- 20.12.2012, 22:19
#403539
Hallo Leute,
ich habe durch Zufall, und weil ich selbst von betroffen bin, die freudige Nachricht von einem TÜV Beamten bekommen, das ab Januar 2013 die Gewichtsregelung (Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muß unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegen) wegfällt!!
Leider konnte ich die neue Regelung noch nicht bei den Online Gesetzestexten finden, aber beim Landkreis München habe ich folgendes gefunden:
Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E: Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
Der ganze Text:
http://www.landkreis-muenchen.de/auto-v ... n-ab-2013/
Viel Spaß beim lesen!
Steigen jetzt die Preise für Deichselanhänger
Gruß Jens
ich habe durch Zufall, und weil ich selbst von betroffen bin, die freudige Nachricht von einem TÜV Beamten bekommen, das ab Januar 2013 die Gewichtsregelung (Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muß unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegen) wegfällt!!
Leider konnte ich die neue Regelung noch nicht bei den Online Gesetzestexten finden, aber beim Landkreis München habe ich folgendes gefunden:
Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E: Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
Der ganze Text:
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Gruß Jens
Unimog 403123 Bj10/80 75PS ursprüngliches Kranfahrzeug. Umbau 1989 in normale Zugmaschine. Seit 2012 Umschlüsselung in LOF Zugmaschine und Historische Zulassung