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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#419577
Hallo zusammen,

ich kann demnächst einen U1300L (Plane/Spriegel) von der Bundeswehr abholen um ihn einer Verwendung im Katastrophenschutz zuzuführen (Für unsere örtliche DLRG).

Auf welchen "Ärger" muss ich mich einstellen?

Vollabnahme nach §21? Es soll als "So. KFZ Zivilschutz" zugelassen werden.
Lackieren ist klar, BW-Beleuchtung entfernen ist klar.

Was kommt sonst noch?

Blaulich / Einsatzhorn / Funk
zusätzliche Spiegel
Kugelkopfkupplung (einklappbar wegen dem Böschungswinkel ;-) )
Weiße Plane.... wo bekommt man sowas?


Viele Grüße!

Carsten
#419809
Hallo,

ob das ganze jetzt Vollabnahme heißt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Du bekommst vom Bund nur eine Datenbestätigung und keinen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung. Damit musst du zu einer Abnahme beim TÜV zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Erst damit kannst du dann das Fahrzeug zulassung und erhältst eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Im Rahmen der Abnahme beim TÜV können, wenn schon umgebaut, auch gleich eine Umschlüsselung erfolgen und andere Dinge eingetragen werden (andere AHK, Sondersignalanlage).

Planen kann dir jeder LKW-Planenhersteller anfertigen. Meist muss man dazu das Fahrzeug mal als "Muster" vorbeibringen.

Gruß,
Michael
#419819
Hallo,
dann macht doch am besten ne Vollabnahme.... es gibt bestimmt noch Prüfer die damit Geld verdienen...Wie an anderer 'Stelle schon oft gepostet!
Fahrzeuge die von der Bundeswehr zugelassen werden haben eine Betriebserlaubniss!
Sogar wenn das nicht "vorhanden sein" einer Flugzulassung den Steuerzahler Milonen Euros kostet. War glaube ich erst letzt in den Nachrichten.
Der Aussteller einer Betriebserlaubniss kann, wenn die Kopie eines Fahrzeuges durch fortlaufende Nummer unterschieden werden kann (Nennt man auch Fahrgestellnr.). "Einen"-einzigen Brief ausstellen. Das heißt !
1 Brief für die Bundeswehr. Verkauft die Bundeswehr ein Fahrzeug, stellt sie eine Bescheinigung aus! Zur Ausstellung eines KFZ-Briefes. Denn diesen müsste sonst der Inhaber der Betriebserlaubniss ausstellen. (Mercedes Benz - Unimog)

Nach der Durchführung einer HU kann man Zulassen. Es sei denn man trifft die falschen Leute.

Hier ein link über Betriebserlaubniss! Aber bitte nicht lesen.... bitte ne Vollabnahme machen.. :ironie

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_20.php
#419844
Hallo Carsten,

vielleicht kann ich Dir an Hand unseres MTW-DLRG ein paar Tips geben.

Die OG Warburg hat mit der Jugendgruppe unter meiner Leitung einen MTW der Feuerwehr (O212) in einer MTW-DLRG umgebaut und restauriert. Wir haben dafür über 650 Mann-Fraustunden gebraucht. Die Kosten für den Fahrzeugneuaufbau beliefen sich auf ca. 4000€ ohne Fahrzeuganschaffung.

Mein TIP: alle geplanten Arbeiten mit dem TÜV-Prüfer absprechen.

Eine Zulassung als "So. KFZ Zivilschutz" ist erst möglich wenn auch die Lackierung in Weiß-Rot abgeschlossen ist.

Die Olive Farbe (Kunstharz) läßt sich nur nass schleifen, eine schei…. Arbeit. ERGO: von mehreren Entlackern, Lackierern ein Angebot einholen, oder selbst machen. Alle Vorarbeiten: Schweißen, Schleifen, Spachteln, Grundieren wurden durch die Jugend unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes durchgeführt. Heute können auch unsere Badenixen mit einer Flex umgehen!

Gleiches gilt für die Funk und Blaulichtausstattung. Wir haben alle mechanischen Arbeiten und die Vorverkabelung mit der Jugendgruppe durchgeführt und den Anschluß an die KFZ-Elo durch einen befreundeten Bosch-Dienst ausführen lassen.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Gruß und gutes Gelingen
Klaus-Peter
Trans-mog
Dateianhänge:
DLRG-MTW bei der Indienststellung
DLRG-MTW bei der Indienststellung
DLRG-MTW bei der Indienststellung.JPG (84.45 KiB) 2197 mal betrachtet
#419851
Hallo,
Nach der Durchführung einer HU kann man Zulassen.
Mag durchaus prinzipiell so sein. Trotzdem musst du üblicherweise (ich gehe jetzt mal nicht vom Sonderfall H-Zulassung aus, da kann man über Originalität noch streiten) die Tarnbeleuchtung entfernen. Sollte die eingetragen sein (ich hab mal einen Stromerzeugeranhänger des ehem. Katastrophenschutzes zivil angemeldet, da war ein entsprechender Eintrag im schon vorhandenen Brief), muss der Eintrag raus, was nur über eine Änderungsabnahme geht. Im vorliegenden Fall erfolgen dann noch mindestens zwei Änderungsabnahmen, in denen die Fahrzeugart geändert und die SoSi-Anlage eingetragen werden müssen. Da könnte es durchaus sein, dass eine "Vollabnahme" (bzw. die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis) billiger ist. Seitens der Zulassungsstelle ist's sowieso egal, da auf jeden Fall neue Fahrzeugdokumente ausgestellt werden müssen.

Gruß,
Michael

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