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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#451907
Hallo,
Klasse finde ich Seite 41. Beispiel Ablastungen: bei unterschreiten der Gewichtsgrenzen, z.B. ändern der Sicherheitsgurte.. :mrgreen: oder so... :mauer
Nun, auf der einen Seite wird doch abgelastet, damit man die Vorteile ausnutzen kann. Die wären z.B. 2- statt 1-jährige HU-Fristen, Fahren mit FS-Klasse B statt C1, weniger Steuern dank geringerem zul. GG. Auf der anderen Seite gibt es da vielleicht auch Nachteile, da für Fahrzeuge anderer Gewichtsklassen (und bis 3,5t ist eben eine andere Klasse als über 3,5 bis 7,5t) andere Bauvorschriften gelten. Auch wenn sich vom Prinzip her am Fahrzeug nichts ändert, gelten dafür aber dann andere Vorschriften. Im einfachen Fall kann es dann sein, dass da Gurte reinmüssen, im komplizierteren Fall ist die Ablastung nicht möglich, weil sie unmögliche Umbauten erfordern würden.

Würde man jetzt fordern, dass sich diese Vorschriften bei einer Ablastung nicht ändern dürften, mit dem Argument, dass das Fahrzeug ja für die höhere Klasse gebaut sei, wäre im Umkehrschluß auch zu fordern, dass eine Ablastung, die nur dazu dient, die Vorteile der "kleineren" Klasse zu erreichen (HU-Frist, Führerschein) auch gleich abzulehnen wäre.

Gruß,
Michael
#451932
GHallo
Klasse finde ich Seite 41. Beispiel Ablastungen: bei unterschreiten der Gewichtsgrenzen, z.B. ändern der Sicherheitsgurte.. :mrgreen: oder so... :mauer
na gehts noch? Wie Michael schon schreibt, gelten für die unterschiedlichen Klassen auch unterschiedliche Bedingungen. Z.B. entfällt unter 3,5t die bbH, da sind die Gurte noch das geringste Problem.
Bevor man in die Tasten hämmert, kurz nachdenken, ansonsten wenn man keine Ahnung hat ........
#451940
Hallo Ihr 2!
nehmt Ihr zwei Drogen oder bekommt Ihr Geld um das Forum in Grund und Boden zu schreiben????
Ich kenne Leute die lachen über mein Posting, die kennt Ihr beide aber nicht.

Wenn ein Fahrzeug Gurte besitzt, und wird abgelastet, heißt es nicht mehr seiner baulichen Möglichkeit belastet, müssen die Gurte geändert werden??
Wieso reichen die Gurte dann? wenn das Fahrzeug leer im Straßenverkehr bewegt wird....das sind einfach nur lustige Gedankenspiele von Leuten die sich unterhalten wollen.... das was Ihr zwei nicht so kapiert. Ihr seit keine Vollzugsbeamte des Staates.. hier ist ein Unimog-Forum....

Darüber schmunzel ich. Und sehr viele von den paar die hier noch anwesend sind. Das nennt man Humor. Das was Ihr beide vom Stapel lasst ist ohne Worte.

Da Ihr beide schon wieder gegen mich postet, nehme ich das persönlich. Und du Helmut, bist Moderator?
Und jetzt kannst du drohen oder sperren wie dir beliebt. Ich weis was ich zu tun habe.

Ich fasse es net....
#451950
Hallo
Und du Helmut, bist Moderator?
zur allgemeinen Info und zur eindeutigen Klarstellung, wenn ich als Moderator schreibe ist die Schriffarbe blau

Schreibe ich schwarz, bin ich User wie Fitz und Hannes.
Ob du das persönlich nimmst ist deine eigene Sache.
Dass sich die Vorschriften nicht für die Belastung jedes einzelnen Fahrzeuges ändern sondern für die jeweilige Fahrzeugklassen vorgeschrieben sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Wird die Fahrzeugklasse geändert, sind halt die neuen Vorschriften gültig. Das könnte bei den Gurten z.B. der Umbau von Beckengurt auf Dreipunktgurt sein, der Punkt wurde ja nur beispielhaft angeführt. Anderer Punkt wäre z.B. die Höhe der Anhängerkupplung bei N1 und N2. Weshalb es unterschiedliche Bauvorschrift für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen existieren ist sicherlich auch im Interesse jedes Einzelnen. Dass für Tankwagen höhere Anforderungen gelten dient der Sicherheit aller, dass ein ATV diese nicht erfüllen muss, macht das Fahrzeug halt auch für den kleinen Geldbeutel erschwinglich. Was daran verwerflich sein soll würde ich mal gerne wissen.

Deine Gedankenspiele und dein Humor solltest direkt mit einer BA vesehen. :idee
#451962
Hallo,

@Festus: Es ist nicht das erste Mal, dass mir dein Stil auffällt. Ich habe in sachlicher Form auf deinen Beitrag geantwortet, ich brauche mir also nicht vorwerfen zu lassen, dass ich Drogen nehme und bestimmt auch nicht, dass ich das Forum in Grund und Boden schreibe und dafür Geld bekäme. Mäßige bitte deine Ausdrucksweise. In anderen Foren bekommen User für solche Aussagen einen Rauswurf oder Schreibsperre, ich denke, die wäre auch hier angebracht.

Ich weiß auch nicht, was du an den gegebenen Vorschriften so witzig findest, ich lache über vieles, über das aber nicht. Man könnte sonst ja auch drüber lachen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug einmal Führerschein Klasse C1 benötigt wird, einmal Klasse B, nachdem einfach nur in den Papieren eine Zeile geändert wird. Solange das Fahrzeug nicht über 3,5t inklusive Beladung wiegt, ist es ja das gleiche Fahrzeug mit gleichen Randbedingungen. Wenn ich dann noch lese, dass einige sogar ihren 406er, der schon leer knapp an der 3,5t-Grenze liegt, ablasten, um dann mit dem PKW-Führerschein das Teil fahren zu dürfen (um das überhaupt zu erreichen, werden dann noch die Pritsche, Kraftheber, Zapfwellen oder sonstige Anbauteile erst zum wiegen demontiert und anschließend wieder drangeschraubt), sich anschließend aber um Zuladung nicht scheren, denn "der kann ja locker 6t ab", vergeht mir das Lachen zum Thema ablasten vollends. Ich kenn dazu zu viele schlechte Beispiele, als dass das noch witzig wäre.

Und ja, das hat auch u.U. mit Sicherheitsgurten zu tun, was ist daran witzig? Fahrzeuge bis 3,5t dürfen z.B. so schnell fahren, wie sie wollen, drüber gilt zumindest für die meisten Unimog maximal Tempo 80, auch wenn er schneller könnte. Spielt jetzt zwar beim 421er sicher eine untergeordnete Rolle, der Gesetzgeber hat aber die Vorschriften nicht an einzelne Fahrzeugtypen gebunden.

Findest du es denn auch witzig, dass ein Bus erst eine 100er-Zulassung erhält, wenn an bestimmten bzw. allen (abhängig von der Erstzulassung) Sitzen Gurten vorhanden sind und sonst eben nur 80 fahren darf? Ich nicht, als Fahrgast eines Busses finde ich das durchaus vernünftig.

Gruß,
Michael
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