- 20.08.2014, 17:44
#451907
Hallo,
Würde man jetzt fordern, dass sich diese Vorschriften bei einer Ablastung nicht ändern dürften, mit dem Argument, dass das Fahrzeug ja für die höhere Klasse gebaut sei, wäre im Umkehrschluß auch zu fordern, dass eine Ablastung, die nur dazu dient, die Vorteile der "kleineren" Klasse zu erreichen (HU-Frist, Führerschein) auch gleich abzulehnen wäre.
Gruß,
Michael
Klasse finde ich Seite 41. Beispiel Ablastungen: bei unterschreiten der Gewichtsgrenzen, z.B. ändern der Sicherheitsgurte.. oder so...Nun, auf der einen Seite wird doch abgelastet, damit man die Vorteile ausnutzen kann. Die wären z.B. 2- statt 1-jährige HU-Fristen, Fahren mit FS-Klasse B statt C1, weniger Steuern dank geringerem zul. GG. Auf der anderen Seite gibt es da vielleicht auch Nachteile, da für Fahrzeuge anderer Gewichtsklassen (und bis 3,5t ist eben eine andere Klasse als über 3,5 bis 7,5t) andere Bauvorschriften gelten. Auch wenn sich vom Prinzip her am Fahrzeug nichts ändert, gelten dafür aber dann andere Vorschriften. Im einfachen Fall kann es dann sein, dass da Gurte reinmüssen, im komplizierteren Fall ist die Ablastung nicht möglich, weil sie unmögliche Umbauten erfordern würden.
Würde man jetzt fordern, dass sich diese Vorschriften bei einer Ablastung nicht ändern dürften, mit dem Argument, dass das Fahrzeug ja für die höhere Klasse gebaut sei, wäre im Umkehrschluß auch zu fordern, dass eine Ablastung, die nur dazu dient, die Vorteile der "kleineren" Klasse zu erreichen (HU-Frist, Führerschein) auch gleich abzulehnen wäre.
Gruß,
Michael