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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#435397
Hallo Kollegen,
ich habe einen Lanz D3500 BJ 1939 im originalen Zustand mit 6 Gängen und ohne Beleuchtung.
Nun möchte ich diesen für die Stasse zulassen.
Welche Möglichkeiten gibt es den Traktor auf der Strasse bewegen zu können ohne den originalen Zustand durch Nachrüsten einer Lichtanlage zu zerstören?
Danke für eure Hilfe.
Gruss
Torsten
#435399
Hallo Torsten,

um Beleuchtung einschließlich Blinker und Warnblinkanlage wirst Du für den öffentlichen Straßenverkehr nicht herumkommen. Ohne kannst Du nur im Garten fahren.
#435412
Hallo

für die Nachrüstung von Beleuchtung gibt es nur eingeschränkte und für Blinker keine Übergangsregelung. Somit ist für alle Fahrzeuge die in der StVZO festgelegte Beleuchtung vorgeschrieben.
Blinker müssen alle Fahrzeuge haben, selbst die alten Winkersysteme müssen auf blinkende Beleuchtung umgerüstet werden.
Einziger Ausweg wären Magnethalterungen, aber ein Lanz schüttelt alles von sich ab.
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