- 17.09.2012, 21:24
#393372
Moins,
für meine Rentenversicherung habe ich ein paar alte Unterlagen gesichtet. Dabei ist mir der "Lehrvertrag für Landwirtschaftslehrlinge", dem ich seinerzeit verpflichtet war, in die Hände gefallen.
Unter
amüsierte Grüße
Ulli
für meine Rentenversicherung habe ich ein paar alte Unterlagen gesichtet. Dabei ist mir der "Lehrvertrag für Landwirtschaftslehrlinge", dem ich seinerzeit verpflichtet war, in die Hände gefallen.
Unter
V. Pflichten des Lehrlingsist u.a. zu lesen
Der Lehrling verpflichtet sich:Nein, der Lehrvertrag ist nicht aus "Adolfs" Zeiten, er ist von 1968!
- nach bestem Wissen und Können den Anordnungen des Lehrherrn nachzukommen und fleißig und pünktlich alle dienstlichen Verpflichtungen auszuführen
- dem Lehrherrn und anderen Vorgesetzten Gehorsam zu erweisen und die im Betrieb und im Haus bestehende Ordnung streng einzuhalten
- sich jederzeit so zu führen, wie man es von einem deutschen Jungen erwartet.
amüsierte Grüße
Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
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