- 12.07.2007, 14:13
#158589
Guten Tag!
1. Paralle Schaltschemata 12V und 24V am Anhänger
Nachdem die ständige Umrüsterei der Birnchen von 12V auf 24V und zurück bei Fahrzeugwechsel bei unserem
WS Meyer Tandemanhänger, Tieflader, 2,2 to
ständig dazu führte, dass Deckel kaputt oder verloren gingen und andere Beschädigungen durch Unachtsamkeit auftraten,
habe ich den Anhänger jetzt mit 2 unabhängigen Kabelschemata ausgerüstet: 12V und 24 V.
Dabei wurde es so gemacht, dass das jeweilig nicht benutzte System mit Blindklappen ganz abgedeckt wird, so dass diese nicht als Leuchten zu erkennen sind.
2. Zusätzliche seitliche Begrenzungsleuchten
Wegen der öfters schon beschriebenen Verkehrsverhältnisse wurde in beiden Systen noch gelbe seitliche Begrenzungsleuchten nachgerüstet,
in jedem Schema (12V und 24V) jeweils eines vor und hinter der Tandemachse auf beiden Seiten.
3. Kontaktunterbrechung beim Blinken
Über ein einfaches Schaltrelais wurde dann noch eingerichtet, dass auf der jeweiligen Seite, wo gerade geblinkt wird, gegenläufig der Blinkfrequenz die Begrenzungleuchten blinken.
In RUS war schon immer ein dritter seitlicher Blinker am Zugfahrzeug Pflicht, lange bevor es in der EU eingeführt wurde.
Frage: Was wäre in Deutschland gemäß StVZO erlaubt?
Wir sind ja hier in Russland, wo etwas andere Schwerpunkte gesetzt werden. Das habe ich nicht aus Lsut am Basteln gemacht, sondern um die Verkehrsicherheit zu erhöhen.
4. Generelle Frage gemäß StVZO:
- Darf bei einem Anhänger an der Vorderfront eine weisse Begrenzungsleuchte sein?
- Aber in Kombination mit einem zusätzlichen Blinker ist es verboten?
Danke und Gruß! Karl
1. Paralle Schaltschemata 12V und 24V am Anhänger
Nachdem die ständige Umrüsterei der Birnchen von 12V auf 24V und zurück bei Fahrzeugwechsel bei unserem
WS Meyer Tandemanhänger, Tieflader, 2,2 to
ständig dazu führte, dass Deckel kaputt oder verloren gingen und andere Beschädigungen durch Unachtsamkeit auftraten,
habe ich den Anhänger jetzt mit 2 unabhängigen Kabelschemata ausgerüstet: 12V und 24 V.
Dabei wurde es so gemacht, dass das jeweilig nicht benutzte System mit Blindklappen ganz abgedeckt wird, so dass diese nicht als Leuchten zu erkennen sind.
2. Zusätzliche seitliche Begrenzungsleuchten
Wegen der öfters schon beschriebenen Verkehrsverhältnisse wurde in beiden Systen noch gelbe seitliche Begrenzungsleuchten nachgerüstet,
in jedem Schema (12V und 24V) jeweils eines vor und hinter der Tandemachse auf beiden Seiten.
3. Kontaktunterbrechung beim Blinken
Über ein einfaches Schaltrelais wurde dann noch eingerichtet, dass auf der jeweiligen Seite, wo gerade geblinkt wird, gegenläufig der Blinkfrequenz die Begrenzungleuchten blinken.
In RUS war schon immer ein dritter seitlicher Blinker am Zugfahrzeug Pflicht, lange bevor es in der EU eingeführt wurde.
Frage: Was wäre in Deutschland gemäß StVZO erlaubt?
Wir sind ja hier in Russland, wo etwas andere Schwerpunkte gesetzt werden. Das habe ich nicht aus Lsut am Basteln gemacht, sondern um die Verkehrsicherheit zu erhöhen.
4. Generelle Frage gemäß StVZO:
- Darf bei einem Anhänger an der Vorderfront eine weisse Begrenzungsleuchte sein?
- Aber in Kombination mit einem zusätzlichen Blinker ist es verboten?
Danke und Gruß! Karl