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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#271057
Versicherungsschutz für den Unimog und Sammlung mit Werkzeug.

Vor einiger Zeit ist ein Unimog durch ein Feuer zerstört worden. Dann kommen immer wieder die Fragen : Wie ist der Unimog richtig versichert ? Welche Versicherung zahlt ? Und was ist mit dem ganzen Werkzeug, Material und Ersatzteilen?

Das ist gar nicht so einfach – zumindest was das Zubehör und Ersatzteile usw betrifft.
Der Unimog ist, solange er zugelassen ist ganz einfach versicherbar über eine Teilkasko.
In der Teilkasko genießt der Unimog Versicherungsschutz gegen Feuer, Sturm Hagel, Einbruch Diebstahl und Wildschäden sowie Glas.
Wenn ein Kaskoversicherter Unimog abgemeldet wird – kann er noch auf Wunsch des Kunden 1 Jahr lang beitragsfreien Versicherungsschutz genießen. Danach muss er separat versichert werden.
Dabei gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Entweder beim KFZ Versicherer als sogenannte Ruhendversicherung (§ 5 der AKB) , die Versicherer verlangen hierfür in der Regel 50 % des Beitrages als wenn er zugelassen wäre.
Oder als sogenannte „Inhaltsversicherung“ oder „Inventarversicherung“. Hier kann man auch expliziet die Gefahren Feuer und Diebstahl versichern, wobei man über eine Inhaltsversicherung auch noch wesentlich mehr versichern kann – aber dazu später mehr.
Bei der Wahl als Inhaltsversicherung das abgemeldete Fahrzeug und Material zu versichern, tun sich viele Gesellschaften schwer. Nach unserer Erfahrung gibt es wirklich nur wenige die sich wirklich mit so was beschäftigen. Dann gilt es auch oft Sicherungsmassnahmen und Vorschriften zu beachten. Wenn das Fahrzeug in Schuppen oder Scheunen untergebracht ist, wird es gleich noch doppelt schwerer eine richtige Versicherung zu finden.

Was ist bei einem Brand mit dem Werkzug und den Ersatzteilen?
Diese sind nicht über KFZ versicherbar – ausser Sommer – Winterreifen. Für so was brauch ich dann entweder die Inhaltsversicherung oder aber Hausratversicherung.
Hausratversicherung? Werden jetzt viele Fragen. Ja, wenn das Fahrzeug am Haus in der Garage oder Scheune oder Halle steht, kann ich so mein Werkzeug und Material inkl. Ersatzteile über eine Hausrat versichern. Aber auch da gibt es schnell Probleme: Die Garage , Scheune oder Halle darf nicht weiter als ca. 200 m, oder besser noch – sie muss in Sichtweite zum Haus sich befinden. Dann kann ich diese Dinge mitversichern – sofern der Versicherer dies anbietet.
Aber was ist mit den Hallen und Scheunen und Garagen die viel weiter weg sind –möglicherweise im Nachbarort oder ausserhalb vom Ort?
Hier kann dann nur noch eine Inhaltsversicherung helfen und da eine richtige Versicherung zu finden ist sehr schwer. Nicht zu vergessen die Beiträge. Stehen die in einem gesunden Verhältnis zum gewährten Versicherungsschutz?

Welchen Versicherungsschutz wähle ich also für welche Situation, bzw. welche Versicherungen sind möglich:


KFZ angemeldet Nur Teilkaso möglich
KFZ abgemeldet Teilkasko und Inhalt möglich
Ersatzteile in Garage (am Haus) manchmal in Hausrat möglich
Werkzeug in Garage (am Haus) manchmal in Hausrat möglich
Ersatzteile ausserhalb Nur bedingt in Hausrat möglich, Inhalt ja
Werkzeuge ausserhalb Nur bedingt in Hausrat möglich, Inhalt ja

Aber Achtung: Wenn Sie Werkzeuge und Material ausserhalb der Wohnanschrift über die Hausrat Versicherung mitversichern wollen – so ist das nicht bei allen Versicherern möglich. Über unsere Partner sehr wohl. Wir haben sowohl für den Sammler als auch für normale Aufwendige Hobby Anwender die passende Versicherung. Fragen Sie uns , wir beraten Sie gerne.
#496172
Hallo Tom

kommt auf den Zustand des Fahrzeuges an.
Ist das gute Stück restauriert und du hast ordentlich Euros darin vergraben,würde ich mir ein Gutachten erstellen lassen. Nur so kannst du im Schadensfall auch davon ausgehen wieder annähernd an dein Geld zu kommen. Ich habe meins für ein Kfz beim Sachverständigen vom TÜV Süd machen lassen. Die Versicherung braucht einen Anhaltspunkt für die Versicherungssumme.

Gruß Andreas
#561212
Hallo
Fahrzeuge ohne Aufbauten sind nur zu Überführungszwecken zulässig. Dafür gibt es eigene Fahrzeugklassen die sich in zGM und Fahrzeugart unterscheiden, z.B. LKW-Fahrgestelle oder Busfahrgestelle. Üblicherweise wird dafür eine Kurzzeit-Zulassung oder reotes Händlerkennzeichen genutzt.
Du musst deinen Versicherungsvertreter fragen, wie und ob er solche Fahrzeuge versichern kann bzw ob die Versicherung für solche Fahrzeuge eine Police ausstellt.
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