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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#324327
Hallo allzweck,
mit 62 km darfst du auf die autobahn. um diese hürde zu schaffen, mußt du beim tüv vorfahren. da sollte der herr ing. dir sagen können was er will, bzw.ob es überhaupt möglich ist.
beispiel: bergeaufbau zur rettung defekter LKW mit 60 km zulassung ist ca. 30% billiger wie einer mit 62 km zulassung. alles nur eine geldfrage und den einsatzzweck. frage unbedingt nach den kosten einer eintragung. wird auf eine eventuelle einzelabnahme hinaus laufen.
damit wären die 30% ersparniss im beispiel in die kasse des tüv gewandert.
das beispiel ist von 1985 bei einem damaligen arbeitgeber. ob sich daran im zuge der EU was geändert hat, kann ich dir aber nicht sagen! aber sag uns doch deinen richtigen namen, daß mögen wir hier wegen des familiären zusammenhalts........

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
Membran esp om 636

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