#499076
Guten Abend.

ich habe mich gerade hier frisch angemeldet weil ich mir einen Unimog zulegen möchte...
so ich weiss is ein leidiges Thema hab hier auch schon ein bisschen gesucht doch die richtige antwort nicht gefunden.!!!
Zum Fahrzeug
es ist ein U1400 von der 427 Baureihe.
bj. 1994

so nun bin ich schon die ganze zeit am schauen wegen Versicherung .
mein Versicherungsmakler legt mir heute vor das ich im jahr 1450 ca. abdrücken soll und das nur auf Haftpflicht kann das wirklich sein ????
steuer sind es 285euro das is ja ok ...

Nun die Frage gibt's das auch billiger oder sowas .... ???

Für baldige antworten würde ich mich freuen ..

Vielen dank im vorraus
#499225
Hallo,
denke, wenn du privat bist, hat das keinen Einfluss.
Dem Irrtum unterliegen viele...

Als was ist der Mog zugelassen?
Als LKW: Bis 7,5t keine Fahrtenschreiber-Kontrollgerätepflicht bei Privatnutzung
Als Zugmaschine: ab 54PS gewichtsunabhängig Fahrtenschreiberpflicht, wenn nicht ausschließlich Nutzung in Land- oder Forstwirtschaft. Auch bei Privatnutzung.
Als Oldtimer (H-Kennzeichen, rote 07er): keine Fahrtenschreiberpflicht

Gruß,
Michael
#499253
Hallo Michael,

Deine Aussage
Als Zugmaschine: ab 54PS gewichtsunabhängig Fahrtenschreiberpflicht, wenn nicht ausschließlich Nutzung in Land- oder Forstwirtschaft. Auch bei Privatnutzung.

"beunruhigt" mich etwas.
Ich habe vor ein paar Monaten einen U 4023 neu zugelassen, als Zugmaschine. Abgelastet auf 7,49 t.
Der Unimog verfügt über keinen Fahrt-/ oder Fahrtenschreiber, EG Kontrollgerät o. ä..
Dennoch erfolgte die Zulassung ohne weitere Auflage. Widerspricht das Deiner Feststellung?

Beste Grüße

Guido
#499341
Hallo,
Ich habe vor ein paar Monaten einen U 4023 neu zugelassen, als Zugmaschine. Abgelastet auf 7,49 t.
Der Unimog verfügt über keinen Fahrt-/ oder Fahrtenschreiber, EG Kontrollgerät o. ä..
Dennoch erfolgte die Zulassung ohne weitere Auflage. Widerspricht das Deiner Feststellung?
Nein, denn ein Blick in die StVZO hilft weiter, in dem Fall muss man aber in den Anhang schauen:

"StVZO §72, Übergangsbestimmungen:
(...)
6e. § 57a Absatz 1 (Fahrtschreiber)
tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge.
(...)"


Dein Fall einer echten Neuzulassung eines Unimog als LoF-Zugmaschine dürfte wohl hier eher die Ausnahme darstellen.

Gruß,
Michael
#499619
Hallo,
Und wie sieht es aus mit einem unimog der kein fahrtenschreiber drin hat bzw nur nen normalen Tacho ohne das ein schaublatt rein kann??? :shock:
Den kann ich ja dann gar nicht zulassen auf privat oder???
Als LKW kein Problem. Als rein landwirtschaftlich genutzte Zugmaschine oder mit H-Kennzeichen auch. Normal zugelassen müsstest du einen Fahrtenschreiber oder ein EG-Kontrollgerät einbauen. Da viele (auch beim TÜV) das nicht wissen, klappt es trotzdem manchmal mit der Zulassung und/oder HU...

Gruß,
Michael
#499635
Hallo,

Klugscheißermodus an:
Als rein landwirtschaftlich genutzte Zugmaschine ... auch.
auch hier gibt's natürlich wieder Ausnahmen - in dem Fall hängt's am Faktor Zuladung/zul.Ges. - nur der Vollständigkeit halber. Wenn Leergewicht unter 4,5to dann Tachoscheibe oder wie die aktuellen elektronischen Derivate dazu auch immer heißen.

Klugscheißermodus aus:
Dürfte bei einem neuen Mog / 4023 aber kein Problem darstellen. :wink:

mfG
Axel
#499696
Hallo,
auch hier gibt's natürlich wieder Ausnahmen - in dem Fall hängt's am Faktor Zuladung/zul.Ges. - nur der Vollständigkeit halber. Wenn Leergewicht unter 4,5to dann Tachoscheibe oder wie die aktuellen elektronischen Derivate dazu auch immer heißen.
Mir ist kein entsprechendes Gesetz bzw. Verordnung bekannt, die sowas irgendwie vorgibt. Insbesondere kenn ich keinen Text, der auf ein Leergewicht abzielt. Lasse mich aber gern eines besseren belehren, nenne doch bitte mal die zugehörigen Gesetzes-/Verordnungstexte.
Dürfte bei einem neuen Mog / 4023 aber kein Problem darstellen.
Sowieso nicht, da ein 4023 kaum vor Januar 2013 erstmals zugelassen worden sein kann. So lange gibt es den noch nicht. Damit fällt er sowieso in die oben von mir genannte Vorschrift.

Gruß,
Michael
#499775
Hallo Michael,

hab mich da vor einiger Zeit schon wegen meines kleinen, etwas übergewichtigen 406-Dickerchens (7,5to zulGes) darum kümmern müssen - hatte mir das von verschiedenen Seiten "empfehlen" lassen und halte mich deshalb dran, ohne permanent die zugehörigen Paragraphen auswendig aufsagen zu können.
Hab jetzt mal die alten Unterlagen überflogen nach der Begründung. Was zu finden war, war tatsächlich der §57a, m.E. gab es aber zusätzlich noch mal ne Begründung bzgl. des Faktor's Zuladung/zul.Ges. - den Punkt kann ich aber nicht finden, also leider tatsächlich nicht belegen. Werd trotzdem weiter die Scheibe einlegen.
Sollte der Entfall des $57a für Neufahrzeuge bedeuten, das einmal etwas gelockert wird? Was wurde stattdessen eingeführt?

mfG
Axel
#499799
Hallo Axel,
Sollte der Entfall des $57a für Neufahrzeuge bedeuten, das einmal etwas gelockert wird? Was wurde stattdessen eingeführt?
Kann man so sehen, dass da etwas gelockert wird. Der Anteil von Fahrzeugen, bei denen nur der Fahrtenschreiber nach §57a gefordert wurde, war aber sowieso recht gering, reine Fahrtenschreiber werden meines Wissens spätestens seit Einführung des digitalen Tachographen sowieso nicht mehr hergestellt.

Gruß,
Michael
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