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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#534044
Guata Morga
Habe einen U1550L/37 zur Zeit noch in D zugelassen und würde mir gerne einen kompaktauspuff montieren lassen bevor ich mein Fz in die Schweiz hole. Mir wurde nun gesagt, ich soll die Finger davon lassen und den original Topf dranlassen da ich meinen unimog sonst nicht durch unserern schweizer MFK kriegen könnte. Ähnliches höre ich vom Kuhfânger und einem 3. Klappbaren mittelsitz in der fahrerkabine. Wer hat da erfahrung mit dem MFK und warum sollten TÜV geprüfte sachen in der schweiz nicht auch zugelassen werden?
Besten dank für euren Input
Marc
Fra.me
#534048
Hallo Marc
Das mit dem Auspuff stimmt, die wollen die original Nr. die im Typenschein steht sehen, das wird bei der 1. Abnahme eines importierten Fahrzeuges ganz sicher überprüft. Kuhfänger ist in der Schweiz verboten wegen der Verletzungsgefahr, mir ein ein Prüfer erklärt das wenn ich ein Passanten touchiere, könnte sich der Arm im Kuhfänger verfangen und sich so schwere verletzungen zufügen :oops: :oops:
Klappsitz, denke ich ist machbar.
Grüsse Romi
#534071
Hallo Frank
die Motage eines Kuhfängers ist auch in DLand aus dem gleichen Grund seit JJahren genehmigungspflichtig, nur achten die wenigsten Prüfer darauf. Das gleiche gilt auch für Lampenschutzgitter, die ebenfalls eingetragen werden müssen.
Beim Kompakt-Auspuff wäre eventuell ein DPF-Auspuff möglich, Dazu gibt es einen Topf mit zugelassenrem Filter von Baumot.
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