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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Themen, die nichts mit dem Unimog zu tun haben, können hier gepostet werden.
#320957
Moin Moin
ich weiss dass das hier der Technik bereich ist, trotzdem hoffe ich das meine Suche hier geduldet wird, da die meisten sicher zuerst dieses Technikforum ansteuern.

Ich suche dringend einen lieben Menschen, der Lust hat in Hamburg mit einem U1000 (Schneeschild und Streuer) zu arbeiten.

Der Mog wird natürlich von uns gestellt und darf auch gerne mit nach Hause genommen werden, für die Zeit des Winters.

Die Bezahlung ist überdurchschnittlich gut !

Allerdings muss der Fahrer dafür spontan sein und darf auch keine Angst vor langen Arbeitszeiten haben.

Ich hoffe sehr dass es hier Menschen gibt, die Zeit und Lust haben dieses Angebot anzunehmen.

Für weitere Fragen gerne anrufen unter 0178 / 55 32 834
#320983
nachtrag..... ist natürlich ein reiner Winterjob bis ca. März 2011
Gerne auch im nächstem Winter ! Ideal für selbstständige !
Und an die Macher dieser Seite.... wäre toll wenn Ihr den Beitrag bis Mittwoch oder so in den Technikforum lasst.
Danach dürft Ihr ihn gerne verschieben oder ganz streichen.
Lieben Gruß an alle Mogler
P.S Vielleicht gibt es ja hier einen Hamburger bzw. Umgebung, der jemanden kennt, der dieses Forum hier garnicht besucht aber Intresse an dem Job hat.
#321006
Hallo

der Lust hat in Hamburg mit einem U1000 (Schneeschild und Streuer) zu arbeiten. .....
Allerdings muss der Fahrer dafür spontan sein und darf auch keine Angst vor langen Arbeitszeiten haben.
ist natürlich ein reiner Winterjob bis ca. März 2011
Gerne auch im nächstem Winter ......
aber Intresse an dem Job hat.
Das ist somit gewerbliches Fahren. Damit fällt der Job unter die Sozial-Vorschriften der Fahrpersonal-Verordnung.
Das Fahrzeug muss mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein, welches die Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnet.
Die maximal zulässigen Lenkzeiten sind strikt einzuhalten, sonst gibt es Bußgeld und Bonus-Punkte beim KBA.
Darüber sollte der Fahrer unbedingt aufgeklärt werden. Weiterhin ist die Zusatz-Ausbildung zum Berufskraftfahrer erforderlich.
#321011
sorry aber so einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen oder gehört. Nichts an diesem Beitrag ist so richtig, weder das EG- Gerät noch die Ruhe und Lenkzeiten (wir haben eine Ausnahmegenehmigung im Winterdienst)oder gar das dafür eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer erforderlich ist.
Ich weiss nicht woher du sowas hast.
Stell Dir mal vor, alle Winterdienstfahrer würden sich an die Ruhe und Lenkzeiten halten oder gar eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben.
Dann würde nix mehr gehen !!!
Du darfst ja auch mit nem C/CE Führerschein LKW-Fahrer sein, unabhängig von einer Ausbildung. Für den U1000 brauchst du lediglich einen alten Führerschein der Klasse 3.
Die Ruhe und Lenkzeiten lernst du schon in der Fahrschule (Klasse C/CE), und werden auch in der Theoretischen Prüfung ausführlich abgefragt, aber wie gesagt, wir haben eine Ausnahmegenehmigung und dürfen bis 50km ausserhalb Hamburg ohne EG-Gerät fahren ;-) Das gleiche gilt übrigens auch für Abschleppwagen z.b im Auftrag des ADAC.

@ Barney
Nachdem ich hier der Mod bin darf ich um eine etwas gepflegtere Wortwahl bitten. Auch im Internet gelten Benimm-Regeln - selbst wenn man sich nicht direkt gegenueber sitzt.
Rabatt fuer Fischkoepfe gibt's dabei keinen, sagt der ...
-M- <Mod> aus Bayer :wink:
#321017
Helmut-Schmitz hat geschrieben:
Das Fahrzeug muss mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein, welches die Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnet.
Die maximal zulässigen Lenkzeiten sind strikt einzuhalten, sonst gibt es Bußgeld und Bonus-Punkte beim KBA.
Das ist IMHO nicht richtig.
Wenn auf privatem Grund (Werksgelände) geräumt wird, braucht man das alles nicht. Werden öffentliche Straßen geräumt, muss ein Auftrag einer Behörde (Straßenbauamt, Stadt, etc.) vorliegen. Dann gelten weder Fahrtenschreiberpflicht noch die Einhaltung von Lenkzeiten. Siehe -> §18 FPersV Abs. 1. und 8.
Darüber sollte der Fahrer unbedingt aufgeklärt werden. Weiterhin ist die Zusatz-Ausbildung zum Berufskraftfahrer erforderlich.
Besitzständler mit Prüfung vor 2009 müssen bis spätestens 2014 einen Weiterbildungskurs absolvieren. Hier ist also nicht zwingend ein Berufskraftfahrer notwendig.

Gruß
Wolf-Dieter
#321215
Kann mich Barny nur anschließen.
Auch ich suche in Düsseldorf einen gewissenhaften Mog-Fahrer, da ich nicht nur alleine auf dem Bock sitzen möchte.
Letztes Jahr waren nach 18 Stunden die Akkus dermaßen leer, das ich fast eingeschlafen wäre.
Man läßt halt nicht jeden auf seinen Mog, der gerade im Winter die beste Quelle, aber auich wichtigstes Gerät ist.

Also, wenn jemand Verantwortungsbewußt ist, Unimog erfahrung hat ggf vom Bund und Flexibel ist, bitte auch bei mir melden über die Internetsite
Werkstätten rund um Kassel

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