- 05.06.2016, 10:55
#489090
Hallo,
habe meinen Einachs-Anhänger vom Unimog zugelassen,weil bei einer Info- Veranstaltung durch die
Polizei gesagt wurde,dass Anhänger auch wenn diese ein 25 Km-Schild tragen und die Geschwindigkeit eingehalten mit Folgekennzeichen und dem Zweck zum Übernachten gedacht sind,also keinem Lof-Zweck
dienen, verboten sind.
Bei Fragen,wegen der Besteuerung mit dem Zollamt,wurde des weiteren gesagt,dass bei solchen Fahrten
das Zugfahrzeug eben falls versteuert sein müsse.
Aussage Zollamt:bei solchen Fahrten,Meldung an Zollamt(Datum,von-bis)Mindestversteuerung von
4-Wochen.
Da hat man wieder eine Lücke entdeckt,wie man an Geld kommt.
An alle Experten? bitte alles unternehmen,dieser Geldgier des Staates Einhalt gebieten .
Zu meinem Anhänger,der wurde aus Teilen der US-Armee,Achse,Federn,Rückwand zusammengebaut.
Hersteller laut Typenschild ist eine Hängebaufirma,die nicht mehr existiert,Baujahr ist laut Typenschild
1948,der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2000 Kg,zugelassen wurde dieser mit 1000 Kg,
Vom TÜV wurde eine Betriebserlaubnis erstellt auf 40 Km,H.
Wenn ich den Anhänger für Lof-Zwecke einsetze,entferne ich das Nummernschild,mache ein Folgekennzeichen hin und ein 25Km Schild,dann darf ich mit 3700Kg Gesamtmasse Fahren.
Der Anhänger hat normalerweise eine Saison-Zulassung.
Grüße, Manfred
habe meinen Einachs-Anhänger vom Unimog zugelassen,weil bei einer Info- Veranstaltung durch die
Polizei gesagt wurde,dass Anhänger auch wenn diese ein 25 Km-Schild tragen und die Geschwindigkeit eingehalten mit Folgekennzeichen und dem Zweck zum Übernachten gedacht sind,also keinem Lof-Zweck
dienen, verboten sind.
Bei Fragen,wegen der Besteuerung mit dem Zollamt,wurde des weiteren gesagt,dass bei solchen Fahrten
das Zugfahrzeug eben falls versteuert sein müsse.
Aussage Zollamt:bei solchen Fahrten,Meldung an Zollamt(Datum,von-bis)Mindestversteuerung von
4-Wochen.
Da hat man wieder eine Lücke entdeckt,wie man an Geld kommt.
An alle Experten? bitte alles unternehmen,dieser Geldgier des Staates Einhalt gebieten .
Zu meinem Anhänger,der wurde aus Teilen der US-Armee,Achse,Federn,Rückwand zusammengebaut.
Hersteller laut Typenschild ist eine Hängebaufirma,die nicht mehr existiert,Baujahr ist laut Typenschild
1948,der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2000 Kg,zugelassen wurde dieser mit 1000 Kg,
Vom TÜV wurde eine Betriebserlaubnis erstellt auf 40 Km,H.
Wenn ich den Anhänger für Lof-Zwecke einsetze,entferne ich das Nummernschild,mache ein Folgekennzeichen hin und ein 25Km Schild,dann darf ich mit 3700Kg Gesamtmasse Fahren.
Der Anhänger hat normalerweise eine Saison-Zulassung.
Grüße, Manfred