- 20.06.2013, 10:41
#419577
Hallo zusammen,
ich kann demnächst einen U1300L (Plane/Spriegel) von der Bundeswehr abholen um ihn einer Verwendung im Katastrophenschutz zuzuführen (Für unsere örtliche DLRG).
Auf welchen "Ärger" muss ich mich einstellen?
Vollabnahme nach §21? Es soll als "So. KFZ Zivilschutz" zugelassen werden.
Lackieren ist klar, BW-Beleuchtung entfernen ist klar.
Was kommt sonst noch?
Blaulich / Einsatzhorn / Funk
zusätzliche Spiegel
Kugelkopfkupplung (einklappbar wegen dem Böschungswinkel )
Weiße Plane.... wo bekommt man sowas?
Viele Grüße!
Carsten
ich kann demnächst einen U1300L (Plane/Spriegel) von der Bundeswehr abholen um ihn einer Verwendung im Katastrophenschutz zuzuführen (Für unsere örtliche DLRG).
Auf welchen "Ärger" muss ich mich einstellen?
Vollabnahme nach §21? Es soll als "So. KFZ Zivilschutz" zugelassen werden.
Lackieren ist klar, BW-Beleuchtung entfernen ist klar.
Was kommt sonst noch?
Blaulich / Einsatzhorn / Funk
zusätzliche Spiegel
Kugelkopfkupplung (einklappbar wegen dem Böschungswinkel )
Weiße Plane.... wo bekommt man sowas?
Viele Grüße!
Carsten